Häufig ist ein Prozess vor Gericht die letzte Möglichkeit, damit Betroffene für ihr Recht einstehen können. Doch sowohl für die Dienste des Anwalts als auch für das Verfahren an sich fallen hohe Kosten an – Summen, die sich viele nicht leisten können. Damit niemand in Deutschland darauf verzichten muss, für sein Recht einzustehen, gibt es die Prozesskostenhilfe. Bestimmte Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt werden, damit diese gewährt wird.
Die PKH wird oft auch Gerichtskostenbeihilfe genannt. Drei Voraussetzungen müssen für die Bewilligung erfüllt werden.
Die PKH wird oft auch Gerichtskostenbeihilfe genannt. Drei Voraussetzungen müssen für die Bewilligung erfüllt werden.

Die Prozesskostenhilfe unterstützt Hilfebedürftige

Es gibt verschiedene Formen der Prozesskostenfinanzierung. Allen Arten ist gemeinsam, dass ein Mandant die anfallenden Kosten für einen Rechtsanwalt sowie für ein Verfahren vor Gericht nicht selbst tragen muss. Spezielle gewerbliche Prozessfinanzierer haben hieraus ein Geschäftsmodell gemacht. Sie unterstützen Personen finanziell bei einem Rechtsstreit und erhalten im Gegenzug eine Erlösbeteiligung.

Im Falle der Prozesskostenhilfe springt der Staat ein und übernimmt entweder teilweise oder komplett die genannten Posten. Aber nicht jeder Bürger hat Anspruch auf diese Form der finanziellen Unterstützung. Vielmehr müssen für die Gewährung der Prozesskostenhilfe bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, auf welche wir im Folgenden näher eingehen.

FAQ: Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

Wem steht Prozesskostenhilfe zu?

Prozesskostenhilfe erhalten Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht alleine für die die Kosten eines Gerichtsprozesses aufkommen können.

Welche Voraussetzungen gelten für die Prozesskostenhilfe?

Damit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben wird, verlangt der Gesetzgeber neben einem geringen Einkommen auch gute Erfolgsaussichten für das Verfahren und ein nicht mutwilliges Vorgehen.

Wie hoch das das Einkommen sein, um Prozesskostenhilfe zu ehalten?

Das Gericht prüft in diesem Zusammenhang das einzusetzende Einkommen. Dafür werden vom Bruttoeinkommen unter anderem Steuern, Freibetrage, Wohnkosten und Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Ergibt diese Berechnung ein Einkommen von weniger als 20 Euro, werden die Prozesskosten übernommen.

Wer kann mit Gewährung der Prozesskostenhilfe rechnen?

Prozesskostenhilfe: Zu den Voraussetzungen zählt, dass Sie die Kosten für einen Prozess nicht aufbringen können.
Prozesskostenhilfe: Zu den Voraussetzungen zählt, dass Sie die Kosten für einen Prozess nicht aufbringen können.

Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes ist zu entnehmen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Damit dies auch wirklich der Fall ist, muss es jeder Person möglich sein, in einem Prozess ihre Rechte wahrzunehmen und zu verteidigen. Nicht selten schrecken die hohen Kosten für Anwalt und Gericht jedoch Menschen ab, die über kein ausreichendes finanzielles Polster verfügen.

Um diese Personen zu unterstützen, gibt es die Prozesskostenhilfe – kurz PKH genannt. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den Paragraphen 114 bis 127 (Titel 7: Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss).

Damit Personen einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, müssen Voraussetzungen erfüllt werden. Um welche es sich dabei handelt, ist § 114 Abs. 1 ZPO zu entnehmen:

  1. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben es der Person nicht, die Kosten der Prozessführung komplett tragen zu können.
  2. Die Rechtverteidigung bzw. -verfolgung muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten.
  3. Das Vorgehen darf nicht mutwillig erscheinen.
Sie sind unsicher, ob es sich in Ihrem Fall lohnen würde, einen Prozess anzustreben? Ein Rechtsanwalt kann Sie kompetent beraten. Können Sie die anfallenden Kosten für die beratenden Dienste des Anwalts nicht aufbringen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Es gelten hierbei die gleichen Voraussetzungen wie für die Prozesskostenhilfe.

PKH: Die Voraussetzungen im Detail betrachtet

Zu den für die Prozesskostenhilfe festgelegten Voraussetzungen gehören gute Erfolgsaussichten.
Zu den für die Prozesskostenhilfe festgelegten Voraussetzungen gehören gute Erfolgsaussichten.

