Grundlagen der gewerblichen Prozessfinanzierung
Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und können Sie keine Prozesskostenhilfe beantragen, besteht noch eine weitere Möglichkeit, wenn Sie einen Prozess anstreben möchten, aber nicht ausreichend Geld zur Verfügung haben. In einem solchen Fall springen gewerbliche Prozessfinanzierer ein.
Damit der Anbieter tätig wird, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen wird meist ein Streitwert von mindestens 50.000 bis 100.000 Euro erwartet. Zum anderen muss der Dienstleister bei der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass gute Erfolgsaussichten bestehen. Des Weiteren wird kontrolliert, ob die gegnerische Partei bzw. die Beklagten wirklich zahlungsfähig sind.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie ins Geschäft kommen. Zu diesem Zweck wird ein Prozessfinanzierungsvertrag aufgesetzt, in dem festgelegt wird, dass der Prozessfinanzierer das Kostenrisiko des Rechtsstreits übernimmt. Welche Punkte umfasst der Vertrag aber genau?
Inhalt
FAQ: Prozessfinanzierungsvertrag
Hierbei handelt es sich um die vertragliche Vereinbarung zwischen einem gewerblichen Prozessfinanzierer und dem Mandaten.
Aus dem Vertrag geht hervor, dass das Unternehmen im Ausgleich für eine Erfolgsbeteiligung die Prozesskosten und das damit verbundene finanzielle Risiko trägt.
Sie sollten unbedingt prüfen, ob auch die Auslagen für Zeugen und Sachverständige sowie mögliche Kosten an den Prozessgegner übernommen werden. Was darüber hinaus noch wichtig ist, lesen Sie hier.
Inhalt des Prozessfinanzierungsvertrages
Jeder Prozessfinanzierer erstellt natürlich einen individuellen Prozessfinanzierungsvertrag. Bestimmte Punkte sollten jedoch in jedem Vertrag aufgegriffen werden. Die meisten Dienstleister bieten eine kostenlose Prüfung der Erfolgsaussichten an.
Wie bereits erwähnt, ist dieser Vorgang eine der Voraussetzungen dafür, dass die Prozessfinanzierung überhaupt stattfinden kann. Wurde Ihnen eine kostenlose Überprüfung zugesichert, sollte dies explizit im Vertrag festgehalten werden.
Des Weiteren findet eine Beschreibung des Finanzierungsumfangs statt. In der Regel wird im Prozessfinanzierungsvertrag niedergeschrieben, dass alle anfallenden Gerichtskosten übernommen werden. Hierzu sollten unter anderem auch die folgenden Posten gehören:
- Zeugen- und Sachverständigenauslagen
- an den Gegner bzw. Beklagten zu zahlende Kosten
Im Prozessfinanzierungsvertrag wird außerdem festgehalten, wie hoch die Erlösbeteiligung des Anbieters – also seine Vergütung beim positiven Ausgang des Prozesses – ausfällt. Zudem umfasst ein solcher Vertrag in der Regel die Pflichten des Mandanten, die Rechtsfolgen eines Pflichtverstoßes sowie das Kündigungsrecht beider Parteien.
Darauf sollten Sie bei der Überprüfung achten
Bevor Sie den Prozessfinanzierungsvertrag unterzeichnen, sollten Sie diesen natürlich – wie jeden anderen Kontrakt auch – gründlich überprüfen. Achten Sie darauf, dass alle im Voraus getroffenen, mündlichen Absprachen auch eingehalten werden.
Prüfen Sie vor allem die korrekte Angabe der Erfolgsbeteiligung sowie ob wirklich sämtliche Kosten des Prozesses übernommen und welche Ausnahmen hierbei aufgeführt werden. Denken Sie daran: Wird beispielsweise die Übernahme von Sachverständigenkosten ausgeschlossen, müssen Sie diese mitunter hohen Summen selbst aufbringen.