Prozesskostenfinanzierer unterstützen Privatleute und Unternehmen
Ein Prozess verursacht hohe Kosten. Nicht nur der eigene Anwalt muss für seine Dienste bezahlt werden, auch die Gerichtskosten sowie eventuell anfallende Ausgaben für einen Sachverständigen oder Zeugenauslagen sind zu tragen. Verlieren Betroffene den Prozess, kommen noch weitere Ausgaben auf sie zu.
Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten der Prozessfinanzierung. Sind Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung, müssen Sie kein finanzielles Risiko befürchten, da der Versicherer für die Ausgaben aufkommt. Gelten Sie als bedürftig – beziehen Sie beispielsweise Arbeitslosengeld II – haben Sie Anspruch auf Prozesskosten- bzw. Beratungshilfe.
Haben sie aber weder eine Rechtsschutzversicherung noch Anspruch auf Prozesskostenhilfe, scheuen Betroffene häufig vor einem Verfahren zurück, auch wenn es die einzige Möglichkeit wäre, ihr Recht wahrzunehmen. Zu groß scheint das Risiko, vor allem wenn der Gegner ein finanzstarkes Unternehmen ist, welches gute Anwälte zur Verfügung hat. Eine Lösung sind gewerbliche Prozessfinanzierer. Erfahren Sie hier mehr rund um diese Form der Prozessfinanzierung.
Inhalt
FAQ: Prozessfinanzierer
Gewerbliche Prozessfinanzierer übernehmen die Kosten für einen Prozess und erhalten dafür beim Gewinn des Verfahrens eine Erfolgsbeteiligung.
Bevor ein Prozessfinanzierer Ihren Fall übernimmt, wird dieser eingehend geprüft. So gilt es etwa die Erfolgsaussichten, die finanzielle Situation des Gegners und den Streitwert abzuklären. Nur wenn sich ein Gewinn für das Unternehmen rechnet, übernehmen diese die Kosten.
Der Prozessfinanzierer verlangt Erfolgsbeteiligung. Diese liegt in der Regel zwischen 25 und 50 Prozent. Im Gegensatz zur staatlichen Prozesskostenhilfe entstehen Ihnen bei einer Niederlage vor Gericht keine Kosten, da das Unternehmen das finanzielle Risiko trägt.
Welche Aufgabe übernehmen Prozessfinanzierer?
Gewerbliche Prozesskostenfinanzierer fungieren als externe Geldgeber, welche die Kosten für einen Prozess – unter anderem Anwalts- und Gerichtskosten – übernehmen. Der Mandant hat den großen Vorteil, dass er nicht sein eigenes Kapital einsetzen muss. Im Gegenzug für diese Prozessfinanzierung erhält das Unternehmen eine Erfolgsbeteiligung.
Interessenten müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit ein Prozessfinanzierer für Sie die Kosten für ein Verfahren vor Gericht übernimmt.
Zum einen wird in der Regel ein Mindestbetrag beim Streitwert gefordert. Geht es nur um vergleichsweise geringe Summen, würde sich die Arbeit für den Prozessfinanzierer nicht lohnen. In der Regel wird ein Streitwert von mindestens 50.000 bis 100.000 Euro angesetzt.
Des Weiteren begutachtet der Prozessfinanzierer, ob die gegnerische Partei zahlungsfähig ist. Bei Unternehmen wird beispielsweise überprüft, ob in der näheren Zukunft eine Insolvenz drohen könnte. Verfügt der Gegner über keine ausreichenden Mittel, um bei einem für ihn negativen Ausgang des Prozesses die Gegenseite auszuzahlen, stehen die Chancen gering, dass einer Finanzierung zugestimmt wird.
Eine dritte Voraussetzung besteht darin, dass ein positiver Ausgang des Verfahrens zu erwarten sein muss. Dies ist gegeben, wenn die Erfolgschancen bei über 50 Prozent liegen. Auch dies lässt sich damit begründen, dass ein Prozessfinanzierer kein finanzielles Risiko eingehen möchte.
Springen Prozessfinanzierer auch beim Darlehenswiderruf ein?
Viele Kreditverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Altverträge, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, konnten bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.
Doch auch bei Neuverträgen, welche ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können sich Fehler in die Widerrufsbelehrung eingeschlichen haben. In einem solchen Fall haben Sie das Recht, den Vertrag zu widerrufen.
Häufig entwickelt sich dies zum Rechtsstreit. Die Vertretung durch einen Anwalt ist hierbei unerlässlich. Ist Ihnen das finanzielle Risiko zu groß und haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, können Sie sich auch in einem solchen Fall an einen Prozessfinanzierer wenden.
Wie teuer ist der Dienst eines Prozessfinanzierers?
Natürlich bieten Unternehmen ihre Dienste nicht kostenlos an. In der Regel erfolgt die Prozessfinanzierung gegen eine Erfolgsbeteiligung. Gewinnen Sie also das Verfahren, erhält der Dienstleister einen gewissen Betrag.
