Die Prozesskostenhilfe – kurz PKH genannt – unterstützt Menschen finanziell, die sich einen Prozess vor Gericht und einen Anwalt nicht leisten können. Auch bei Streitfällen im Arbeitsrecht, etwa nach einer unrechtmäßigen Kündigung, können Betroffene Prozesskostenhilfe beim zuständigen Arbeitsgericht beantragen. In vielen Fällen muss die PKH in Form von Raten zurückgezahlt werden.
Prozesskostenhilfe: Auch im Arbeitsrecht kann sie beantragt werden
Das Arbeitsrecht befasst sich vor allem mit rechtlichen Fragen, welche das Verhältnis von Arbeitnehmern und -gebern betreffen. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien, enden diese oft vor dem zuständigen Arbeitsgericht, welches sich ausschließlich mit Fällen dieser Art beschäftigt.
Besonders häufig kommt es zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht, wenn es um Kündigungen geht. Doch auch bei ausbleibenden Zahlungen oder Streit um eine tarifliche Eingruppierung können Arbeitnehmer und -geber vor Gericht landen.
Ein Prozess vor einem Gericht bringt immer bestimmte Kosten mit sich. In den meisten Fällen ist es so, dass derjenige, der den Prozess verliert, sowohl die Prozesskosten als auch die Anwaltskosten der gegnerischen Seite tragen muss. Das kann eine durchaus enorme Belastung darstellen. Damit keine Person in Deutschland aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln darauf verzichten muss, ihre Rechte wahrzunehmen, gibt es die Prozesskostenhilfe – auch beim Arbeitsgericht.
Inhalt
FAQ: Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht
Ja, das ist möglich. Können Sie sich einen Prozess gegen den Arbeitgeber, etwa wegen einer unrechtmäßigen Kündigung, nicht leisten, besteht die Option, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.
Ihr Antrag wird dann bewilligt, wenn Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse es Ihnen nicht erlauben, die anfallenden Prozesskosten selbst zu tragen. Des Weiteren muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen und Ihr Vorgehen darf nicht mutwillig erscheinen.
Übersteigen Sie eine gewisse Einkommensgrenze, wird die Prozesskostenhilfe vom Arbeitsgericht als Ratenzahlung genehmigt, es wird also eine Rückzahlung fällig. Sie müssen dann bis zu vier Jahre lang monatlich zumindest einen Teil der Kosten abbezahlen.
Wer hat Anspruch auf PKH beim Arbeitsgericht?
Ziehen Sie wegen eines Streits mit dem Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Wird Ihr Antrag bewilligt, müssen Sie die entstehenden Kosten dann entweder gar nicht zahlen oder können diese in Raten ableisten. Damit Ihr Antrag bewilligt wird, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO) zu entnehmen:
(1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
(2) Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Gut zu wissen: Endet ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz mit einem Vergleich, so fallen in der Regel keine Gerichtskosten an.
Wie lassen sich die Prozesskosten beim Arbeitsgericht berechnen?
Grundsätzlich gilt, dass die Höhe der Prozesskosten vom Streitwert abhängen. Das ist der finanzielle Wert dessen, um was es vor Gericht geht. Geht es um ausbleibende Zahlungen, so stellen diese den Streitwert dar.
Bei einer Kündigung liegt der Streitwert demgegenüber in den meisten Fällen beim dreifachen Monatsgehalt.
Mit unserem Prozesskostenrechner die ungefähren Prozesskosten ermitteln
Mit unserem Prozesskostenrechner können Sie ermitteln, wie hoch die Prozesskosten in Ihrem Fall ungefähr ausfallen könnten:
Wie können Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht stellen?
Die Prozesskostenhilfe wird vom Arbeitsgericht auf Antrag erteilt. Diesen können Sie selbst einreichen. Häufig wird jedoch der zuständige Anwalt mit der Beantragung der PKH beauftragt. Dem Antrag muss unter anderem zu entnehmen sein, warum Sie vor das Gericht ziehen möchten.
Außerdem prüft das Arbeitsgericht Ihre finanzielle Situation, um zu klären, ob Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Bewilligung der Leistung tatsächlich erfüllen. Um dies zu ermöglichen, müssen Sie, wenn Sie beim Arbeitsgericht die Prozesskostenhilfe beantragen, ein Formular ausfüllen. Hierbei handelt es sich um die „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“.
Müssen Sie die PKH zurückzahlen?
Nur wenn Ihr Einkommen einen gewissen Betrag unterschreitet, werden die Gerichts- und Anwaltskosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht komplett übernommen. In den meisten Fällen wird jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die monatlichen Zahlungen müssen Sie dann maximal 48 Monate lang leisten.
Sollten Sie jedoch plötzlich, etwa durch eine Erbschaft, mehr Geld zur Verfügung haben, kann es auch dazu kommen, dass für die Prozesskostenhilfe vom Arbeitsgericht eine komplette Rückzahlung gefordert wird.
Sonderfall Prozesskostenhilfe bei Streit zum Arbeitsrecht: Aufpassen bei den Anwaltskosten
Es ist jedoch ein wichtiger Punkt zu beachten: Im Arbeitsrecht muss jede Partei bei Prozessen in erster Instanz die Kosten für ihren Anwalt selbst tragen. Dabei ist es egal, welche Partei den Prozess gewinnt oder verliert.
Erhalten Sie Prozesskostenhilfe vom Arbeitsgericht, erhält Ihr Anwalt eine geringere Vergütung für seine Tätigkeit, als wenn Sie die Leistung nicht erhalten würden. Verbessert sich Ihre Einkommenssituation in der Zeit nach dem Prozess, so kann es dazu kommen, dass der Anwalt eine höhere Vergütung einfordert. Das führt dann dazu, dass Sie einen höheren Betrag zurückzahlen müssen.