Muss ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?
Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes umfasst einen besonders wichtigen Leitsatz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Niemand soll wegen seiner Herkunft, seines Geschlechtes oder seiner finanziellen Situation schlechter gestellt werden als andere Personen. Damit dieser Grundsatz umgesetzt werden kann, gibt es in Deutschland die Prozesskostenhilfe.
Personen, die von staatlicher Unterstützung leben, also beispielsweise Hartz 4 beziehen, oder Geringverdiener können einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und bei Bewilligung werden die Kosten für den Anwalt und den Prozess vor Gericht komplett oder teilweise übernommen. So können auch Menschen mit einem geringen Einkommen Ihre Rechte wahrnehmen.
Zum 1. Januar 2014 wurde die PKH, die manchen auch als Gerichtskostenbeihilfe bekannt ist, reformiert. Seitdem wird die staatliche Unterstützung in vielen Fällen nicht mehr komplett, sondern lediglich als Darlehen gewährt. In einem solchen Fall wird demnach für die Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung vereinbart. Wie lange müssen Sie jedoch Zahlungen leisten? Kann auch eine Rückzahlung des kompletten Betrags gefordert werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Rückzahlung der Prozesskostenhilfe
Liegt das einzusetzende Einkommen pro Monat bei mindestens 20 Euro oder besteht ein ausreichendes Vermögen, wird für Prozesskosten eine Rückzahlung in Raten vereinbart.
Haben Sie die Prozesskostenhilfe als Darlehen erhalten, müssen Sie diese in monatlichen Raten über maximal 48 Monate zurückzahlen.
Wurde Ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben, können Ihre finanziellen Verhältnisse nach der Beendigung des Verfahren noch für einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig überprüft werden.
Wann müssen Sie die PKH in Raten zurückzahlen?
Viele Betroffene stellen sich die folgende Frage: „Muss man Prozesskostenhilfe zurückzahlen?“ Ob Sie überhaupt Prozesskostenhilfe erhalten, hängt vor allem von Ihrer wirtschaftlichen Lage ab.
Reichen das Einkommen und das vorhandene Vermögen nicht aus, um die anfallenden Kosten für den Anwalt und den Prozess zu decken, werden diese zumindest anteilig, in manchen Fällen auch ganz, vom Staat übernommen.
Ob Sie als bedürftig gelten, wird mittels einer Berechnung überprüft. Vom monatlichen Bruttoeinkommen werden in einem ersten Schritt Steuern, Vorsorgeaufwendungen sowie Werbungskosten abgezogen. Dann können, je nach den persönlichen Umständen des Antragsstellers, bestimmte Freibeträge abgesetzt werden.
Das Ergebnis ist dann das einzusetzende Einkommen für einen Monat. Beträgt dieses mindestens 20 Euro und/oder der Betroffene verfügt über ein ausreichendes Vermögen, wird für die Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung in Raten vereinbart.
Wie wird bei der Prozesskostenhilfe-Rückzahlung die Berechnung durchgeführt?
Bis zur Reform im Jahr 2014 gab es für die Bestimmung der Höhe der Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eine spezielle Tabelle, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) zu finden war. Diese gilt nun jedoch nicht mehr.
Stattdessen wird für die PKH-Rückzahlung in Raten nun eine Berechnung durchgeführt. Das bereits erwähnte einzusetzende Einkommen wird durch zwei geteilt und anschließend auf volle Euro abgerundet. Verfügt der Betroffene also über ein Einkommen von 200 Euro, wird eine Monatsrate von 100 Euro festgesetzt.
Demnach bleibt für Personen, die Prozesskostenhilfe zurückzahlen, ein Selbstbehalt übrig. Beachten Sie außerdem: Würde die Monatsrate bei weniger als 10 Euro liegen, wird keine Rate festgesetzt.
Beträgt das einzusetzende Einkommen jedoch mehr als 600 Euro, tritt eine spezielle Regelung in Kraft. Die monatliche Rate für die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung beträgt dann 300 Euro zuzüglich des Teils des Einkommens, der 600 Euro übersteigt. Liegt das anrechenbare Einkommen also beispielsweise bei 730 Euro, werden 130 Euro zu den 300 Euro hinzugerechnet. Es ergibt sich demnach eine Rate von 430 Euro.
Prozesskostenhilfe zurückzahlen: Wie lange müssen Sie das Darlehen abstottern?
Wie bereits erwähnt, hängt die Frage, ob Sie Prozesskostenhilfe zurückzahlen müssen, vom Einkommen und Vermögen ab. Betroffene möchten aber in der Regel auch wissen, wie lange sie mit der monatlichen Mehrbelastung rechnen müssen.