Wie hoch dieser ausfällt, variiert je nach Prozessfinanzierer. In der Regel beträgt die Erfolgsbeteiligung etwa 25 bis 50 Prozent. Häufig wird der Betrag davon abhängig gemacht, welches Ergebnis genau realisiert werden konnte. Kommt es zu einem Vergleich oder ging der Prozess nur zum Teil zu Ihren Gunsten aus, wird auch hier der Erlös nach Abzug der anfallenden Kosten gemäß den Regelungen, die im Finanzierungsvertrag festgehalten wurden, aufgeteilt.
Interessieren Sie sich für einen bestimmten Prozessfinanzierer, sollten Sie also auf darauf achten, wie die Erfolgsbeteiligung geregelt wird. Prüfen Sie auch den Vertrag über die Prozessfinanzierung dahingehend genau, bevor Sie ihn unterzeichnen.
Auch wenn Sie den Prozess verlieren sollten, droht kein finanzielles Risiko. In einem solchen Fall übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliche Kosten, die Mandanten entstehen. Hierzu gehören – neben den bereits genannten Posten – auch die Kosten für die gegnerischen Anwälte.
Hier zeigt sich ein Unterschied zur staatlichen Prozesskostenhilfe. Bei dieser besteht für Personen grundsätzlich das Risiko, dass sie bei einem negativen Ausgang des Prozesses die Anwaltskosten des Gegners übernehmen müssen. Eine Ausnahme besteht bei Verfahren in erster Instanz, welche vor einem Arbeitsgericht geführt werden.
Deutsche Prozessfinanzierer: Eine Übersicht
In Deutschland gibt es einige Prozessfinanzierer. Die folgende Liste zeigt eine Auswahl verschiedener Unternehmen, welche diese Dienstleistung anbieten.
Prozessfinanzierer | Streitwert | Erfolgsbeteiligung |
---|---|---|
obligatio GmbH | mind. 100.000 Euro | Die Erfolgsbeteiligung wird je nach Streitwert individuell kalkuliert. |
Acivo Prozessfinanzierung AG | mind. 10.000 € | 50 % des realisierten Ergebnisses bei Streitwert bis 50.000 €, 30 % zw. 50.000 € u. 500.000 €, 20 % bei mehr als 500.000 € |
FORIS AG | mind. 100.000 Euro | Erfolgsbeteiligung ab 7,5 %, abhängig vom Einzelfall |
LEGIAL AG | mind. 100.000 Euro (im Insolvenzrecht 50.000 Euro) | 30 % von Beträgen bis 500.000 €, 20 % von Beträgen, die darüber liegen |
PatForce | k. A. | k. A. |
Proxx AG | k. A. | k. A. |
Rixalis Prozessfinanzierung UG | kein Mindeststreitwert | k. A. |
Roland ProzessFinanz AG | mind. 100.000 € | 30 % von Beträgen bis 500.000 €, 20 % von Beträgen die darüber liegen (20 % bei vorgerichtlicher Einigung über den Anspruch) |
SLB Verwaltungsgesellschaft mbH | mind. 19.000 € | 25 % von Beträgen bis 500.000 €, 15 % von Beträgen, die darüber liegen (bei vorgerichtlicher Einigung Ermäßigung auf 5 %) |
SOLVANTIS AG | mind. 25.000 Euro | 30 % von Beträgen bis 500.000 €, 20 % von Beträgen, die darüber liegen |
Quelle: Deutscher Anwaltverein
15 Kommentare zu “Gewerbliche Prozessfinanzierer – Minimierung des Kostenrisikos”
Erhard J.
13. Mai 2022 um 17:02
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um zwei amtliche Urkunden, zu denen ich sechs relativ hoch versicherte Auskünfte erhalten habe. Wenn alle sechs richtig sind geht es um Null und wenn alle falsch sind, geht es um 29,4 Mio. Euro.
Die kleinste Forderung beläuft sich auf 2,4 Tausend Euro
und die größte auf 28,56 Millionen Euro.
Laut diverser Sachverständiger sind die Forderungen noch nicht verjährt,
weil der Beweis, dass die Auskunft falsch ist, noch nicht
offen gelegt wurde.
Nach Einsicht in die Verfahrensakte […] können sie ganz
sicher einschätzen, ob Aussicht auf Erfolg besteht? Oder nicht.
Über eine zeitnahe Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Matthias O.
26. Februar 2019 um 16:33
Sehr geehrte Damen u. Herren,
es handelt sich um rund 180.000 € Erbe meiner verstorbenen Eltern, Festgeschrieben in einem Berliner Testament. Ich möchte ein späteres Testament des zuletzt Verstorbenen gemeinsam mit meinen zwei Schwestern anfechten, denn danach soll eine mit ihm nicht verwandte Person allein 70 % des Erbes erhalten und die drei Kinder nur zusammen 30%, Von den 30 % soll dann auch noch ein Vorerbe von zusammen 45.000 € abgezogen werden. So blieben für die drei Kinder zusammen nur noch 9.000 € übrig.
