Allgemeine Infos zum Antrag auf Prozesskostenhilfe
Damit Personen die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können, müssen sie zunächst einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Der Antrag kann entweder vom Betroffenen selbst oder von seinem Anwalt eingereicht werden.
Eine Bewilligung des Antrags auf PKH erfolgt nur unter gewissen Voraussetzungen. Unter anderem darf der Antragssteller nicht dazu in der Lage sein, die Kosten für das Verfahren selbst zu tragen. Damit das Gericht diesbezüglich eine Entscheidung treffen kann, müssen Betroffene eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben.
Doch wann muss der Antrag für die PKH eigentlich eingereicht werden? Können Personen die Prozesskostenhilfe nachträglich beantragen? Im folgenden Ratgeber gehen wir näher darauf ein, was hierbei zu beachten ist.
Inhalt
FAQ: Prozesskostenhilfe nachträglich beantragen
Ja, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe können Sie auch bei einem laufenden Verfahren stellen.
Ist das Verfahren bereits abgeschlossen und somit ein Urteil gefällt, können Sie keine Prozesskostenhilfe mehr beantragen.
Das Gericht kann bis zu vier Jahre nach dem Abschluss des Verfahrens überprüfen, wie sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers verändert haben. Bei einer Verbesserung kann ggf. eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe angeordnet werden.
Wann kann die Prozesskostenhilfe beantragt werden?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu drei verschiedenen Zeitpunkten gestellt werden kann:
- Der Antrag kann vor Erhebung der Klage eingereicht werden.
- Die Einreichung der Unterlagen kann zeitgleich mit der Klage erfolgen.
- Die Prozesskostenhilfe kann nachträglich, nach Erhebung der Klage beantragt werden. Wichtig ist hierbei jedoch, dass das Verfahren noch nicht beendet sein darf.
Wird die Prozesskostenhilfe nachträglich, aber vor Ende des Verfahrens beantragt, ist jedoch Folgendes zu beachten: In dieser Situation werden die Kosten, die vor der Antragsstellung entstanden sind, nicht erstattet.
Urteil des LAG Brandenburg: Prozesskostenhilfe rückwirkend beantragen
Ob die Prozesskostenhilfe nachträglich beantragt werden kann, hat auch schon diverse Gerichte beschäftigt – so auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dieses hat bezüglich dieser Frage eine wichtige Entscheidung getroffen (Az. 21 Ta 1249/13).
Es urteilte, dass die PKH nur dann nachträglich für den Zeitpunkt der Antragsstellung bewilligt werden kann, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zeitgleich mit dem Antrag abgegeben wurde.
Ausnahmen bestehen, wenn das Gericht dem Betroffenen eine Frist zur Nachreichung der Unterlagen eingeräumt hat. Derjenige muss diese Frist dann zwingend einhalten. Auch wenn derjenige ohne eigenes Verschulden an der fristgemäßen Einreichung gehindert wurde und die Erklärung unverzüglich nachreicht, so kann die Prozesskostenhilfe nachträglich gewährt werden.
14 comments on “Prozesskostenhilfe nachträglich beantragen: Ist das möglich?”
Michael
26. Januar 2023 at 10:08
Die Ausführungen gelten nicht für alle Verfahrensarten.
Bei der Beantragung eines Mahnbescheids hemmt der Antrag auf PKH den Versand an den Schuldner, wenn nicht zeitgleich oder während einer Frist alle Unterlagen eingereicht werden.
Der vermögende Nicht-PKH-Antragsteller erhält eine Rechnung zeitgleich mit der Versandbenachrichtigung und muss diese erst beim Antrag auf Vollstreckungsbescheid zahlen.
Das Gericht darf oder muss zuerst über die PKH entscheiden, weil es einen zeitgleichen Versand (auf einem Stück Papier ) vollzieht. Ob dieses ökonomische Handeln rechtlich gerechtfertigt ist, wage ich zu bezweifeln.
Heinz
10. Februar 2023 at 11:04
Mich würde interessieren, ob das wirklich zutrifft. Stellt nur der Antrag auf PKH bereits eine Bedingung dar oder muss explizit geschrieben werden, dass der MB nur bei Bewilligung erstellt werden soll?