Sind sie dazu verpflichtet, den kompletten Betrag in Raten zu tilgen? Gibt es für die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eine bestimmte Frist?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die monatlichen Raten höchstens 48 Monate – also vier Jahre lang – gezahlt werden müssen.
Auch wenn Betroffene in diesem Zeitraum nicht die vollen Kosten für den Prozess und den Anwalt bezahlt haben, wird die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eingestellt. Die restlichen Prozesskosten werden der betreffenden Person dann erlassen.
Wann wird die komplette Rückzahlung der Prozesskostenhilfe (PKH) angeordnet?
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung sofort und auf einen Schlag gefordert werden kann. Dies kann zum einen der Fall sein, wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen. Laut § 120a Abs. 2 ZPO gilt Folgendes:
Verbessern sich vor dem in Absatz 1 Satz 4 genannten Zeitpunkt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich oder ändert sich ihre Anschrift, hat sie dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Bezieht die Partei ein laufendes monatliches Einkommen, ist eine Einkommensverbesserung nur wesentlich, wenn die Differenz zu dem bisher zu Grunde gelegten Bruttoeinkommen nicht nur einmalig 100 Euro übersteigt. Satz 2 gilt entsprechend, soweit abzugsfähige Belastungen entfallen.
Erhöht sich also Ihr Einkommen oder fallen beispielsweise Unterhaltszahlungen weg, müssen Sie dies dem Gericht mitteilen. In der Regel werden dann die Raten für die PKH-Rückzahlung angehoben.
Geben Sie jedoch falsche Informationen an oder melden Sie wichtige Veränderungen nicht selbstständig, wird die Bewilligung für die PKH aufgehoben und Sie müssen sämtliche Kosten selbst tragen.
Wann immer sich Ihre wirtschaftliche Lage ändert, sollten Sie dies also dem Gericht so schnell wie möglich melden.
358 comments on “Prozesskostenhilfe: Wann eine Rückzahlung gefordert wird”
Alex
5. März 2021 at 20:13
Guten Abend,
Ich habe nach fast 8 jährigen Prozess einen Vergleich zum Vermögensausgleich mit meinem Ex. Geschlossen. Er zahlt 25500€ an mich. Ich habe gehört er muss knapp 6000€ plus 1500€ Anwalts / Gerichtskosten zahlen. Ich habe PKH und verdiene 1300netto monatlich. Muss ich jetzt Anwalts- und Gerichtskosten in gleicher Höhe zahlen?
Akif
26. Februar 2021 at 7:02
Hallo. Ich bin Arbeitslos ab 2003 bis heute mit 2 Geistige Schwerbehinderten. Für 7 Sachen Geistige Schwerbehinderten (GVG § 198, gegen 7 Jahre der Untätigkeit der Richter von SG Leipzig) in 2017 in BSG Wir haben PKH Beschluss. Normale Weise, GG Art. 3 Abs. 1 mit Abs. 3, durch 4 Jahre in Status Abrbeistlos Fa. mit 2 Geistige Schwerbehinderten, diese Gerichtskosten durch PKH, Sollte seitens BSG annulliert sein. Weil diese 7 Sachen beginn ab 2005 (bis Reform Gesetz PKH in 2014). Aber ich habe Eine Brief von BSG: „…mit Schreiben vom 4. Februar 2021 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass die offenen Gerichtskostenforderungen in Gesamthöhe von 1.150,- € auf Grund Ihrer wirtschaftlichen Situation unbefristet niedergeschlagen wurden.
Der Anspruch wird somit nicht weiterverfolgt….“. Warum unbefristet niedergeschlagen wurden?
Enrico
24. Januar 2021 at 12:59
Hallo
Ich habe PKH bei einer Scheidung bekommen. Zahle in Raten 73,-€ Monat. Wann bekomme ich bescheid das die Gerichtskosten jetzt alle bezahlt sind und ich die Überweisungen einstellen kann ?
Mit den 73,-€ im Monat wäre ich viel früher fertig als die 48 Monate .
Mone
22. Dezember 2020 at 12:36
Hallo,
Im Dezember 2016 wurde mir Verfahrenskostenbeihilfe bewilligt.
2018 musste ich dann meine pers. und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen.
Das ganze wurde dann vom Rechtspfleger eingestellt!!
Nun hab ich letzte Woche wieder Post vom Amtsgericht bekommen, diesmal ist es ein anderer Rechtspfleger.
Wie verhalte ich mich nun? Muss ich tatsächlich wieder meine Verhältnisse darlegen??
