Die Prozesskostenhilfe unterstützt Hilfebedürftige
Es gibt verschiedene Formen der Prozesskostenfinanzierung. Allen Arten ist gemeinsam, dass ein Mandant die anfallenden Kosten für einen Rechtsanwalt sowie für ein Verfahren vor Gericht nicht selbst tragen muss. Spezielle gewerbliche Prozessfinanzierer haben hieraus ein Geschäftsmodell gemacht. Sie unterstützen Personen finanziell bei einem Rechtsstreit und erhalten im Gegenzug eine Erlösbeteiligung.
Im Falle der Prozesskostenhilfe springt der Staat ein und übernimmt entweder teilweise oder komplett die genannten Posten. Aber nicht jeder Bürger hat Anspruch auf diese Form der finanziellen Unterstützung. Vielmehr müssen für die Gewährung der Prozesskostenhilfe bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, auf welche wir im Folgenden näher eingehen.
Inhalt
FAQ: Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe erhalten Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht alleine für die die Kosten eines Gerichtsprozesses aufkommen können.
Damit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben wird, verlangt der Gesetzgeber neben einem geringen Einkommen auch gute Erfolgsaussichten für das Verfahren und ein nicht mutwilliges Vorgehen.
Das Gericht prüft in diesem Zusammenhang das einzusetzende Einkommen. Dafür werden vom Bruttoeinkommen unter anderem Steuern, Freibetrage, Wohnkosten und Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Ergibt diese Berechnung ein Einkommen von weniger als 20 Euro, werden die Prozesskosten übernommen.
Wer kann mit Gewährung der Prozesskostenhilfe rechnen?
Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes ist zu entnehmen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Damit dies auch wirklich der Fall ist, muss es jeder Person möglich sein, in einem Prozess ihre Rechte wahrzunehmen und zu verteidigen. Nicht selten schrecken die hohen Kosten für Anwalt und Gericht jedoch Menschen ab, die über kein ausreichendes finanzielles Polster verfügen.
Um diese Personen zu unterstützen, gibt es die Prozesskostenhilfe – kurz PKH genannt. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den Paragraphen 114 bis 127 (Titel 7: Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss).
Damit Personen einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, müssen Voraussetzungen erfüllt werden. Um welche es sich dabei handelt, ist § 114 Abs. 1 ZPO zu entnehmen:
- Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben es der Person nicht, die Kosten der Prozessführung komplett tragen zu können.
- Die Rechtverteidigung bzw. -verfolgung muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten.
- Das Vorgehen darf nicht mutwillig erscheinen.
PKH: Die Voraussetzungen im Detail betrachtet
Was bedeutet dies nun aber genau? Das Gericht prüft, ob das vom Betroffenen angestrebte Verfahren voraussichtlich erfolgreich ablaufen wird. So soll eine weitere Verschuldung der Person vermieden werden.
Denn es gilt: Verliert jemand einen Prozess, ist er auch trotz der PKH dazu verpflichtet, die Anwaltskosten der gegnerischen Partei zu tragen. Für Menschen mit geringem Einkommen ist dies nur selten möglich.
Eine weitere Voraussetzung für die Prozesskostenhilfe besteht darin, dass das Vorgehen nicht mutwillig erscheinen darf.
Eine nähere Erläuterung hierzu ist in § 114 Abs. 2 ZPO festgehalten:
Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Zu den für die Prozesskostenhilfe festgelegten Voraussetzungen gehört es demnach, dass davon auszugehen sein muss, dass der Betroffene auch dann einen Prozess anstreben würde, wenn er die Kosten komplett selbst tragen sollte.
Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen in puncto Vermögen
Wie bereits erwähnt, legt § 144 Abs. 1 ZPO fest, dass eine Person unter anderem die für die Prozesskostenhilfe festgelegten Voraussetzungen erfüllt, wenn sie die Kosten für den Anwalt und das Verfahren nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen kann. Wie wird dieser Umstand aber geprüft?
Stellen Sie den Antrag auf Gewährung der PKH, müssen Sie über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft geben. Das Gericht prüft dann, ob Sie eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreiten.
Bei der Berechnung, ob Sie Anspruch auf PKH haben, wird zum einen berücksichtigt, ob Sie über ein ausreichendes Vermögen verfügen, mit dem Sie die Kosten für Anwalt und Gericht teilweise oder komplett tragen könnten. Beziehen Sie Arbeitslosengeld 2, ist dieser Schritt in der Regel nur Formsache, da nur Personen ohne größere Vermögenswerte Anspruch auf diese staatliche Leistung haben.
Zum anderen wird bei der Überprüfung, ob Sie für die Prozesskostenhilfe die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, Ihr Einkommen berücksichtigt. Grundlage der Berechnung ist Ihr Bruttoeinkommen. Von diesem werden unter anderem die folgenden Posten abgezogen:
- Steuern
- Vorsorgeaufwendungen
- Werbungskosten
- Freibeträge
- Wohnkosten
Das Ergebnis stellt das sogenannte einzusetzende Einkommen dar. Handelt es sich hierbei um einen negativen Wert oder beträgt die Summe weniger als 20 Euro, werden die Kosten für den Prozess komplett übernommen.
Liegt das einzusetzende Einkommen bei mindestens 20 Euro, und werden die anderen für die Prozesskostenhilfe angesetzten Voraussetzungen erfüllt, wird eine Rückzahlung in Raten vereinbart. Die Teilzahlungen müssen maximal vier Jahre lang geleistet werden. Bleibt eine Restschuld übrig, wird diese schließlich erlassen.
2 Kommentare zu “Prozesskostenhilfe – Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?”
Andreas
6. März 2024 um 18:44
Bekomme ich PKH auch, wenn ich gegen ein Online Casino klagen möchte, das in Deutschland illegal betrieben wurde? Von einem kontaktierten Anwaltsbüro wurde mir gesagt, dass es in diesem Fall keine PKH vom Staat gäbe . Ist das richtig?
Michael H.
30. März 2022 um 16:22
Mich würde interessieren, ob mein Verfahrensgegner unrechtmäßig sich Prozesskostenbeihilfe angeeignet hat. Welche Einrichtung / Institution prüft dieses bzw. hat ein Interesse das Prozesskostenunterstützung rechtmäßig erfolgt?
Für Hinweise bin ich dankbar bzw. stehe zu Verfügung sollte diesen Post bereits eine verantwortliche Institution lesen.