Muss ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?
Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes umfasst einen besonders wichtigen Leitsatz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Niemand soll wegen seiner Herkunft, seines Geschlechtes oder seiner finanziellen Situation schlechter gestellt werden als andere Personen. Damit dieser Grundsatz umgesetzt werden kann, gibt es in Deutschland die Prozesskostenhilfe.
Personen, die von staatlicher Unterstützung leben, also beispielsweise Hartz 4 beziehen, oder Geringverdiener können einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und bei Bewilligung werden die Kosten für den Anwalt und den Prozess vor Gericht komplett oder teilweise übernommen. So können auch Menschen mit einem geringen Einkommen Ihre Rechte wahrnehmen.
Zum 1. Januar 2014 wurde die PKH, die manchen auch als Gerichtskostenbeihilfe bekannt ist, reformiert. Seitdem wird die staatliche Unterstützung in vielen Fällen nicht mehr komplett, sondern lediglich als Darlehen gewährt. In einem solchen Fall wird demnach für die Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung vereinbart. Wie lange müssen Sie jedoch Zahlungen leisten? Kann auch eine Rückzahlung des kompletten Betrags gefordert werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Rückzahlung der Prozesskostenhilfe
Liegt das einzusetzende Einkommen pro Monat bei mindestens 20 Euro oder besteht ein ausreichendes Vermögen, wird für Prozesskosten eine Rückzahlung in Raten vereinbart.
Haben Sie die Prozesskostenhilfe als Darlehen erhalten, müssen Sie diese in monatlichen Raten über maximal 48 Monate zurückzahlen.
Wurde Ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben, können Ihre finanziellen Verhältnisse nach der Beendigung des Verfahren noch für einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig überprüft werden.
Wann müssen Sie die PKH in Raten zurückzahlen?
Viele Betroffene stellen sich die folgende Frage: „Muss man Prozesskostenhilfe zurückzahlen?“ Ob Sie überhaupt Prozesskostenhilfe erhalten, hängt vor allem von Ihrer wirtschaftlichen Lage ab.
Reichen das Einkommen und das vorhandene Vermögen nicht aus, um die anfallenden Kosten für den Anwalt und den Prozess zu decken, werden diese zumindest anteilig, in manchen Fällen auch ganz, vom Staat übernommen.
Ob Sie als bedürftig gelten, wird mittels einer Berechnung überprüft. Vom monatlichen Bruttoeinkommen werden in einem ersten Schritt Steuern, Vorsorgeaufwendungen sowie Werbungskosten abgezogen. Dann können, je nach den persönlichen Umständen des Antragsstellers, bestimmte Freibeträge abgesetzt werden.
Das Ergebnis ist dann das einzusetzende Einkommen für einen Monat. Beträgt dieses mindestens 20 Euro und/oder der Betroffene verfügt über ein ausreichendes Vermögen, wird für die Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung in Raten vereinbart.
Wie wird bei der Prozesskostenhilfe-Rückzahlung die Berechnung durchgeführt?
Bis zur Reform im Jahr 2014 gab es für die Bestimmung der Höhe der Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eine spezielle Tabelle, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) zu finden war. Diese gilt nun jedoch nicht mehr.
Stattdessen wird für die PKH-Rückzahlung in Raten nun eine Berechnung durchgeführt. Das bereits erwähnte einzusetzende Einkommen wird durch zwei geteilt und anschließend auf volle Euro abgerundet. Verfügt der Betroffene also über ein Einkommen von 200 Euro, wird eine Monatsrate von 100 Euro festgesetzt.
Demnach bleibt für Personen, die Prozesskostenhilfe zurückzahlen, ein Selbstbehalt übrig. Beachten Sie außerdem: Würde die Monatsrate bei weniger als 10 Euro liegen, wird keine Rate festgesetzt.
Beträgt das einzusetzende Einkommen jedoch mehr als 600 Euro, tritt eine spezielle Regelung in Kraft. Die monatliche Rate für die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung beträgt dann 300 Euro zuzüglich des Teils des Einkommens, der 600 Euro übersteigt. Liegt das anrechenbare Einkommen also beispielsweise bei 730 Euro, werden 130 Euro zu den 300 Euro hinzugerechnet. Es ergibt sich demnach eine Rate von 430 Euro.