Würde mich über eine Antwort freuen,
viele Grüße
Mone
Barbara
6. Dezember 2020 at 13:36
Hallo,
mein Sohn ist 17 Jahre alt und soll Prozesskosten in Raten zurückzahlen, die bei der Unterhaltsklage entstanden sind. Das Kindergeld wird aus sein Konto überwiesen. Der Vater hatte die Unterhaltsklage seinerzeit eingereicht. Ist mein Sohn in der Pflicht, die Prozesskosten zurückzuzahlen, als Minderjähriger oder muss dies der Vater übernehmen, an den der Unterhalt geht?
Maria
18. November 2020 at 21:48
Hallo und guten Tag,
ich habe für zwei Klageverfahren Prozesskostenhilfe erhalten, die nun fast zur gleichen Zeit mit Vergleichen endeten.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung bis dato war/ist kein Schonvermögen oder Erspartes vorhanden.
Darf man während der vier Jahre Überprüfungszeit etwas ansparen, z.B. für Notfälle, was dann als Schonvermögen gilt?
Vielen Dank und beste Grüße
Maria
Amin
16. Oktober 2020 at 19:12
Guten Abend,
Ich wurde im sommer 2018 geschieben und prozesskostenhilfe wurden übernommen,nach knapp 2 Jahre habe ich ein Post vom Gericht bekommen damit die sehen ob meine Lebenssituation verändert hat oder nicht! Leider habe 100 Euro mehr lohn bekommen ich verdienne netto 1500 für mich allein,ich habe denen alles erreicht Lohnabrechung, Verwicherungen was ich zahle usw…. kam raus dass ich 110 Euro Monatlich zurück zahlen muss! Ich weiß nicht wie lange? Und ob ich die hälfte als Raten bezahlen kann oder bleibt die 110€ fest! Meine Frage ist wie viel muss man monatlich ca.verdiennen damit man die Prozesskostenhilfe zurückzahlen muss? Und ich weiß nicht genau die Summe wie viel?
Mfd
Amin
Nina
3. September 2020 at 8:44
Hallo,
ich wurde jetzt kurz vor Ablauf der 4 Jahre bzgl. meinem im September 2016 bewilligten PKH befragt. Das das rechtlich in Ordnung ist, habe ich verstanden. Meine Frage jetzt.
Wir mit jetzt PKH in Ratenzahlung gewährt (was sehr wahrscheinlich eintrifft), dürfte mich das Gericht nach Ende der 4 Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung (Ende ist September 2020) immer noch über meine wirtschaftlichen Verhältnisse befragen? Oder bezahle ich jetzt einfach meine Raten bis höchstens 48 Monate nach Beschluss über die Ratenzahlung? Mich würde dies, für meine künftigte private Planung sehr interessieren.
Liebe Grüße
Nina
Petra
30. August 2020 at 12:03
Hallo,
Ich wurde kürzlich geschieden, die Scheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Mir wurde Ende 2017 Gerichtskostenbeihilfe bewilligt. Da ich jetzt die Hälfte des ehelichen Hauses an meinen Exmann verkaufe, was auch in der Scheidungsfolgenvereinbarung vermerkt wurde, möchte ich mich in die Wohnung einkaufen die ich mit meinem Freund bewohne, als Existenzsicherung/Altersversorgung. Darf ich das oder muss ich von dem Geld die Beihilfe zurück zahlen? Ich erhalte keinen Unterhalt und bin gerade dabei ein Geschäft aufzubauen um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, mit vorerst wenig Gewinn. Es reicht nicht für private Mietzahlungen.
Ich freue mich über eine Antwort
Raymond
27. August 2020 at 19:04
Hallo,
ich zahle seit letztes Jahr monatlich 99,-€ für meine Prozesskostenhilfe zurück. Letzte Monat wurde meine finanzielle Überprüfung statt. In mein neuer Bescheid sind jetzt auf einmal neue zusätzliche Kosten in höhe von 1.400,-€ hinzugekommen. Mein Anwalt dass dies ein gängiges Verfahren sei. Angeblich seien das jetzt die Anwaltskosten.
Ist dies zulässig?
Grüsse,
Raymond
Peter
26. August 2020 at 15:00
Hallo
Wenn ich jetzt Prozesskostenhilfe beantrage und bewilligt bekomme, sich aber während des laufenden Prozesses bzw der KLage, mein Einkommen erhöht, wird dann die Hilfe gestrichen und ich stehe alleine da, oder wird das erst nach Beendigung der Klage wichtig?
Es geht um eine Räumungsklage. Gegner wird am Ende höchstwahrscheinlich die Kosten tragen müssen.
