Damit auch einkommensschwache Personen die Möglichkeit erhalten, ein Gerichtsverfahren zu führen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Verbessert sich anschließend die wirtschaftliche Situation der Betroffenen, wird von ihnen allerdings erwartet, diese staatliche Unterstützung zurückzuzahlen. Dazu findet eine nachträgliche PKH-Überprüfung statt.

Bei der PKH-Überprüfung wird Ihre finanzielle Situation in Augenschein genommen.
Bei der PKH-Überprüfung wird Ihre finanzielle Situation in Augenschein genommen.

Nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt eine Überprüfung

Wurde Ihnen Prozesskostenhilfe für Ihr Gerichtsverfahren bewilligt, haben Sie im ersten Moment Grund zum Aufatmen: Sie erhalten die Möglichkeit, Ihr Recht durchzusetzen, und müssen sich keine Sorgen machen, wie Sie von Ihren mageren Einkünften die Prozesskosten stemmen sollen. Allerdings dürfen Sie die PKH nicht als Geschenk des Staates betrachten, sondern vielmehr als Darlehen.

Nicht selten wird von Vornherein bei der Bewilligung der PKH festgelegt, dass Sie diese in Raten zurückzahlen müssen. Doch auch wenn das nicht der Fall ist, können Sie womöglich zu einem späteren Zeitpunkt noch zur Rückzahlung verpflichtet werden.

Mittels einer nachträglichen PKH-Überprüfung bringen Rechtspfleger in Erfahrung, ob sich Ihre wirtschaftliche Situation nach dem Gerichtsverfahren so weit verbessert hat, dass Ihnen die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe doch noch zugemutet werden kann. Dies ist ein legitimes Verfahren, dem Sie sich nicht entziehen dürfen. Wir verraten Ihnen, wie oft die Prozesskostenhilfe-Überprüfung erfolgt und wie lange die Frist dauert, innerhalb der eine Rückzahlung verlangt werden kann.

FAQ: PKH-Überprüfung

Warum wird die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nachträglich überprüft?

Bei der Prozesskostenhilfe handelt es sich nicht um eine Schenkung des Staates, sondern um ein Darlehen. Es wird erwartet, dass die Betroffenen die PKH zurückzahlen, sofern sie dazu in der Lage sind. Darum wird nach Ende des Verfahrens regelmäßig überprüft, ob sich die finanziellen Verhältnisse des PKH-Beziehers verändert haben.

Wie oft darf der Rechtspfleger die PKH-Überprüfung bei mir durchführen?

Es existieren hier keine gesetzlichen Vorgaben, weshalb die Intervalle variieren können. Besteht der Verdacht, dass Sie Ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen, müssen Sie damit rechnen, alle zwei bis drei Monate überprüft zu werden.

Wie lange können PKH-Überprüfungen stattfinden?

Wurde Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, kann Ihre finanzielle Situation bis zu 4 Jahre nach Beendigung des Verfahrens regelmäßig überprüft werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums findet keine PKH-Überprüfung mehr statt.

Nachträgliche PKH-Überprüfung: Wie oft kann sie erfolgen?

Prozesskostenhilfe-Überprüfung: Wie oft diese stattfinden darf, ist nicht gesetzlich festgelegt.
Prozesskostenhilfe-Überprüfung: Wie oft diese stattfinden darf, ist nicht gesetzlich festgelegt.

Als Bezieher von PKH haben Sie eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Gericht: Alle Änderungen betreffs Ihres Einkommens, Ihrer Vermögensverhältnisse oder Ihrer finanziellen Belastungen sind beim Gericht anzugeben. Dieses kann Sie aber ebenso gut von sich aus zu einer erneuten Einkommens- und Vermögensauskunft auffordern, und das regelmäßig.

Wie oft eine solche PKH-Überprüfung erfolgt, kann variieren. Es existieren hier keine gesetzlichen Vorgaben. Besonders wenn das Gericht den Verdacht hat, dass Sie Ihre Mitteilungspflicht vernachlässigen, sind Überprüfungen im Abstand von zwei oder drei Monaten nicht unüblich. Auch wenn Sie solche regelmäßigen Aufforderungen als lästig empfinden mögen, müssen Sie diese hinnehmen.

Übrigens: Wurden Sie vorher bereits zur Rückzahlung verpflichtet und verschlechtert sich Ihre finanzielle Situation so sehr, dass Sie die Raten nicht mehr zahlen können, kann Ihnen die restliche Rückzahlung auch erlassen werden. Dafür müssen Sie die Verschlechterung Ihrer Situation nachweisen.

Prozesskostenhilfe-Überprüfung: Nach 4 Jahren müssen Sie keine Rückzahlung mehr leisten

Das Gericht bleibt hartnäckig und führt immer wieder eine PKH-Überprüfung bei Ihnen durch, obwohl sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht geändert haben und dies auch in absehbarer Zeit nicht tun werden? Dann wird es Sie freuen zu hören, dass Sie dies nicht bis in alle Ewigkeit erdulden müssen. Denn für die Durchführung der PKH-Überprüfung gilt eine Frist, welche in § 120a Abs. 1 Satz 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt ist:

Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.

„Änderung zum Nachteil der Partei“ meint hier eine Änderung über die Entscheidung, dass Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Sind seit dem Ende des Verfahrens, für das Sie einst die PKH beantragt haben, vier Jahre vergangen, kann die Entscheidung bezüglich der Bewilligung nicht mehr zu Ihrem Nachteil geändert werden.

Oder anders ausgedrückt: Mussten Sie die PKH in den vergangenen vier Jahren noch nicht zurückzahlen, werden Sie dies auch zukünftig nicht mehr müssen, selbst wenn sich Ihre finanzielle Situation deutlich verbessert. Deshalb erfolgt nach vier Jahren auch keine Überprüfung der PKH-Bewilligung mehr.

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 als Redakteurin für prozesskostenfinanzierung.de. In ihren Ratgebern beantwortet sie die wichtigsten Fragen zum Kostenrecht und erklärt ihren Lesern, unter welchen Umständen sie Prozesskostenhilfe erhalten.