Ganz gleich ob Sie sich scheiden lassen möchten, im Streit mit einer anderen Person liegen oder einer Straftat angeklagt werden: Der Gang vors Gericht kostet immer Geld. Dies sind die sogenannten Verfahrenskosten. Aber wie hoch können diese ausfallen? In diesem Ratgeber erklären wir, wie sich die Verfahrenskosten berechnen lassen, wann diese überhaupt anfallen und wer sie zu zahlen hat.
Mit dem Prozesskostenrechner lassen sich auch die Verfahrenskosten ermitteln
Verfahrenskosten und Prozesskosten: Wo ist der Unterschied?
Wenn es darum geht, welche Kosten bei einem Gerichtsverfahren zu zahlen sind, wird häufig nicht nur von Verfahrenskosten gesprochen. Auch das Wort „Prozesskosten” fällt immer wieder. Heißt das also, dass diese beiden das Gleiche bedeuten? Nein, denn tatsächlich gibt es einen Unterschied zwischen Verfahrenskosten und Prozesskosten. Oder genauer gesagt: Es gibt einen Unterschied zwischen einem Verfahren und einem Prozess.
Ersteres beschreibt einfach gesagt jede Angelegenheit, die gerichtlich überprüft werden muss. Das können zum Beispiel Eintragungen ins Grundbuch oder eine einvernehmliche Scheidung sein. Ein Verfahren bedeutet also nicht zwangsläufig, dass zwei Parteien miteinander im Streit liegen. Nur wenn ein Verfahren durch eine Klage (im Zivilrecht) bzw. eine Anklage (im Strafrecht) eingeleitet wird, handelt es sich dabei auch um einen Prozess. Somit ist jeder Prozess letztendlich ein (streitiges) Verfahren, aber nicht jedes Verfahren ist auch ein Prozess. Genauso verhält es sich mit dem Unterschied zwischen Verfahrenskosten und Prozesskosten: Ersteres ist ein Oberbegriff, Letzteres eine Spezifizierung.
In der Praxis taucht der Begriff „Verfahrenskosten” vor allem in familienrechtlichen Angelegenheiten auf, weil hier keine Prozesse geführt werden, sondern eben Verfahren. Prinzipiell lässt er sich aber auch auf andere Rechtsgebiete anwenden.
Inhalt
FAQ: Verfahrenskosten
Verfahrenskosten umfassen sämtliche Ausgaben, die zur Führungs eines Gerichtsverfahrens nötig sind, wozu z. B. auch die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten gehören. Obwohl der Begriff prinzipiell auf jedes Rechtsgebiet anwendbar ist, taucht er in der Praxis in erster Linie nur im Familienrecht auf. Bei streitigen Verfahren (Prozessen), wie sie im Strafrecht oder anderen Gebieten des Zivilrechts auftreten, wird hingegen von Prozesskosten gesprochen.
Informationen darüber, wie sich die Höhe der Verfahrenskosten ergibt, finden Sie hier. Sie können die Verfahrenskosten aber auch schnell und einfach mit unserem kostenlosen Rechner ermitteln.
Reichen Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht aus, um das Verfahren zu führen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. In einem Insolvenzverfahren ist in der Regel auch eine Stundung der Verfahrenskosten möglich.
So setzen sich die Verfahrenskosten zusammen
Wenn Sie ein Gerichtsverfahren führen, fallen eine ganze Reihe unterschiedlicher Ausgaben an, die sich jedoch im Wesentlichen in zwei Gruppen einordnen lassen:
- die Gerichtskosten
- und die außergerichtlichen Kosten.
Zu den Gerichtskosten gehören zum Beispiel die Vergütung für die Richter, Schöffen und Sachverständigen, Aufwandsentschädigungen für Zeugen sowie die Betriebskosten für das Gerichtsgebäude. Mit den außergerichtlichen Kosten sind vor allem die Anwaltskosten gemeint, aber auch andere Auslagen, die zur Führung des Verfahrens nötig sind, wie z. B. eventuelle Fahrtkosten, spielen hier mit rein. Alle diese genannten Ausgaben zusammen ergeben die Verfahrenskosten.
Sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten können nicht willkürlich festgelegt werden, sondern müssen gesetzlichen Bestimmungen folgen. Diese finden sich im Gerichtskostengesetz (GKG) und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Geht es um ein familienrechtliches Verfahren ist für die Festlegung der Gerichtskosten das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) heranzuziehen.