In 2 Wochen würde die Rechtsschutzversicherung greifen. Was tut man da nun? Warten oder den Antrag stellen, damit die Klage eingereicht werden kann?
Vielleicht können SIe mir ja dazu weiter helfen. Danke.
Bibi
23. Juli 2020 at 12:45
Hallo, ich habe PKH erhalten. Ende der 48 Monate ist im September. Es soll jetzt im August eine Summe gegen die Abtretung des noch gemeinsamen Eigentums gezahlt werden. Muss ich das melden?? Was ist wenn die Summe erst im Oktober gezahlt würde?? Bekomme ich bei Nichtmeldung bei der Gerichtskasse zu den Kosten auch eine Strafanzeige?? Oder muss ich es erst melden wenn das Geld auf meinem Konto ist?? Und nur innerhalb der 48?? Ist es strafbar die überweisung absichtich in den Folgemonat zu legen??
Chris
5. Juli 2020 at 22:54
Hallo, meine noch Ehefrau hat vor der ersten gerichtlichen Verhandlung 25.000€ wegen ihrem erbverzicht erhalten. Drei Tage später hat sie vor Gericht VKH beantragt und genehmigt bekommen. Sie hat das Erbe vorenthalten. Ist die Zusage der VKH rechtens?
Grüße
J.
10. Juni 2020 at 13:20
Hallo PKH-Team, wenn meine noch-Angetraute PKH erhält und nach erfolgter Scheidung von mir eine Einmalzahlung wegen der Übertragung des gemeinsamen Wohnhauses an mich erhält erhöht sich ja ihr Vermögen. Muss sie daraus dann Rückzahlungen leisten? Gruß, j.
Elf
19. Mai 2021 at 20:11
Das würde mich auch interessieren. Und ist es dabei relevant ob das Haus vor oder nach der Scheidung übertragen wurde? Wenn ich weiss, dass es nicht gemeldet wurde, reagiert das Gericht auch, wenn jemand anderes den „Hinweis“ gibt?
Rebecca
5. Juni 2020 at 11:44
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir sagen, welcher Betrag als Nettobetrag in der Berechnung für die VKH berechnet werden darf?
Ich bin alleinerziehend und arbeite im 75% Angestellenverhältnis.
Sehe ich es richtig, dass nur der vom Arbeitgeber überwiesene Betrag verrechnet werden darf?
Oder werden hier noch andere Beträge hinzugezogen, wie Unterhalt oder Kindergeld?
Danke vorab.
Rebecca
Sandra
4. Juni 2020 at 15:05
Hallo kann ich auch Schulden bei Familienmitgliedern und Freunden angeben bei einem PKH Antrag?
Mira
9. Mai 2020 at 19:27
Guten Tag, ich habe 2016 wegen Handy Vertrag einen PKH erhalten nach nun vier Jahre fördert das Gericht meine finanzielle Situation… Meine Frage ist, da ich jetzt ca 1800€ netto verdiene davon 450€ Miete zahle und ein Auto Kredit von ca 435€ dann kommt noch ca 200€ Benzin dazu kann das Gericht mit Auffordern das Auto zurück zugeben ? Habe in zwischen auch ein Bauchsparvertrag muss ich zu Not auf dies auflösen ?
Thomas
24. April 2020 at 14:29
Ich wurde im Mai 2014 geschieden und war ggü. meiner Exfrau und den Kindern unterhaltspflichtig (beide haben bei der Mutter gelebt). Da sie damals wenig Einkommen hatte, hat sie Prozesskostenhilfe beantragt. Nun kam ein Schreiben vom Amtsgericht an meine Tochter (jetzt 18, damals 12) gerichtet, dass sie eine Schulbescheinigung vorlegen müsse. Nachdem wir das erledigt haben, kam ein erneuter Brief. In diesem wurde mitgeteilt, dass aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Verfahrenskostenhilfe derzeit nicht gezahlt werden muss, sie aber weiterhin verpflichtet ist, Einkommensveränderungen zu melden.
Kann denn eine 12 Jährige zur Rückzahlung verpflichtet sein?
Alex
20. April 2020 at 11:31
Habe zuviel Prozeßkostenhilfe bezahlt aufgrund fehlerhafte Berechnung durch das Amtsgericht. Bekomme ich mein Geld zurück?
K.
23. März 2020 at 14:42
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage.
Ich hab eine Verfarungshilfe beantragt im September 2018 in diesem Jahr habe ich ab November 2018 bis April gearbeitet dann war ich ab April 2019 bis November 2019 Arbeitslos ab November 2019 habe ich eine Stelle gefunden und bis jetzt bin ich da eingeschtelt.Ich habe letztes Jahr Amtsgericht angerufen und gefragt, ob muss ich etwas melden ein Mann hat mir gesagt das ich nichts melden müsste nur wenn ich Papier zu ausfüllen bekomme habe aber bis jetzt ist nichts gekomen.