Prozesskostenhilfe zurückzahlen: Wie lange müssen Sie das Darlehen abstottern?
Wie bereits erwähnt, hängt die Frage, ob Sie Prozesskostenhilfe zurückzahlen müssen, vom Einkommen und Vermögen ab. Betroffene möchten aber in der Regel auch wissen, wie lange sie mit der monatlichen Mehrbelastung rechnen müssen.
Sind sie dazu verpflichtet, den kompletten Betrag in Raten zu tilgen? Gibt es für die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eine bestimmte Frist?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die monatlichen Raten höchstens 48 Monate – also vier Jahre lang – gezahlt werden müssen.
Auch wenn Betroffene in diesem Zeitraum nicht die vollen Kosten für den Prozess und den Anwalt bezahlt haben, wird die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eingestellt. Die restlichen Prozesskosten werden der betreffenden Person dann erlassen.
Wann wird die komplette Rückzahlung der Prozesskostenhilfe (PKH) angeordnet?
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung sofort und auf einen Schlag gefordert werden kann. Dies kann zum einen der Fall sein, wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen. Laut § 120a Abs. 2 ZPO gilt Folgendes:
Verbessern sich vor dem in Absatz 1 Satz 4 genannten Zeitpunkt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich oder ändert sich ihre Anschrift, hat sie dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Bezieht die Partei ein laufendes monatliches Einkommen, ist eine Einkommensverbesserung nur wesentlich, wenn die Differenz zu dem bisher zu Grunde gelegten Bruttoeinkommen nicht nur einmalig 100 Euro übersteigt. Satz 2 gilt entsprechend, soweit abzugsfähige Belastungen entfallen.
Erhöht sich also Ihr Einkommen oder fallen beispielsweise Unterhaltszahlungen weg, müssen Sie dies dem Gericht mitteilen. In der Regel werden dann die Raten für die PKH-Rückzahlung angehoben.
Geben Sie jedoch falsche Informationen an oder melden Sie wichtige Veränderungen nicht selbstständig, wird die Bewilligung für die PKH aufgehoben und Sie müssen sämtliche Kosten selbst tragen.
Wann immer sich Ihre wirtschaftliche Lage ändert, sollten Sie dies also dem Gericht so schnell wie möglich melden.
358 Kommentare zu “Prozesskostenhilfe: Wann eine Rückzahlung gefordert wird”
Metin
14. August 2024 um 19:15
Nettoeinkommen steht 2724 Euro bei Berechnung PKH -Rückzahlung.
Abzahlungsverpflichtungen1288 Euro.
Verbleibendes Einkommen 535 Euro
PKH Rate : 267 Euro
Wenn man von 2724 Euro 1288 Euro abzieht ist man dann nicht unter dem Selbstbehalt oder gilt der nicht bei PKH Rückzahlung ?
C.
13. Dezember 2023 um 18:31
Hallo in die Runde, meine Tochter hatte PKH für die gerichtliche Festsetzung des zu zahlenden Unterhalts ihres Vaters beantragt und bewilligt bekommen. Ihr Vater war damals nur bereit, einen sehr geringen Betrag zu zahlen. Er wollte die Festsetzung vor Gericht klären lassen.
Jetzt hat meine Tochter ihr Studium beendet und jetzt kam sofort die Überprüfung der Einkommensverhältnisse. Sie soll nun über 230€ monatlich zurückzahlen. Besteht hier die Möglichkeit, noch irgendwie gegenzusteuern? Ohne den Prozess wollte ihr Vater nur 100€ zahlen, letztendlich wurden 300€ festgelegt.
Danke für helfende Informationen.
Rosie
8. Dezember 2023 um 15:58
Ich möchte anfragen, inwieweit weit die Pension meines Ehemannes und das Gehalt meiner Tochter mit eingerechnet wird bei Beantragung von Verfahrenskostenhilfe für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleichsantrag nach der Ehescheidung? oder wird nur meine Rente berechnet Abzüglich der entsprechenden Wohnkosten anteilig. und wieviel selbstbemalt darf man am Ende noch haben wenn auch die Lebenshaltungskosten abgezogen sind.
Layla
27. April 2023 um 15:29
Schade das seit mitte August 2019 nicht mehr geantwortet wir. Die Frage -Antworten waren ganz spannend.
