Die Prozesskostenhilfe – kurz PKH genannt – ist eine Form der Prozesskostenfinanzierung und dient als Unterstützung für Menschen mit einem geringen Einkommen. Möchten diese zur Wahrung Ihrer Rechte einen Prozess anstreben, können die dafür anfallenden Kosten – beispielsweise für einen Anwalt – jedoch nicht tragen, so wird entweder der komplette Betrag oder ein Teil der Kosten vom Staat übernommen. Meist wird eine Ratenzahlung vereinbart. In bestimmten Fällen, wenn sich etwa die wirtschaftliche Lage des Betroffenen erheblich verbessert, kann jedoch für die Prozesskostenhilfe auch eine Rückzahlung eingefordert werden.
Oft gestellte Fragen: Wer muss Prozesskostenhilfe wann zurückzahlen? Wie viel Geld müssen Sie einplanen?
Oft gestellte Fragen: Wer muss Prozesskostenhilfe wann zurückzahlen? Wie viel Geld müssen Sie einplanen?

Muss ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes umfasst einen besonders wichtigen Leitsatz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Niemand soll wegen seiner Herkunft, seines Geschlechtes oder seiner finanziellen Situation schlechter gestellt werden als andere Personen. Damit dieser Grundsatz umgesetzt werden kann, gibt es in Deutschland die Prozesskostenhilfe.

Personen, die von staatlicher Unterstützung leben, also beispielsweise Hartz 4 beziehen, oder Geringverdiener können einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und bei Bewilligung werden die Kosten für den Anwalt und den Prozess vor Gericht komplett oder teilweise übernommen. So können auch Menschen mit einem geringen Einkommen Ihre Rechte wahrnehmen.

Zum 1. Januar 2014 wurde die PKH, die manchen auch als Gerichtskostenbeihilfe bekannt ist, reformiert. Seitdem wird die staatliche Unterstützung in vielen Fällen nicht mehr komplett, sondern lediglich als Darlehen gewährt. In einem solchen Fall wird demnach für die Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung vereinbart. Wie lange müssen Sie jedoch Zahlungen leisten? Kann auch eine Rückzahlung des kompletten Betrags gefordert werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Rückzahlung der Prozesskostenhilfe

Muss man die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Liegt das einzusetzende Einkommen pro Monat bei mindestens 20 Euro oder besteht ein ausreichendes Vermögen, wird für Prozesskosten eine Rückzahlung in Raten vereinbart.

Wie lange muss ich die Prozesskostenghilfe zurückzahlen?

Haben Sie die Prozesskostenhilfe als Darlehen erhalten, müssen Sie diese in monatlichen Raten über maximal 48 Monate zurückzahlen.

Wie lange wird man bei Prozesskostenhilfe überprüft?

Wurde Ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben, können Ihre finanziellen Verhältnisse nach der Beendigung des Verfahren noch für einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig überprüft werden.

Wann müssen Sie die PKH in Raten zurückzahlen?

Prozesskostenhilfe: Wie lange müssen Sie zurückzahlen?
Prozesskostenhilfe: Wie lange müssen Sie zurückzahlen?

Viele Betroffene stellen sich die folgende Frage: „Muss man Prozesskostenhilfe zurückzahlen?“ Ob Sie überhaupt Prozesskostenhilfe erhalten, hängt vor allem von Ihrer wirtschaftlichen Lage ab.

Reichen das Einkommen und das vorhandene Vermögen nicht aus, um die anfallenden Kosten für den Anwalt und den Prozess zu decken, werden diese zumindest anteilig, in manchen Fällen auch ganz, vom Staat übernommen.

Ob Sie als bedürftig gelten, wird mittels einer Berechnung überprüft. Vom monatlichen Bruttoeinkommen werden in einem ersten Schritt Steuern, Vorsorgeaufwendungen sowie Werbungskosten abgezogen. Dann können, je nach den persönlichen Umständen des Antragsstellers, bestimmte Freibeträge abgesetzt werden.

Das Ergebnis ist dann das einzusetzende Einkommen für einen Monat. Beträgt dieses mindestens 20 Euro und/oder der Betroffene verfügt über ein ausreichendes Vermögen, wird für die Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung in Raten vereinbart.

Bleibt ein zu geringes einzusetzendes Einkommen übrig und verfügt der Betroffene über kein ausreichendes Vermögen, werden die kompletten Prozesskosten übernommen. In einem solchen Fall müssen Betroffene die Gerichtskostenbeihilfe nicht zurückzahlen.

Wie wird bei der Prozesskostenhilfe-Rückzahlung die Berechnung durchgeführt?

Ob Sie die PKH zurückzahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Ob Sie die PKH zurückzahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Bis zur Reform im Jahr 2014 gab es für die Bestimmung der Höhe der Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eine spezielle Tabelle, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) zu finden war. Diese gilt nun jedoch nicht mehr.

