Damit auch einkommensschwache Personen die Möglichkeit erhalten, ein Gerichtsverfahren zu führen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Verbessert sich anschließend die wirtschaftliche Situation der Betroffenen, wird von ihnen allerdings erwartet, diese staatliche Unterstützung zurückzuzahlen. Dazu findet eine nachträgliche PKH-Überprüfung statt.
Nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt eine Überprüfung
Wurde Ihnen Prozesskostenhilfe für Ihr Gerichtsverfahren bewilligt, haben Sie im ersten Moment Grund zum Aufatmen: Sie erhalten die Möglichkeit, Ihr Recht durchzusetzen, und müssen sich keine Sorgen machen, wie Sie von Ihren mageren Einkünften die Prozesskosten stemmen sollen. Allerdings dürfen Sie die PKH nicht als Geschenk des Staates betrachten, sondern vielmehr als Darlehen.
Nicht selten wird von Vornherein bei der Bewilligung der PKH festgelegt, dass Sie diese in Raten zurückzahlen müssen. Doch auch wenn das nicht der Fall ist, können Sie womöglich zu einem späteren Zeitpunkt noch zur Rückzahlung verpflichtet werden.
Mittels einer nachträglichen PKH-Überprüfung bringen Rechtspfleger in Erfahrung, ob sich Ihre wirtschaftliche Situation nach dem Gerichtsverfahren so weit verbessert hat, dass Ihnen die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe doch noch zugemutet werden kann. Dies ist ein legitimes Verfahren, dem Sie sich nicht entziehen dürfen. Wir verraten Ihnen, wie oft die Prozesskostenhilfe-Überprüfung erfolgt und wie lange die Frist dauert, innerhalb der eine Rückzahlung verlangt werden kann.
Inhalt
FAQ: PKH-Überprüfung
Bei der Prozesskostenhilfe handelt es sich nicht um eine Schenkung des Staates, sondern um ein Darlehen. Es wird erwartet, dass die Betroffenen die PKH zurückzahlen, sofern sie dazu in der Lage sind. Darum wird nach Ende des Verfahrens regelmäßig überprüft, ob sich die finanziellen Verhältnisse des PKH-Beziehers verändert haben.
Es existieren hier keine gesetzlichen Vorgaben, weshalb die Intervalle variieren können. Besteht der Verdacht, dass Sie Ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen, müssen Sie damit rechnen, alle zwei bis drei Monate überprüft zu werden.
Wurde Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, kann Ihre finanzielle Situation bis zu 4 Jahre nach Beendigung des Verfahrens regelmäßig überprüft werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums findet keine PKH-Überprüfung mehr statt.
Nachträgliche PKH-Überprüfung: Wie oft kann sie erfolgen?
Als Bezieher von PKH haben Sie eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Gericht: Alle Änderungen betreffs Ihres Einkommens, Ihrer Vermögensverhältnisse oder Ihrer finanziellen Belastungen sind beim Gericht anzugeben. Dieses kann Sie aber ebenso gut von sich aus zu einer erneuten Einkommens- und Vermögensauskunft auffordern, und das regelmäßig.
Wie oft eine solche PKH-Überprüfung erfolgt, kann variieren. Es existieren hier keine gesetzlichen Vorgaben. Besonders wenn das Gericht den Verdacht hat, dass Sie Ihre Mitteilungspflicht vernachlässigen, sind Überprüfungen im Abstand von zwei oder drei Monaten nicht unüblich. Auch wenn Sie solche regelmäßigen Aufforderungen als lästig empfinden mögen, müssen Sie diese hinnehmen.
Übrigens: Wurden Sie vorher bereits zur Rückzahlung verpflichtet und verschlechtert sich Ihre finanzielle Situation so sehr, dass Sie die Raten nicht mehr zahlen können, kann Ihnen die restliche Rückzahlung auch erlassen werden. Dafür müssen Sie die Verschlechterung Ihrer Situation nachweisen.
Prozesskostenhilfe-Überprüfung: Nach 4 Jahren müssen Sie keine Rückzahlung mehr leisten
Das Gericht bleibt hartnäckig und führt immer wieder eine PKH-Überprüfung bei Ihnen durch, obwohl sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht geändert haben und dies auch in absehbarer Zeit nicht tun werden? Dann wird es Sie freuen zu hören, dass Sie dies nicht bis in alle Ewigkeit erdulden müssen. Denn für die Durchführung der PKH-Überprüfung gilt eine Frist, welche in § 120a Abs. 1 Satz 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt ist:
Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.
„Änderung zum Nachteil der Partei“ meint hier eine Änderung über die Entscheidung, dass Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Sind seit dem Ende des Verfahrens, für das Sie einst die PKH beantragt haben, vier Jahre vergangen, kann die Entscheidung bezüglich der Bewilligung nicht mehr zu Ihrem Nachteil geändert werden.