Ein Kompliment an eure Arbeit.
Vg
Julian
6. März 2023 um 20:47
Guten Abend,
eine Bekannte erhält PKH aufgrund einer Ausbildung. Das Verfahren zieht sich wohl bis Ende des Jahres. Im Juli endet die Ausbildung und sie wird in Vollzeit übernommen. Muss sie dann die PKH in voller Höhe zurückzahlen oder nur ab dem Zeitpunkt der Übernahme bis zum Ende des laufenden Verfahrens?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mfg
Johanna
26. Januar 2023 um 23:47
Hallo,
ich habe in mehreren Verfahren PKH bekommen. Die Kosten wurden jeweils vollständig getragen, da eine Ratenzahlung bisher nicht möglich war. Die Prozesse endeten 01.2020 und 12.2022.
In der Angabe steht, dass bei vollständiger Übernahme keine Rückzahlung erfolgen muss.
Muss ich dem Amtsgericht gegenüber trotzdem mitteilen, wenn sich meine Einkommensverhältnisse ändern?
Beispielsweise nach der bevorstehenden Hochzeit oder nach meinem Ausbildungsabschluss.
Vermutlich würde dann eine Rückzahlung verlangt werden.
Viele Grüße
Clara
13. Oktober 2022 um 12:48
Mein Partner hat die Prozesskostenbeihilfe auf Grund einer Unterhaltsverhandlung im letzten Jahr bewilligt bekommen, nun ist die Frage, wenn ich als Partnerin bei ihm in die Wohnung einziehe, wird sich dies auf die Berechnung der Prozesskostenbeihilfe auswirken und wird mein Einkommen auch berücksichtigt? Wir sind nicht verheiratet.
Gast
18. August 2022 um 18:53
Hallo ich werde nun geschieden und habe PKH Bewilligt bekommen mit Rückzahlung von 252 Euro wie ist es wenn sich meine finanzielle Situation verschlechter durch Jobverlust oder ähnlichem
Bibi
19. April 2022 um 17:54
Hallo
Ich habe PKH bewilligt bekommen. Jetzt habe ich geerbt, allerdings nicht allein. Die Erbengemeinschaft besteht aus 2 weiteren Erben. Wir haben Barvermögen und eine Immobilie geerbt. Der Erbschein ist bereits erstellt. Allerdings müssen für das Haus laufende Kosten bezahlt werden und eine größere Reparatur steht an. Sobald das Haus verkauft wird, wird die Erbengemeinschaft aufgelöst. Wann kann das Gericht mir das Erbe anrechnen? Auflösung der Erbengemeinschaft oder schon direkt? Gilt hier das Zuflussprinzip? Noch steht mir das Erbe nicht als flüssige Mittel zur Verfügung.
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort
LG B.
günter
7. März 2022 um 8:52
Ich habe im Oktober 2021 einem Vergleich zugestimmt mit dem Hinweis, dass die Kosten aufgeteilt werden. Bis jetzt habe ich über die Kosten noch keinerlei Information, bzw. einen Beschluss erhalten. Stattdessen erhielt ich vom Gericht eine Rechnung über einen extrem hohen Betrag, der ab sofort in Raten für 10 Monate abzuzahlen sei. Ich habe dem widersprochen, wurde aber belehrt, dass das Anwaltssache sei. Von der beigeordneten Anwältin erfahre ich aber nichts und habe ihr alle Belege zugeschickt. Ich wurde auch nicht vor oder nach dem Vergleich über irgendwelche Konsequenzen wegen der PKH und einem Vergleich informiert.
B. Schu
6. März 2022 um 9:16
Guten Tag
Ich habe eine ratenfreie PKH bewilligt bekommen. Nun habe ich mit meinen Geschwistern ein Haus in Spanien geerbt und Bargeld auf einem Konto. Dieses Bargeld soll genutzt werden, um die weiteren Kosten des Hauses zu bezahlen. Das Haus soll verkauft werden, sobald alle Formalitäten erledigt sind.
Ich komme also an das eigentliche Erbe nicht ran. Die Erbengemeinschaft möchte zunächst alle Kosten von dem Konto bezahlen. Das Haus beleihen kann ich auch nicht.