Stattdessen wird für die PKH-Rückzahlung in Raten nun eine Berechnung durchgeführt. Das bereits erwähnte einzusetzende Einkommen wird durch zwei geteilt und anschließend auf volle Euro abgerundet. Verfügt der Betroffene also über ein Einkommen von 200 Euro, wird eine Monatsrate von 100 Euro festgesetzt.

Demnach bleibt für Personen, die Prozesskostenhilfe zurückzahlen, ein Selbstbehalt übrig. Beachten Sie außerdem: Würde die Monatsrate bei weniger als 10 Euro liegen, wird keine Rate festgesetzt.

Beträgt das einzusetzende Einkommen jedoch mehr als 600 Euro, tritt eine spezielle Regelung in Kraft. Die monatliche Rate für die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung beträgt dann 300 Euro zuzüglich des Teils des Einkommens, der 600 Euro übersteigt. Liegt das anrechenbare Einkommen also beispielsweise bei 730 Euro, werden 130 Euro zu den 300 Euro hinzugerechnet. Es ergibt sich demnach eine Rate von 430 Euro.

Die Prozesskostenhilfe wird nur dann gewährt, wenn es tatsächlich zu einer Verhandlung vor Gericht kommt. Benötigen Betroffene lediglich einen Rat in rechtlichen Dingen, greift diese nicht. Stattdessen besteht dann die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen.

Prozesskostenhilfe zurückzahlen: Wie lange müssen Sie das Darlehen abstottern?

Viele Betroffene fragen sich, ob es bei der Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eine Verjährung gibt.
Viele Betroffene fragen sich, ob es bei der Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eine Verjährung gibt.

Wie bereits erwähnt, hängt die Frage, ob Sie Prozesskostenhilfe zurückzahlen müssen, vom Einkommen und Vermögen ab. Betroffene möchten aber in der Regel auch wissen, wie lange sie mit der monatlichen Mehrbelastung rechnen müssen.

Sind sie dazu verpflichtet, den kompletten Betrag in Raten zu tilgen? Gibt es für die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eine bestimmte Frist?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die monatlichen Raten höchstens 48 Monate – also vier Jahre lang – gezahlt werden müssen.

Auch wenn Betroffene in diesem Zeitraum nicht die vollen Kosten für den Prozess und den Anwalt bezahlt haben, wird die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eingestellt. Die restlichen Prozesskosten werden der betreffenden Person dann erlassen.

Entscheidend dafür, wann die vier Jahre vorbei sind und die Restschuld erlassen wird, ist nicht der Zeitpunkt der Bewilligung der PKH. Vielmehr ist der rechtkräftige Verfahrensabschluss oder das sonstige Ende des Rechtsstreites entscheidend.

Wann wird die komplette Rückzahlung der Prozesskostenhilfe (PKH) angeordnet?

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung sofort und auf einen Schlag gefordert werden kann. Dies kann zum einen der Fall sein, wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen. Laut § 120a Abs. 2 ZPO gilt Folgendes:

Verbessern sich vor dem in Absatz 1 Satz 4 genannten Zeitpunkt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich oder ändert sich ihre Anschrift, hat sie dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Bezieht die Partei ein laufendes monatliches Einkommen, ist eine Einkommensverbesserung nur wesentlich, wenn die Differenz zu dem bisher zu Grunde gelegten Bruttoeinkommen nicht nur einmalig 100 Euro übersteigt. Satz 2 gilt entsprechend, soweit abzugsfähige Belastungen entfallen.

Sofortige Prozesskostenhilfe-Rückzahlung: Steigt Ihr Vermögen auf Grund einer Erbschaft, müssen Sie die PKH zurückzahlen.
Sofortige Prozesskostenhilfe-Rückzahlung: Steigt Ihr Vermögen auf Grund einer Erbschaft, müssen Sie die PKH zurückzahlen.

Erhöht sich also Ihr Einkommen oder fallen beispielsweise Unterhaltszahlungen weg, müssen Sie dies dem Gericht mitteilen. In der Regel werden dann die Raten für die PKH-Rückzahlung angehoben.

Geben Sie jedoch falsche Informationen an oder melden Sie wichtige Veränderungen nicht selbstständig, wird die Bewilligung für die PKH aufgehoben und Sie müssen sämtliche Kosten selbst tragen.

Wann immer sich Ihre wirtschaftliche Lage ändert, sollten Sie dies also dem Gericht so schnell wie möglich melden.

Auch wenn sich Ihr Einkommen oder Vermögen derart erhöht, dass Sie die Kosten allein tragen können, wird die Bewilligung aufgehoben und Sie müssen die Prozesskostenhilfe zurückzahlen. Bei einer Erbschaft oder einem Lottogewinn kann dies etwa der Fall sein.
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Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.