Oder anders ausgedrückt: Mussten Sie die PKH in den vergangenen vier Jahren noch nicht zurückzahlen, werden Sie dies auch zukünftig nicht mehr müssen, selbst wenn sich Ihre finanzielle Situation deutlich verbessert. Deshalb erfolgt nach vier Jahren auch keine Überprüfung der PKH-Bewilligung mehr.
10 comments on “Nachträgliche PKH-Überprüfung: Muss die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden?”
Meryem
13. Oktober 2024 at 19:58
Was ist wenn ich kein überpfungsantrag ausfülle über 1 Jahr pkh nicht mach muss Mann das gesamte zurückzahlen
Katharina
28. Februar 2024 at 19:48
Hallo,
Meine Frage wäre ob der Kontostand nach 3-4 Jahren nach der Verhandlung eine Rolle spielt für die Kontrolle der PKH. Da ich ein sehr sparsamer Mensch bin würde ich es ungerecht finden wenn dadurch Verlust entstehen könnte. Oder geht es hauptsächlich um den Verdienst?
Manja
14. Februar 2024 at 19:13
Hallo,
meine Scheidung wurde 12/2019 rechtskräftig vollzogen und die Akte geschlossen. 01/2023 kam die erste Nachweisforderung, 09/2023 nochmal eine ohne jegliche Reaktion und jetzt in 02/2024 ein neues leeres Nachweisformular, da auf dem von 01/2023 die Unterschrift fehlte. Ich soll alles neu ausfüllen. Des Weiteren fordern sie noch 2 Nachweise und beziehen sich auf 09/2023. Meine finanzielle Situation hat sich durch einen Jobwechsel verbessert. Die 4 Jahre sind ja nun nachweislich um, kann jetzt dennoch eine Rückforderung geltend gemacht werden?
Vielen Dank und VG
Doris R.
4. Februar 2024 at 12:29
Macht man sich strafbar, wenn eine Prozesskostenhilfe aus finanziellen Gründen abgelehnt wird und man einen Antrag stellt auf Überprüfung der Faktenlage, da eine Aussicht auf Erfolg bestehen könnte? Also sozusagen eine vorübergehende Prozesskostenhilfe, dass ein Verfahren eröffnet wird?
K. Krull
23. Januar 2024 at 19:42
Hallo, Ich habe eine Nachweis Aufforderung bekommen. Das Verfahren war im September 2020. Muss ich über den Zeitpunkt September 2024 noch Prozesskostenhilfe zurückzahlen. Außerdem möchten Sie zum Nachweis meine gesamten Kontoauszüge der letzten sechs Wochen. Ist das rechtens? Ich habe alles andere schon nachgewiesen per Lohnabrechnung etc. Es reicht Ihnen trotzdem nicht.
JansenK
8. Oktober 2024 at 13:38
Sie sind bis zum Ende des Verfahrens und vier Jahre darüber hinaus zur Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet.
Zu den Verhältnissen zählen nicht nur das Einkommen sondern auch Ausgaben.
Also besser Sie legen die Kontoauszüge vor, damit vielleicht noch Zahlungen berücksichtigt werden, an die Sie bisher nicht gedacht haben.
Es ist nicht alles Schikane
Ömer K.
28. Dezember 2023 at 0:02
Hallo, ich hatte 2019 beim familiengericht Gerichtsverhandlung Bezug Sorgerecht usw. Meine Anwältin hat für mich damals Prozesskostenhilfe beantragt. Jetzt 2023, am 14.12.2023 habe ich Überprüfung Wirtschaftslichen Verhältnis. Es sind über 4 Jahre her. Dürfen Sie mich noch Überprüfen??
HaJo
20. Dezember 2023 at 9:33
Hallo liebes Team,
wann endet dies 4 Jahres Frist? Taggenau vier Jahre nach dem Ende des Prozesses.
Beispiel 30.05.2020 endete der Prozess ist dann das Ende der Überprüfung am 30.05.2024 oder erst am 31.12.2024?.
Julia
13. Juli 2021 at 12:23
Hallo liebes Team,
ich habe eben vom Amtsgericht eine Aufforderung erhalten meine Vermögensverhältnisse darzulegen.
Das Urteil für das Verfahren für das ich Prozesskostenhilfe bekommen habe war am15.3.2017. Also mehr als 4 Jahre her. Ich habe mich beim Amtsgericht erkundigt, ob sie meine Daten von Februar brauchen, sie wollen aber die Aktuellen. Ist das in Ordnung so? Bisher hatte ich einmal jährlich dieses Formular ausgefüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Julia
Steffen
17. Dezember 2020 at 10:27
Wenn man aus einem PKH-finanzierten Scheidungsverfahren einen Geldbetrag erhält – läuft man Gefahr, dass dieser zur Rückzahlung der PKH verwendet werden wird ?