Kann das Gericht aufgrund des Erbes eine Rückforderung verlangen?
Ich wollte das Erbe erst angeben, wenn mir das Geld auch zur Verfügung steht.
Meine Einkommenserhöhung habe ich unmittelbar mitgeteilt, das Erbe noch nicht.
Könnte das ein Problem darstellen?
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.
LG
Jenna
7. Februar 2022 um 16:23
Es geht um PKH in einem Strafrechtsprozess, dabei stehen Aussage gegen Aussage.
Der Kläger hat PKH beantragt. Dem Beklagten stehen mittlerweile Beweise zur Verfügung, dass der Beklagte gegenüber dem Gericht falsche Angaben gemacht hat, und zwar in Bezug auf :
– dessen Anschrift
– dessen Vermögen, er hat den Besitz und späteren Verkauf einer selbst genutzten Immobilie verschwiegen
Des weiteren hat der Kläger vermutlich die Einnahme von mehreren tausend Euro verschwiegen; und es gibt Hinweise, dass noch andere falsche Angaben zus seinem Vermögensstand vorliegen.
Problem: man kann die Angaben des Klägers nicht überprüfen, da der Anwalt zwar Akteneinsicht bekommt, aber in der Gesamtakte des Gerichts sind angeblich die Vorgänge zur PKH nicht enthalten.
Ist das richtig?
Kann man einen extra Antrag auf Einsicht in die PKH-Akte stellen, mit der Begründung, dass etwaige falsche Angaben des Klägers zum einen Betrug wären, und zum anderen Glaubhaftigkeit seiner Aussagen insgesamt in Zweifel ziehen würden?
Ralph
19. Januar 2022 um 0:36
Hallo,
Ich habe die Prozesskostenhilfe mit der Erklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse über meinen Anwalt beim Amtsgericht im Juni 2021 beantragt. Damit der Anwalt tätig wurde habe ich einen Vorschuss zahlen müssen. Nach mittlerweile mehr als 6 Monaten (18.01.2022) ist seitens des Gericht keine Reaktion erfolgt. Auf Bitte eine Untätigkeitsklage/Beschwerde einzureichen antwortete der Anwalt mit einer weiteren Vorschussrechnung und erklärte zusätzlich, dass der Vorschuss für den Zeitraum bis jetzt nicht ausreichend wäre, obwohl außer dem Antrag im Juni keine weitere Handlung erfolgte. Muss das Gericht nicht innerhalb einer festgelegten Frist entscheiden, ob dem Antrag entsprochen bzw. abgelehnt wird?
Ich freue mich über eine Antwort. Vielen Dank. Ralph
Theresa
7. Januar 2022 um 13:36
Hallo,
ich habe vor Gericht eine Unterhaltsabänderungsklage eingereicht und dafür Verfahrenskostenhilfe beantragt und bewilligt bekommen (ohne Ratenzahlung).
Der Prozess wurde durch mich gewonnen.
In dem Beschluss des Gerichts steht das der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens trägt.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Trägt der Antragsgegner somit auch meine Kosten ( Anwalt) und werden diese vom Gericht beim Antragsgegner eingefordert? Hat sich die Verfahrenskostenhilfe somit für mich erledigt?
Freue mich auf Antwort!
Tina
27. November 2021 um 9:08
Hallo,
Bei meinem PKH Antrag vor zwei Jahren wurde meine Miete und alle Versicherungen von mir und den Kids voll angerechnet. Jetzt gab es eine Überprüfung und es wird nur ein Teil der Miete und der Versicherungen berücksichtigt. Die Versicherungen der Kids werden garnicht mehr berücksichtigt mit der Begründung das ich als Alleinerziehende ja den Mehrbedarf bekomme…
Ist das so richtig?
monjezi
14. November 2021 um 16:01
Guten tag,
ich bin arbeitslos und ich habe leistung von job center bekommen.Nun habe ich einen Frage.Ich habe paar mal prozesskosten hilfe verwenden. Wenn ich nun einen Job bekomme und muss ich dann alle prozesseskostenhilf bezahlen?
Danke für Ihre Antwort.
Luisa
25. August 2021 um 0:19
Hallo 🙂
Ich habe PKH bekommen für meine Scheidung. Da uch grad arbeitslos bin und keinerlei Einkünfte habe. Mein Gerichtsdatum steht auch schon fest.