Welche Vorschriften gelten in diesem Fall?
Was sagt der Prozessfinanzierer?
.
Auf der anderen Seite: Bei Kosten in einem sehr niedrigen dreistelligen Bereich für eine fünfstellige Forderung muss die Verzweiflung schon sehr groß sein
S.
7. August 2021 at 16:17
Hallo,
es ist in unserer Zeit einfach so, das die s.g. Anwälte zwar immer bemüht sind die Deckung der Kosten zu erfragen, aber meine Interessen dagegen werden nur Unzulänglich vertreten. Ich erlebe es sogar, das ich falsche Auskünfte bekomme, weil man offenbar keine Lust hat sich adäquat darum zu kümmern. Genau diese Haltung ist der Nährboden für Lügner, Betrüger und Geschichtenerzähler, weil sie genau wissen, das sie mit ihrem Mist davon.-bzw.- durchkommen 🙁
kleiner mann
28. August 2020 at 14:42
ich müsster doch mein geld wieder bekommen vom anwalt ? ich habe armrecht schein eingereicht ….. prozess beendet aber schein wären dessen eingereicht also bevor ich klage zurück nahm . müsste doch vom gericht und anwalt zurück bekommen ?
jenny
4. November 2019 at 18:09
Guten abend ,
Ich habe eine frage und zwar ich hatte eine räumungsklage bekommen wegen zwei offenen miete ogwohl ich den vermieter drum geben hatte schrieftlich mir 2 wochen zeit zu geben naja keine reaktion und schon kamm die klage darauf hin habe ich mir ein anwalt gesucht und sobald er gehort hat das ich in der insolvenz bin und nur mein freibetrag verdiene und ich diesen gerichtskostenhilfe schein beantragen müsste war es sehr unfreundlich hat keine fragen zu gelassen und meinte nur ich soll es bezahlen und gut wäre ich solle die tage kommen fur den antrag auszufüllen ok gut habe ich mir gedacht dann kamm zwei tage später ein anruf vom anwalt und meinte ich soll das bezahlen ich brauchte den antrag nicht ausfüllen wenn sie das bezahlen musste das thema durch sein weil er meinte das ware so hohe kosten da würde ja keine bezahlt werden ja gut hab ich gedacht und mache da so habe betrage ausgeglichen und mit dem vermieter gesprochen der selber anwalt ist und meint die sachen wäre erledigt zum glück habe ich mir gedacht jetzt habe ich ein beschluss bekommen wo festgesetzt ist das ich die kosten gericht/vermieter der anwalt ist von 6000 euro bezahlen soll jetzt habe ich zeit beschwerde einzu legen aber ich denke da es ein beschluss ist muss ich das wohl zahlen bin am boden fühle mich vom anwalt im stich gelassen tage schon sachen ab rotz insolvenz und habe kaum was zum leben was kann ich noch tun bin fix und fertig jetzt habe ich schon wieder bei einer anwältin angerufen und ich muss es ja offen legen das ich in der insolvenz bin und die erste frage war dann schon wieder also heisst das dass sie die anwältin nicht bezahlen können ja was soll man da tun man fühlt sich hilflos im stich gelassen jetzt warte ich auf einen rückrf ob sie mir überhaupt ein termin gibt brauche hilfe was können sie mir raten
Didier
30. April 2019 at 16:09
Hallo,
Gerne hätte ich gewissen oft man gegen PKH Klage hinlegen kann. Bin nach einige Jahren zuwissen gekommen dass mA. Mir a zockt via meine Rückzahlung von die PKH. Erst waren die Kosten 572 Euro 4 Monaten später ist 830 Euro geworden. Durch etwas blödes habe ich näher gefragt ams Gericht wie die diese Rechnung zustande ist gekommen. Dort wird mir 2x ein dolmetscher für 300 Euro angerechnet und dass wenn er kein 2 aber 1 sind gewesen. In zwischen ist es weiter geleitet zun GVZ die es nicht glaubt. Was kann ich tun. 300 Euro ist mir viel Geld.
