Die Prozesskostenhilfe – kurz PKH genannt – unterstützt Personen, die sich ein Verfahren vor Gericht nicht leisten können. Damit diese Leistung bewilligt werden kann, muss beim zuständigen Gericht zunächst ein Antrag gestellt werden. Viele Betroffene stellen sich in diesem Zusammenhang die folgende Frage: „Kann man Prozesskostenhilfe im Nachhinein beantragen?“
Lässt sich die Prozesskostenhilfe nachträglich beantragen?
Lässt sich die Prozesskostenhilfe nachträglich beantragen?

Allgemeine Infos zum Antrag auf Prozesskostenhilfe

Damit Personen die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können, müssen sie zunächst einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Der Antrag kann entweder vom Betroffenen selbst oder von seinem Anwalt eingereicht werden.

Eine Bewilligung des Antrags auf PKH erfolgt nur unter gewissen Voraussetzungen. Unter anderem darf der Antragssteller nicht dazu in der Lage sein, die Kosten für das Verfahren selbst zu tragen. Damit das Gericht diesbezüglich eine Entscheidung treffen kann, müssen Betroffene eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben.

Doch wann muss der Antrag für die PKH eigentlich eingereicht werden? Können Personen die Prozesskostenhilfe nachträglich beantragen? Im folgenden Ratgeber gehen wir näher darauf ein, was hierbei zu beachten ist.

FAQ: Prozesskostenhilfe nachträglich beantragen

Lässt sich die Prozesskostenhilfe nachträglich beantragen?

Ja, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe können Sie auch bei einem laufenden Verfahren stellen.

Was gilt, wenn das Verfahren bereits abgeschlossen ist?

Ist das Verfahren bereits abgeschlossen und somit ein Urteil gefällt, können Sie keine Prozesskostenhilfe mehr beantragen.

Kann das Gericht nachträglich eine Rückzahlung der PKH fordern?

Das Gericht kann bis zu vier Jahre nach dem Abschluss des Verfahrens überprüfen, wie sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers verändert haben. Bei einer Verbesserung kann ggf. eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe angeordnet werden.

Wann kann die Prozesskostenhilfe beantragt werden?

Wenn Sie die PKH nachträglich beantragen, werden nicht alle Kosten übernommen.
Wenn Sie die PKH nachträglich beantragen, werden nicht alle Kosten übernommen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu drei verschiedenen Zeitpunkten gestellt werden kann:

  1. Der Antrag kann vor Erhebung der Klage eingereicht werden.
  2. Die Einreichung der Unterlagen kann zeitgleich mit der Klage erfolgen.
  3. Die Prozesskostenhilfe kann nachträglich, nach Erhebung der Klage beantragt werden. Wichtig ist hierbei jedoch, dass das Verfahren noch nicht beendet sein darf.

Wird die Prozesskostenhilfe nachträglich, aber vor Ende des Verfahrens beantragt, ist jedoch Folgendes zu beachten: In dieser Situation werden die Kosten, die vor der Antragsstellung entstanden sind, nicht erstattet.

Eine nachträgliche Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist nicht mehr möglich, wenn das Verfahren bereits beendet wurde. Die Frage „Kann man Prozesskostenhilfe nachträglich beantragen?“ muss in diesem Fall also verneint werden.

Urteil des LAG Brandenburg: Prozesskostenhilfe rückwirkend beantragen

Prozesskostenhilfe nachträglich beantragen: Dieses Thema wurde schon vor Gericht verhandelt.
Prozesskostenhilfe nachträglich beantragen: Dieses Thema wurde schon vor Gericht verhandelt.

Ob die Prozesskostenhilfe nachträglich beantragt werden kann, hat auch schon diverse Gerichte beschäftigt – so auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dieses hat bezüglich dieser Frage eine wichtige Entscheidung getroffen (Az. 21 Ta 1249/13).

Es urteilte, dass die PKH nur dann nachträglich für den Zeitpunkt der Antragsstellung bewilligt werden kann, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zeitgleich mit dem Antrag abgegeben wurde.

Ausnahmen bestehen, wenn das Gericht dem Betroffenen eine Frist zur Nachreichung der Unterlagen eingeräumt hat. Derjenige muss diese Frist dann zwingend einhalten. Auch wenn derjenige ohne eigenes Verschulden an der fristgemäßen Einreichung gehindert wurde und die Erklärung unverzüglich nachreicht, so kann die Prozesskostenhilfe nachträglich gewährt werden.

Was können Sie unternehmen, wenn Ihr Antrag auf Bewilligung der PKH abgelehnt wurde? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde gemäß § 567 der Zivilprozessordnung (ZPO) einzureichen. Dann wird eine erneute Entscheidung gefällt.
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Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.