Jz werde ich bald mit einer Ausbildung anfangen. Muss ich das jz bescheid geben oder erst wenn ich mein erstes Einkommen bekommen habe ?
Danke im Voraus
zorro99
12. Juli 2021 um 19:21
meine Lebensgefährtin hat sich vor 3 Jahren von Ihrem Ex-Mann scheiden lassen. Zu dem Zeitpunkt der Scheidung war Sie mittellos und hat Verfahrenshilfe beantragt, die gestattet wurde.
Der Verfahrenswert der Scheidung wurde nun 5stellig gesetzt.
Vor einem Jahr gab es schonmal eine Prüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Ergebnis war, dass sie nichts bezahlen musste.
Nun ist es so, dass sie eine sehr gute Geschäftsidee hat und ich ihr gerne das komplette Stammkapital, das für eine GmbH Gründung nötig ist, leihen würde. Dazu würde ich einen Vertrag aufsetzen. Das Geld soll ausdrücklich nicht geschenkt werden. Mit dem Geld wird dann zum gleichen Zeitpunkt eine GmbH mit vollem Stammkapital gegründet.
An der GmbH ist nur Sie mit 100% beteiligt und wird als Geschäftsführer eingetragen.
Ich habe nun Angst, dass bei einer weiteren Prüfung genau dieses geliehene Geld für die Prozesskostenhilfe eingezogen werden kann. Kann das denn passieren oder ist das unwahrscheinlich, da ich es nur geliehen habe?
Und welcher Betrag kann denn nachgefordert werden?
Robert
28. Juni 2021 um 21:42
Hallo ich arbeite als Krankenpfleger auf einer intensivstation der körperlich und seelisch anstrengend ist für mich. Ich arbeite deshalb nur 80% und das schon seit vielen Jahren dazu habe ich noch eine chronische nieren Erkrankung jetzt will das gericht das ich 100%arbeite was ich aber garnicht durchhalten kann auf dauer. Mit 80%bekomme Prozesskosten hilfe mit 100% nur ratenzahlung was es aber nicht besser macht da ich dann im harz 4 bereich bin durch unterhalt.
Matthias
23. Juni 2021 um 16:37
Ist es möglich die Summe auf einmal zu begleichen oder entsteht einem dadurch ein Nachteil? Ich weiß bei meiner Prozesskostenhilfe weder die Gesamtsumme noch die Laufzeit, ist das beabsichtigt, damit man nicht mehr tilgen kann als die vereinbarte Rate?
Elf
19. Mai 2021 um 20:19
Guten Tag.
Mich würde mich interessieren. Mein Ex bekommt pkv ohne Ratenzahlung. Er bekommt eine Auszahlung wegen unserer Immobilie. Dann hat er ja Vermögen und muss meines Erachtens seine pkv zurückzahlen. Ist es dabei relevant ob das Haus vor oder nach der Scheidung übertragen wurde und wann das Geld an ihn gezahlt wurde? Wenn ich weiss, dass er es nicht gemeldet hat, reagiert das Gericht auch, wenn jemand anderes den “Hinweis” gibt?
Vielen Dank
Uschi
28. April 2021 um 15:22
Mein Lebenspartner ging 2012 in eine Geschäftsinsolvenz und Privatinsolvenz. 2019 war die Insolvenz beendet, es standen aber noch die Gerichtskosten aus. Er bekam Sie gestundet, da er ein Rentner ist und seine Rente kaum fürs Leben reicht,
Wir möchten nun Heiraten, muss ich dann für die Gerichtskosten aufkommen?Wir haben und werden auch nach der Heirat jeder sein eigenes Konto weiterführen .
Hasi
16. April 2021 um 11:50
Hallo zusammen,
dass PKH 4 Jahre nach Prozeßabschluß erledigt ist wurde ja jetzt ausgiebig dargestellt, solange keine meldepflichtige Änderung eingetreten ist.
Wie lange muß ich meine evtl. Änderungen mitteilen wenn ich PKH erhalten habe. Dies habe ich noch nirgens gelesen. Muß ich länger als die 4 Jahre dem Gericht Änderungen Bescheid geben oder ist die Meldepflicht nach diesen 4 Jahren auch erlöschen?
lg
Hasi