LG
Didier
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:17
Hallo Didier,
rechtliche Beratung erhalten Sie bei einem Anwalt. Dieser kann Ihnen mitteilen, wie Sie am besten vorgehen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Tamy
20. Dezember 2018 at 23:25
Hallo,
Was passiert wenn man Klage erhoben hat und dann nachträglich Prozesskostenholfe beantragt und diese abgelehnt wird. Zudem wid auch die Beschwerde im Nachhinein abgelehnt.
Findet dann noch ein Urteil statt oder endet das Verfahren mit dem Beschluss über die Beschwerde?
prozesskostenfinanzierung.de
21. Dezember 2018 at 12:29
Hallo Tamy,
es handelt sich in der Regel um zwei voneinander unabhängige Verfahren. Die Klage sollte also weiterhin laufen. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gericht.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Frenchy
14. Mai 2018 at 14:38
sparen, arbeiten ? genau die Anträge werden doch abgelehnt. Es ist ja genau ein Problem das soviel Geld verteilt wird. Reiche und Beamte sind doch die, die am meisten provitieren. Das Problem bei den Beamten ist dann noch, dass die wichtiger werden, je mehr die sich selbst verwalten. Hab es letzte Zeit öffter gesehen das dort keinerlei Interesse besteht Lösungen zu finden, mir ist sogar schon einmal wörtlich geraten worden, wegen einer Kleinigkeit zu Klagen.
DAS PROBLEM hier sind jedoch die gigantischen Gerichtskosten, wenn sie vor dem LG verklagt werden besteht Anwaltszwang und die gesamten Kosten reichen aus um viele Leute zu ruinieren. Hat man nicht Pech und bekommt ein gerechtes Urteil kommt dann oft das OLG, jetzt sind wir so bei 20k. …
Die meisten Leute die hart für ihr Geld arbeiten und bei Verstand sind lassen sich lieber alles gefallen als sich auf solche Risiken einzulassen. Mit Recht hat das nichts mehr zu tun.
Hose runter
5. März 2019 at 13:34
Genau so ist es.
Wenn man dazu berücksichtigt, dass der Staat mit seiner Macht und unendlichen Finanzmittel den Einzelnen -oftmals unberechtigterweise- represalliert und in Bedrängnis bringt, ist es unerträglich in einer Demokratie, wenn der Benachteiligte für die Fehler der Staatsmacht auch noch bezahlen muss.
Egal wie es ausgeht: Für den eigenen Zeitverlust und die erlittenen Emotionen gibt es keinen Cent. Der so erzwungene Zeitverlust ist aus meiner Sicht temporäre Freiheitsberaubung und Nötigung.
Kermit
24. April 2018 at 12:21
Welche Benachteiligung meinen Sie überhaupt? Der „normale“ Bürger muss seinen Anwalt und die Gerichtskosten selbst bezahlen. Wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH nicht vorliegen – und Ihnen der Steuerzahler Ihren Prozess nicht finanziert – haben sie keinen Nachteil, sondern dieselben Voraussetzungen wie jeder andere Bürger auch.
Ich kann diese Nehmer-Mentalität in Deutschland langsam nicht mehr hören. Geld vom Staat/Steuerzahler nehmen scheint wohl ein normaler Vorgang zu sein. Arbeitssuche eher ein Fremdwort. Nehmen und nichts Geben. Solche Kommentare lieber Bezeroy können sie sich zukünftig daher komplett sparen. Apropos Sparen….aber das wäre ja auch wieder zu viel verlangt, nicht wahr?
Dogmatiker
10. April 2018 at 10:40
Bezeroy, wenn das so ist, gibt es auch gegen etwaige Beschlüsse solcher Richter Rechtsmittel. Die allgemeine wieder mal nach Verschwörung klingende Litanei vom „auf Benachteiligung der Bürger ausgerichteten“ Missbrauch ist in dieser Allgemeinheit so absurd und lässt mich vermuten, dass du nur deshalb, weil nicht in deinem Sinne entschieden wurde, alles anzweifelst.
Bezeroy
27. März 2018 at 11:18
Es gibt Richter denen ist die ZPO so egal, dass sie sich mit Spitzfindigkeiten auf andere §§ berufen und PKH ablehnen oder nur auf Teile des Verfahrens erstrecken. Damit ist das Gewaltmonopol des Staates nichts anderes, als Mißbrauch und auf Benachteiligung der Bürger ausgerichtet.