Prozesskosten ermitteln – Nutzen Sie den Prozesskostenrechner!
Das Prozesskostenrisiko ist nicht zu unterschätzen
Kommt es zu einem Prozess vor Gericht, fallen dafür Kosten an. Streben Sie einen Rechtsstreit an, sollten Sie schon im Vorhinein daran denken, dass die unterlegene Partei die Prozesskosten tragen muss. Eine Ausnahme stellen hier arbeitsgerichtliche Verfahren dar. In erster Instanz trägt jede Partei die anfallenden Rechtsanwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang.
Es kann jedoch auch dazu kommen, dass jede Partei teilweise obsiegt und teilweise unterliegt. In diesem Fall werden die Kosten und Gebühren entweder verhältnismäßig geteilt oder gegeneinander aufgehoben. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich gut zu wissen, wie hoch die Prozesskosten überhaupt ausfallen. So kann ein Betroffener besser entscheiden, ob er das Prozesskostenrisiko tragen möchte und kann – ob er also in der Lage ist, im Falle des Unterliegens die anfallenden Kosten zu zahlen.
Inhalt
FAQ: Prozesskosten
Die Prozesskosten setzen sich aus den Gerichtskosten (Gebühren, Auslagen etc.) und den außergerichtlichen Kosten ( z. B. Kosten für Anwälte und Gerichtsvollzieher) zusammen.
Wie hoch die Prozesskosten ausfallen, hängt unter anderem vom Streitwert, der Art des Verfahrens und der Anzahl der Mandate ab. Wollen Sie die möglichen Kosten ermitteln, können Sie dafür diesen Rechner nutzen.
In den meisten Fällen ist es nicht möglich, die Kosten für einen Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abzusetzen. Wollen Sie trotz knapper finanzieller Mittel einen Rechtsstreit führen, sollten Sie ggf. prüfen, ob Sie Prozesskostenhilfe erhalten können.
Was sind Prozesskosten? Eine Definition
Prozesskosten sind die Kosten, welche für die Führung eines Rechtsstreits anfallen (bei nicht-streitigen Verfahren wird von Verfahrenskosten gesprochen). Doch welche Posten und Gebühren gehören dazu? Zum einen sind dies die Gerichtskosten, zum anderen außergerichtliche Kosten.
Die Gerichtskosten werden für die Arbeit des Gerichtes erhoben. Sie setzen sich aus Gebühren sowie Auslagen zusammen. Zu Letzteren zählen unter anderem Kosten für Gutachter oder Sachverständige, die im Prozess aussagen. Zu den Auslagen zählen außerdem Post- und Telekommunikationskosten, Entschädigungen von Zeugen oder Kosten für Übersetzungen.
Für die Ermittlung der Gerichtskosten ist vor allem das Gerichtskostengesetz (GKG) entscheidend, weiterhin sind jedoch auch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sowie andere Nebengesetze zu beachten.
Zu den außergerichtlichen Kosten, welche zu den Prozesskosten hinzugerechnet werden, zählen unter anderem die Anwaltskosten. Grundlage für deren Berechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Höhe der Prozesskosten vom sogenannten Streitwert abhängt. Mit diesem wird der Streitgegenstand monetär bewertet. Beachten Sie: Die Prozesskosten im Strafprozess setzen sich aus den Kosten des Verfahrens – hierzu gehört unter anderem die Vergütung des Pflichtverteidigers – und den notwendigen Auslagen zusammen. Ein Streitwert wird nicht festgelegt. Vielmehr richten sich die Gerichtskosten hier nach den Strafen, die verhängt werden.
Wie lassen sich die Prozesskosten ermitteln? Der Prozesskostenrechner hilft!
Die Berechnung der Prozesskosten ist für Laien nur schwer nachzuvollziehen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, wenn Betroffene einen Prozesskostenrechner verwenden. Mit nur wenigen Klicks lässt sich so berechnen, mit welchen Kosten wahrscheinlich zu rechnen ist.
Im oben zu findenden Prozesskostenrechner müssen Sie zunächst den Streitwert, die Anzahl der Mandanten sowie Gegner eingeben. Des Weiteren ist von Belang, ob es sich um ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren handelt. Oftmals ist es hilfreich, zunächst die Klärung durch einen Anwalt zu versuchen, bevor Sie vor Gericht gehen. Die Kosten für den Anwalt berechnen sich auch dann auf der Grundlage des RVG.
Gehen Sie vor Gericht, müssen Sie angeben, ob es sich um ein Verfahren in erster Instanz handelt oder ob Sie in Berufung gehen. Bei Letzterem handelt es sich um ein Rechtsmittel, mit dem gegen ein Urteil aus erster Instanz vorgegangen werden kann. Je höher die Instanz, desto mehr steigen in der Regel die Prozesskosten. Bei der Berufung sind also höhere Kosten zu erwarten. Nach dem Klick auf „Berechnen“ zeigt Ihnen der Prozesskostenrechner an, mit welchen Prozesskosten zu rechnen ist.
Sind Prozesskosten steuerlich absetzbar?
Da die Kosten für einen Prozess in der Regel relativ hoch ausfallen, stellen sich viele Betroffene die Frage, ob diese steuerlich absetzbar sind. So könnten sie sich wenigstens einen Teil der Kosten vom Staat zurückholen.
Ganz so einfach ist es jedoch leider nicht – und auch vor den maßgeblichen Gerichten gab es hierzu unterschiedliche Auffassungen. Vor 2011 hatten Finanzämter die Prozesskosten für einen Zivilprozess nur in Ausnahmefällen steuerlich anerkannt.
Dann entschied der Bundesfinanzhof jedoch, dass Anwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastungen stets von der Steuer abzusetzen sind (Az.: VI R 42/10). Dabei sei es egal, welchen Gegenstand der Prozess habe – Hauptsache, es gebe eine hinreichende Aussicht auf Erfolg und das Vorgehen erscheine nicht mutwillig.
Das Bundesfinanzministerium jedoch war mit diesem Urteil nicht zufrieden und antwortete mit einem Nichtanwendungserlass. Im Jahr 2013 folgte dann ein neues Gesetz, welches sich auf § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) stützt und welchem Folgendes zu entnehmen ist:
Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.
Im Jahr 2015 fällte der Bundesfinanzhof dann das vorerst letzte entscheidende Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Prozesskosten (Az.: Az. VI R 17/14). Es kehrte zurück zu einer strengeren Auffassung. Seitdem gilt wieder, dass die Kosten für einen Zivilprozess im Allgemeinen nicht als außergewöhnliche Belastungen zu bewerten sind und damit eine steuerliche Absetzbarkeit nicht mehr gegeben ist.
Laut dem Urteil von 2015 gibt es jedoch eine Ausnahme. Prozesskosten für einen Zivilprozess können weiterhin von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Prozess „existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt“.