Die Prozesskostenhilfe (PKH) sorgt dafür, dass auch Menschen, die sich die Kosten für einen Rechtsstreit auf Grund Ihrer finanziellen Situation nicht leisten können, die Möglichkeit erhalten, vor Gericht für ihr Recht einzustehen. Damit die PKH bewilligt werden kann, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Doch was geschieht, wenn die Prozesskostenhilfe abgelehnt wird?
Wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, wissen viele Betroffene nicht, wie sie die Kosten tragen sollen.
Wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, wissen viele Betroffene nicht, wie sie die Kosten tragen sollen.

Antrag auf Bewilligung der PKH ist Pflicht

Möchte eine Person etwa Klage gegen eine andere Partei erheben, geht der Prozess vor Gericht mit hohen Kosten einher. Vor allem Geringverdiener oder Sozialleistungsempfänger können sich das jedoch nicht leisten. Da jedoch in Deutschland alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, springt der Staat in einem solchen Fall ein und unterstützt die Betroffenen finanziell.

Diese Leistung wird Prozesskostenhilfe genannt. Betroffene erhalten diese jedoch nicht automatisch. Vielmehr muss zunächst beim zuständigen Gericht ein Antrag auf PKH gestellt werden. Wird dieser bewilligt, erhält die Person die gesamten oder einen Teil der Kosten bezahlt. Wie verhält es sich jedoch, wenn der Antrag auf Prozesskostenhilfe vom Gericht abgelehnt wird?

FAQ: Prozesskostenhilfe abgelehnt

Wann wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt?

Das Gericht lehnt die Prozesskostenhilfe ab, wenn die gesetzlich definierten Anforderungen nicht erfüllt werden. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Erfolgsaussichten gering sind oder der Antragsteller über ausreichend Vermögen verfügt.

Kann ich gegen die Ablehnung vorgehen?

Wurde Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, können sie dagegen gemäß § 567 ZPO eine sofortige Beschwerde einlegen. Ein Anwalt ist dafür nicht notwendig.

Gibt es Alternativen zur Prozesskostenhilfe?

Steht Ihnen die staatliche Prozesskostenhilfe nicht zu, können Sie sich auch an einen gewerblichen Prozesskostenfinanzierer wenden. Dieser trägt das Prozessrisiko samt Kosten, erhält dafür allerdings eine Erfolgsbeteiligung.

Unter welchen Voraussetzungen kann der PKH-Antrag abgelehnt werden?

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, wenn geringe Erfolgsaussichten bestehen.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, wenn geringe Erfolgsaussichten bestehen.

Damit die PKH bewilligt werden kann, müssen Antragssteller gemäß § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO) gewisse Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören die Folgenden:

  • Hinreichende Erfolgsaussichten
  • Keine Mutwilligkeit
  • Die Person kann die Kosten für die Prozessführung nicht selbst tragen

Die Prozesskostenhilfe wird demnach abgelehnt, wenn keine ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht oder das Vorgehen mutwillig erscheint. Auch wenn der Antragsteller über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt, um selbst die Kosten zu tragen, ist bei der Prozesskostenhilfe eine Ablehnung vorprogrammiert.

Des Weiteren wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, wenn der Antragsteller eine Rechtsschutzversicherung besitzt, welche die Kosten übernimmt. Auch wenn der Betroffene Mitglied einer Gewerkschaft, eines Sozialverbandes oder Mieterverbandes ist, kann eine Ablehnung erfolgen, wenn diese ihm finanziell helfen können.

Wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, müssen die Kosten für den Anwalt, die bislang entstanden sind, vom Betroffenen selbst gezahlt werden.

Prozesskostenhilfe abgelehnt: Was nun?

Bei der Beschwerde gegen die Ablehnung der PKH kann Sie ein Anwalt unterstützen.
Bei der Beschwerde gegen die Ablehnung der PKH kann Sie ein Anwalt unterstützen.

Viele Betroffene stellen sich die folgende Frage, wenn ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde: „Was kann ich tun?“ In einem solchen Fall gibt es die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der PKH gemäß § 567 ZPO. Für ein solches Verfahren müssen Betroffene keinen Anwalt nehmen.

PKH-Beschluss mit Ablehnung: Muster zum kostenlosen Download

Möchten Sie im Vorhinein zur Orientierung wissen, wie das Schreiben des Amtsgerichtes aussehen könnte, finden Sie im Folgenden für die Ablehnung der Prozesskostenhilfe ein Muster. Beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage zur Veranschaulichung und um kein offizielles Dokument handelt.

Amtsgericht XY

Beschluss

In Sachen

Name, Adresse, Antragssteller,

gegen

Name, Adresse, Antragsgegner,

hat das Amtsgericht Musterstadt am [Datum] durch [Richter XY] Folgendes beschlossen:

Der Antrag des Antragsstellers vom [Datum] auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

[Weitere Informationen]

Gründe
[Begründung der Entscheidung]

Rechtliche Würdigung:
Der Antrag des Antragsstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat / mutwillig erscheint / der Antragssteller nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung selbst aufbringen kann (§ 114 ZPO).

[Weitere Angaben]

_____________________________________
(Unterschrift des Richters)

Ablehnung der Prozesskostenhilfe: Muster als PDF

Ablehnung der Prozesskostenhilfe: Muster als Word-Dokument

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für prozesskostenfinanzierung.de beantwortet er wichtige Fragen rund ums Kostenrecht.