Wir wissen um die Gültigkeit eines Berliner Testaments, scheuen aber hohe Gerichtskosten, auf Grund folgenden einführenden Satzes: „Im Falle des Ablebens eines Ehepartners soll der überlebende Ehegatte alleiniger Vollerbe werden u. nicht zugunsten der Kinder in der Verfügung über den Nachlaß des erstverstorbenen Gatten beschränkt sein.“ Oder ist das nur die Pflichtteilsklausel.? Gibt es Interesse an dem Fall von einem Prozesskostenfinanzierer?
Ich hoffe auf Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 um 9:47
Hallo Matthias,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie an einen Anwalt verweisen. Inwiefern ein Prozesskostenfinanzierer Interesse hätte, können wir nicht beurteilen. Dies ist bei einem entsprechenden Finanzierer nachzufragen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Klaus B.
11. Januar 2019 um 19:39
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Zeitschrift habe ich folgenden Hinweis gelesen:
Bei A. aus J. sitzt im Aufsichtsrat ein Student. Fähige Nachwuchskräfte sollten frühzeitig Einblicke bekommen, begründet A. das. Dass der Aufsichtsrat der Sohn der Chefin ist, teilt der Finanzierer erst auf Rückfrage mit.
In wie weit stellt dieser Umstand möglicherweise ein Risiko o.ä. dar?
Jetzt schon vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus B.
prozesskostenfinanzierung.de
18. Januar 2019 um 15:36
Hallo Klaus,
Fälle dieser Art könne wir nicht bewerten.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Knut
8. Oktober 2018 um 19:00
Ich will gegen ein Krankenhaus wegen Behandlungsfehler klagen und habe auch einen Anwalt beauftragt, da ich aufgrund des Behandlungsfehlers nicht mehr in meinem Beruf arbeiten kann und deshalb Hartz IV beziehe. Der Streitwert ist noch nicht endgültig beziffert, liegt aber geschätzt über 500.000 Euro Verdienstausfall (Brutto-Rechnung), Haushaltsführungsschaden zzgl. ca 40.000 Euro Schmerzensgeld.
Jetzt meine Frage: Würde es Sinn machen, einen Prozesskostenfinanzierer einzuschalten?
Der Anwalt meinte, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte, würde er mit anderen Zahlen rechnen, als bei mir – mit einer Prozesskostenhilfe! Warum? Sollte ich ihm das Vertrauen entziehen?
Das Jobcenter will mich ja auch unbedingt in Arbeit bringen – und eigentlich will ich ja auch wieder arbeiten. Doch dann trage ich ein hohes finanzielles Risiko!
prozesskostenfinanzierung.de
12. Oktober 2018 um 10:33
Hallo Knut,
ob es sich lohnen würde, einen Prozesskostenfinanzierer einzuschalten, können wir aus der Ferne leider nicht beurteilen. Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist tatsächlich so, dass ein Anwalt bei Streitwerten, die mehr als 5.000 Euro betragen, weniger Geld erhält, wenn der Mandant PKH bekommt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Claudia
4. Juni 2018 um 16:54
Hallo,
muss man Anwaltskosten zurückbezahlen ,wenn man sechs Monste nach der Scheidung Frührente bezieht ?
Mit freundlichen Grüßen
prozesskostenfinanzierung.de
11. Juni 2018 um 13:38
Hallo Claudia,
beziehen Sie sich auf die Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe? Ob eine Rückzahlung erfolgen muss und wie hoch diese ausfällt, hängt von Ihrem einzusetzenden Einkommen ab. Nähere Informationen erhalten Sie auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-rueckzahlung/
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Galina
20. März 2018 um 5:11
ich bin vor dem LG B. durch Drohung zum Vergleich gezwungen worden. Den Vergleich habe ich mehrfach abgelehnt. Leider mein Anwalt hat mich nicht verteidigt und ich glaube, er ist auf der Seite des Klägers (Anwalt T. aus S.) gewesen.
Streitwert 67.500€.
LG B. Eigentlich wäre LG S. für den Prozess zuständig, aber der Kläger hat LG B. gewählt.
30.01.2018.
Ich möchte den Vergleich anfechten.
Eveline S.
31. Januar 2018 um 11:38
Gibt es einen Prozessfinanzierer der mich bei meiner Klage gegen meinen Ex-Arbeitgeber in den USA unterstütz?
prozesskostenfinanzierung.de
31. Januar 2018 um 15:53
Hallo Eveline,
in Deutschland gibt es einige gewerbliche Prozessfinanzierer, die auch international tätig sind. Inwiefern diese Sie in Ihrem speziellen Fall unterstützen können, entzieht sich unserer Kenntnis. Hierzu müssen Sie eine entsprechende Anfrage beim jeweiligen Prozessfinanzierer stellen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Stefan
21. August 2017 um 17:29
Solvantis lehnt unter 100.000,- ab
prozesskostenfinanzierung.de
18. September 2017 um 9:06
Hallo Stefan,
der Homepage des Anbieters ist zu entnehmen, dass ein Streitwert von mindestens 25.000 Euro gefordert wird.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Marcus
29. November 2018 um 14:16
mich hat die Dame **** unfreundlich Abblitzen lassen…Streitwert über 26.000€….