Was bedeutet dies nun aber genau? Das Gericht prüft, ob das vom Betroffenen angestrebte Verfahren voraussichtlich erfolgreich ablaufen wird. So soll eine weitere Verschuldung der Person vermieden werden.

Denn es gilt: Verliert jemand einen Prozess, ist er auch trotz der PKH dazu verpflichtet, die Anwaltskosten der gegnerischen Partei zu tragen. Für Menschen mit geringem Einkommen ist dies nur selten möglich.

Eine weitere Voraussetzung für die Prozesskostenhilfe besteht darin, dass das Vorgehen nicht mutwillig erscheinen darf.

Eine nähere Erläuterung hierzu ist in § 114 Abs. 2 ZPO festgehalten:

Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

Zu den für die Prozesskostenhilfe festgelegten Voraussetzungen gehört es demnach, dass davon auszugehen sein muss, dass der Betroffene auch dann einen Prozess anstreben würde, wenn er die Kosten komplett selbst tragen sollte.

Auch wenn Sie alle Voraussetzungen für die PKH erfüllen: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, können Sie keine staatliche Unterstützung erwarten. Auch wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft, eines Sozialverbands oder Mietervereins sind und Sie von diesen eine Unterstützung erhalten können, können Sie mit keiner Bewilligung Ihres Antrags auf Prozesskostenhilfe rechnen.

Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen in puncto Vermögen

Haben Sie ein bestimmtes Vermögen angespart, erfüllen Sie die Voraussetzungen für die PKH nicht.
Haben Sie ein bestimmtes Vermögen angespart, erfüllen Sie die Voraussetzungen für die PKH nicht.

Wie bereits erwähnt, legt § 144 Abs. 1 ZPO fest, dass eine Person unter anderem die für die Prozesskostenhilfe festgelegten Voraussetzungen erfüllt, wenn sie die Kosten für den Anwalt und das Verfahren nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen kann. Wie wird dieser Umstand aber geprüft?

Stellen Sie den Antrag auf Gewährung der PKH, müssen Sie über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft geben. Das Gericht prüft dann, ob Sie eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreiten.

Bei der Berechnung, ob Sie Anspruch auf PKH haben, wird zum einen berücksichtigt, ob Sie über ein ausreichendes Vermögen verfügen, mit dem Sie die Kosten für Anwalt und Gericht teilweise oder komplett tragen könnten. Beziehen Sie Arbeitslosengeld 2, ist dieser Schritt in der Regel nur Formsache, da nur Personen ohne größere Vermögenswerte Anspruch auf diese staatliche Leistung haben.

In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass Sie für die Prozesskostenhilfe die nötigen Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie staatliche Unterstützungsleistungen beziehen. Hartz-4-Empfänger haben also gute Aussichten auf eine Gewährung Ihres Antrags auf Prozesskostenhilfe.

Zum anderen wird bei der Überprüfung, ob Sie für die Prozesskostenhilfe die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, Ihr Einkommen berücksichtigt. Grundlage der Berechnung ist Ihr Bruttoeinkommen. Von diesem werden unter anderem die folgenden Posten abgezogen:

  • Steuern
  • Vorsorgeaufwendungen
  • Werbungskosten
  • Freibeträge
  • Wohnkosten
Hartz-4-Empfänger erfüllen in der Regel die für die PKH nötigen Voraussetzungen.
Hartz-4-Empfänger erfüllen in der Regel die für die PKH nötigen Voraussetzungen.

Das Ergebnis stellt das sogenannte einzusetzende Einkommen dar. Handelt es sich hierbei um einen negativen Wert oder beträgt die Summe weniger als 20 Euro, werden die Kosten für den Prozess komplett übernommen.

Liegt das einzusetzende Einkommen bei mindestens 20 Euro, und werden die anderen für die Prozesskostenhilfe angesetzten Voraussetzungen erfüllt, wird eine Rückzahlung in Raten vereinbart. Die Teilzahlungen müssen maximal vier Jahre lang geleistet werden. Bleibt eine Restschuld übrig, wird diese schließlich erlassen.

Auch wenn Sie für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie diese Leistung nicht automatisch. Sie müssen zunächst einen Antrag auf PKH stellen. Dies ist bei dem Gericht, vor dem das Verfahren verhandelt wird, zu erledigen.
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Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.