Höhe der Verfahrenskosten: Die Berechnung ist kompliziert
Die Verfahrenskosten richten sich in erster Linie nach dem Verfahrenswert (bei Prozessen heißt dieser „Streitwert”). Dies ist ein festgesetzter Geldbetrag, der beschreibt, wie viel die Führung des Verfahrens dem Antragsteller bzw. Kläger prinzipiell wert ist. Wird für Ihr Verfahren ein besonders hoher Verfahrenswert festgelegt, müssen Sie nicht erschrecken, es handelt sich hierbei nicht um den Betrag, den Sie für das Verfahren zahlen müssen. Stattdessen dient der Verfahrenswert nur als Berechnungsgrundlage für die tatsächlichen Anwalts- und Gerichtskosten und somit für die gesamten Verfahrenskosten.
Der Verfahrenswert wird vom Gericht festgelegt, wobei bestimmte gesetzliche Vorschriften einzuhalten sind. Geht es bei dem Verfahren z. B. um eine konkrete Geldforderung, ist deren Höhe üblicherweise mit der Höhe des Verfahrenswertes identisch. Er kann sich aber auch an den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Beteiligten bemessen. Dies ist meist bei einer Scheidung der Fall.
Ist Ihnen der Verfahrenswert bekannt, können Sie auf dieser Grundlage die Verfahrenskosten berechnen. Für die Anwaltskosten müssen Sie dazu die Anlage 2 des RVG heranziehen. Diese enthält eine umfassende Tabelle, die zeigt, für welche Verfahrenswerte welche Rechtsanwaltsgebühren anfallen. Bei einem Wert von mehr als 1500 Euro und weniger als 2000 Euro ergibt sich z. B. eine grundlegende Gebühr in Höhe von 150 Euro. Oftmals erhöht sich diese jedoch um einen bestimmten Faktor, welcher wiederum von verschiedenen Punkten abhängt, wie z. B. der genauen Tätigkeit, die der Anwalt für den Mandanten übernimmt, und der Anzahl der Mandanten.
Ähnlich kompliziert verhält es sich bei der Berechnung der Gerichtskosten, wobei Sie hier die zugrundeliegende Tabelle in Anlage 2 des GKG bzw. FamGKG finden. Mit welchem Faktor die einfache Gerichtsgebühr zu multiplizieren ist, hängt u. a. von der Art des Gerichts ab und davon, wie das Verfahren ausgeht.
Für Laien ist es hier sehr schwer, den Überblick zu behalten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, unseren kostenlosen Rechner zu benutzen, um die Verfahrenskosten zu ermitteln.
Wer muss die Verfahrenskosten zahlen?
Im Falle eines Gerichtsprozesses muss üblicherweise die Partei die Kosten für den Rechtsstreit tragen, die vor Gericht unterliegt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass das Gericht entscheidet, die Prozesskosten anteilig auf beide Parteien zu verteilen.
Wie sieht es jetzt aber bei einem nicht-streitigen Verfahren aus? Hier gibt es üblicherweise weder Gewinner noch Verlierer. Wer bezahlt also die Verfahrenskosten? Auch dies liegt letzten Endes im Ermessen des Gerichts, üblicherweise werden hier jedoch die Kosten gleichmäßig auf die beteiligten Parteien aufgeteilt. Dies ist z. B. bei Scheidungen regelmäßig der Fall.
2 comments on “Verfahrenskosten: Definition, Rechner, Zahlung”
Hans-Joachim C.
20. August 2023 at 10:06
ich würde bedroht [Beitrag editiert] Wohnugstüre zerschlagen.Auto Scheinwerfer eingeschlagen linke Seite türen des Autos eingedrückt Vandalismus .Der täter hat alles zu gegeben vor der Polizei Strafanzeige gestellt.wie komme ich zu meiner Reperatur des Autos und des Schlosses und der wohnungstür wenn ich kein Geld für einen Anwalt habe weil ich ein armer Rentner bin .
Gerhard
22. Juni 2021 at 13:06
Hallo, ich habe eine Frage zur Teilungsversteigerung. Ich bin der Antragsteller und meine beiden Geschwister die Antragsgegner. Soweit alles OK.. Gericht beauftrage einen Gutachter zur Wertschätzungs.
Heute bekam ich die Zahlungaufforderung vom Amtsgericht über 3000 €.
Frage, muss ich die Summe generell alleine tragen oder bekomme ich die Summe nach Abzug aller Kosten aus dem Erlös wieder zurück ?
( muss ich also die Kosten alleine tragen ? )
Freue mich über eine aussagekräftige Antwort.
Mit freundlichem Gruß