D.B.
3. März 2020 at 15:26
Hallo ich hatte Ende 2017 PKH gestellt und auch bewilligt bekommen nun heute 2020 wurde ich gebeten meine persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnisse neu abzugeben dies habe ich auch gemacht und des Weiteren bin ich nach wie vor im Arbeitsverhältnis mein Einkommen hat sich nicht verändert in dieser Hinsicht .
Nun seit Anfang 2019 beziehe ich Krankengeld bis heute Lebe von Einmlige Auszahlungen Bausparvertrage sprich gekündigt habe und beziehe Krankengeld und ein dispo. Ich habe jetzt ein Schreiben bekommen nachdem ich meine Angaben gemacht habe indem steht .
Da sich die PKH kosten auf 261,- belaufen sehe ich hier die Möglichkeit dass sie diese bezahlen können.
Was beinhalten der letzte Satz das wenn ich diese Summe bezahle das Schreiben sich erledigt hat ? Oder muss ich diese 261,- monatlich zahlen oder ist das eine einmalige Zahlung ?
Das letzte mein wirtschaftlich Verhältnis hat sich ja nicht verbessert ! Ich beziehe Krankengeld und lebe mit meinen einmaligen Auszahlungen und einem dispo um meine Lebenshaltungskosten zu decken.
Wieso geht aus diesem Schreiben dann hervor das ich diese 261,- zahlen muss das zumindest für diese Summe diese Möglichkeit besteht dies zu zahlen.?
Ich bedanke mir im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
D.B
AnnaT
28. Februar 2020 at 22:47
Guten Tag,
ich habe meine Scheidung noch vor mir. Verdiene 1300 netto. Ist meine Rechnung dann richtig das ich die Hälfte meines Gehaltes bezahlen muss? Ohne Abzug von wichtigen Nebenkosten wie Auto, Versicherung noch wichtiger WOHNUNG? denn nach der Rechnung, kann ich mir nach der Scheidung meine Whg nicht mehr leisten und müsste schon wieder umziehen!!! Aber das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein, das man durch die Hilfe letztenendes fast ruiniert wird….
Maik
26. Februar 2020 at 17:35
Sehr geehrtes Team,
vor einiger Zeit wurde bei mir PKH bewilligt. Da ich noch eine Rechtsschutzversicherung vorweisen konnte hatte mein RA den PKH eigenmächtig zurückgezogen. Von meiner Versicherung kam jetzt ein Anschreiben das diese schon seit dem 01.11.2018 meinerseits gekündigt wurden ist. Jetzt schrieb mir mein RA das die erklärte Rücknahme des PKH für das vorliegende Klageverfahren nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, ich müsste die Kosten jetzt selber tragen. Frage jetzt an Sie, ist dies rechtens? Was könnte ich jetzt tun…? Ich wäre Ihnen sehr verbunden wenn Sie mir einen Ratschlag geben könnten. Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
MfG
Maik
Dorothea
24. Februar 2020 at 11:19
Hallo PKH Team,
mein Freund hat für seine Scheidung PKH beantragt. Er zahlt im Quartal 1.694 € für seine PKV. Irrtümlich wurden nur 694 € zur Berechnung der PKH eingesetzt, weshalb Ratenzahlungen von 130 € monatlich gefordert wurden. Um den Fehler zu korrigieren, musste mein Freund die PKV Police ins deutsche übersetzen lassen, dann seinen Anwalt bitten, damit er das Amtsgericht benachrichtigt. Einen neuen Bescheid hat er immer noch nicht. Bisher hat er schon 6 Raten à 130 € gezahlt und sich das Geld von mir geliehen. Besteht nun die Möglichkeit, dass nach Richtigstellung der PKH Berechnung, die PKH Raten wieder erstattet werden?
MfG Dorothea
Sabine
17. Februar 2020 at 18:49
Hallo, ich bin nach meiner Scheidung umgezogen und habe das meinem Anwalt nicht mitgeteilt und mich auch nicht umgemeldet. Hatte PKH ohne Raten bewilligt bekommen. Habe die Aufforderungen, dass ich meine aktuellen Vermögensverhältnisse mitteilen soll, nicht bekommen und dann auch nicht reagiert. Jetzt wurde die PKH aufgehoben und der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür ich soll eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Kann ich da noch irgendwas tun? Verdiene jetzt rund EUR 1100, also deutlich mehr als vorher. Wäre toll, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.