Worauf müssen Schuldner hinsichtlich der PKH achten?
Eine Privatinsolvenz ist für viele Menschen die letzte Möglichkeit, um ihren Schuldenberg loszuwerden. Laut Angaben der Wirtschaftsauskunftei Creditreform meldeten im Jahr 2017 insgesamt 72.100 Verbraucher die Insolvenz an. Im eigentlichen Insolvenzverfahren wird das pfändbare Vermögen des Schuldners – die Insolvenzmasse – vom Insolvenzverwalter an die Gläubiger verteilt. In der sich anschließenden Wohlverhaltensperiode ist der Schuldner dazu verpflichtet, einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abzugeben.
Für ein solches Verfahren fallen Kosten an. Kann die Unterstützung durch die Prozesskostenhilfe bei der Privatinsolvenz in Anspruch genommen werden? Und wie verhält es sich, wenn eine Person bereits Raten für die Rückzahlung der PKH leistet und später eine private Insolvenz anmeldet? Muss der Betroffene auch in diesem Fall noch Rückzahlungen leisten?
Inhalt
FAQ: Prozesskostenhilfe bei Privatinsolvenz
Nein, für die Verfahrenskosten einer Privatinsolvenz kommt die Prozesskostenhilfe nicht auf.
Wollen Sie sich im Vorfeld von einem Anwalt beraten lassen, können Sie dafür einen Beratungshilfeschein beantragen.
Ob eine Rückzahlung der PKH notwendig ist, hängt grundsätzlich vom anrechenbaren Einkommen ab. Eine Privatinsolvenz entbindet demnach nicht automatisch.
Werden Sie bei der Privatinsolvenz durch die Prozesskostenhilfe unterstützt?
Ein privates Insolvenzverfahren geht immer mit Kosten einher. Lassen sich Schuldner dabei von einem Anwalt vertreten, verlangt dieser für seine Dienste eine entsprechende Entlohnung. Des Weiteren fallen Verfahrenskosten an. Diese bestehen aus zwei Posten: zum einen den Gerichtskosten und zum anderen den Kosten für den Insolvenzverwalter.
In der Regel werden die Verfahrenskosten aus der Insolvenzmasse beglichen. Doch was passiert, wenn der Schuldner nicht über genug Vermögen verfügt? Kann die Unterstützung durch die Prozesskostenhilfe auch bei der Privatinsolvenz beantragt werden?
Diese Frage lässt sich mit einem klaren Nein beantworten. Ist der Schuldner nicht dazu in der Lage, die Verfahrenskosten zu tragen, hat er aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung zu stellen. In diesem Fall muss er die Kosten für das Insolvenzverfahren erst nach der Restschuldbefreiung – unter Umständen mittels einer Ratenzahlung – aufbringen.
Müssen Sie Raten für die Prozesskostenhilfe trotz Privatinsolvenz zurückzahlen?
Nun kann es auch vorkommen, dass eine Person in der Vergangenheit einen Rechtsstreit führen musste und auf Grund ihrer wirtschaftlichen Lage dabei finanziell unterstützt wurde. In vielen Fällen muss die PKH dann im Anschluss in monatlichen Raten zurückgezahlt werden.
Gehen wir nun davon aus, dass die finanziellen Probleme der Person so erdrückend wurden, dass sie einen Antrag auf Eröffnung der privaten Insolvenz stellen musste. Muss sie die Raten für die Prozesskostenhilfe bei laufender Privatinsolvenz trotzdem weiter zahlen?
One comment on “Prozesskostenhilfe bei der Privatinsolvenz: Gesetzliche Regelungen”
Norbert Q.
27. Oktober 2023 at 10:11
Ich benötige Beratung im Rechtschuldbefreiungsferfahren. Mit Schreiben vom 17.10.2023
wurde von dem Amtsgericht […] der Beschluß mitgeteilt, daß die Abtretungsfrist am 10.11.2023 endet. Es geht darum wie zu verfahren ist, wenn nach Abschluß Gerichtskosten gefordert werden.
Wegen niedriger Rente sind diese nicht tragbar.