Was ist eine Nebenklage überhaupt?
In einem Zivilverfahren werden bürgerliche Rechtsstreitigkeiten geklärt, die Privatpersonen miteinander führen. Hierzu kommt es beispielsweise bei Problemen nach dem Autokauf. Bemerken Sie nach kurzer Zeit einen Mangel, der Händler weigert sich jedoch, diesen zu beheben, landet der Fall häufig vor Gericht. Sie gehen dann als Kläger gegen den Händler, der nun Angeklagter ist, vor.
Anders verhält es sich jedoch in Strafverfahren. Bei einer Straftat erhebt nicht etwa das Opfer Klage, sondern die Staatsanwalt übernimmt diesen Schritt. Damit sich das Opfer bzw. die Angehörigen eines Getöteten trotzdem aktiv am Verfahren beteiligen können, gibt es das Instrument der Nebenklage.
Ein Nebenkläger und sein Rechtsanwalt sorgen dafür, dass sein persönliches Interesse durchgesetzt wird. Doch wie verhält es sich mit den entstehenden Kosten? Können Betroffene auch bei einer Nebenklage Prozesskostenhilfe erhalten?
Inhalt
FAQ: Prozesskostenhilfe bei der Nebenklage
Grundsätzlich ist es möglich, als Nebenkläger Prozesskostenhilfe zu beantragen. Bei einigen Verbrechen sieht der Gesetzgeber allerdings auch den Beistand durch einen Rechtsanwalt vor.
Laut Strafprozessordnung wird der Beistand eines Anwalts für die Nebenklage unter anderem bei Mord, räuberischer Erpressung, schwerem Raub oder Vergewaltigung gestellt. Die Anwaltskosten trägt dann der Staat.
Zu den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe zählt insbesondere ein geringes Einkommen.
Macht den Antrag auf PKH überflüssig: Beiordnung eines Rechtsanwalts
Um die Frage zu beantworten, ob auch bei einer Nebenklage Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, muss zunächst ein bestimmter Sachverhalt geklärt werden. In gewissen Fällen ist dem Nebenkläger nämlich gemäß § 379a Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen. Hierzu kommt es unter anderem bei Verbrechen wie:
- sexuellem Missbrauch von Kindern
- Menschenhandel
- Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung
- Mord
- Totschlag
- schwere Körperverletzung
- schwerer Raub
- räuberische Erpressung oder räuberischer Diebstahl
Auch wenn ein Nebenkläger das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder er seine Interessen nicht selbst ausreichend wahrnehmen kann, ist gemäß § 397a Abs. 1 Nr. 5 StPO ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er Opfer einer Sexualstraftat wurde, die gesetzlich nicht als Verbrechen gewertet wird. Hierzu gehören unter anderem die Ausbeutung von Prostituierten oder der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Prozesskostenhilfe bei Nebenklage: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
In allen anderen Fällen, die nicht im Gesetz genannt werden, ist es gemäß § 379 Abs. 2 StPO möglich, einen PKH-Antrag zu stellen. Hierzu müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.
Zunächst sind das Einkommen und Vermögen des Nebenklägers zu beachten. Ist er nicht in der Lage, die anfallenden Kosten zu tragen, kann die Prozesskostenhilfe bewilligt werden.
Des Weiteren muss laut § 379 Abs. 2 StPO die Sach- oder Rechtsanlage als schwierig bewertet werden.
Zudem muss davon auszugehen sein, dass der Nebenkläger seine Interessen nicht selbst ausreichend wahrnehmen kann bzw. dass ihm dies nicht zuzumuten ist.
3 comments on “Bei einer Nebenklage Prozesskostenhilfe erhalten: Ist das möglich?”
Carola
7. Februar 2020 at 8:13
Wann gilt eine Lage als schwierig?
Das kann ich als Opfer nirgens finden, die PKH wurde abgelehnt.
Eine Forensische Untersuchung ebenfalls.
Ist PTSD kein Grund, dass man Hilfe gestellt bekommt?
Mit Sicherheit nervt ein Opfer, das versucht einen Anwalt zu spielen und Anträge stellt ohne zu wissen, wann wie und überhaupt und Fehler macht
Warum findet man nirgends genauere Angaben, was eine schwiere Rechts Sachlage sein soll?
Der Täter hat nicht gestanden und mehrere mitangezeigte Straftaten werden gar nicht genannt.
Beweismittel wurde einseitig nicht ermittelt. Das Opfer hat die Beweise noch nicht vorgetragen und fühlt sich nit in der Lage.
Ingrid S.
29. Dezember 2018 at 16:47
Hallo, ich habe in einem Strafverfahren als Nebenklägerin und Opfer Prozesskostenhilfe für meinen Anwalt erhalten. Der Täter wurde rechtskräftig verurteilt im Berufungsverfahren im Juni 2018. Er befindet sich im Gefängnis.
Nun bekomme ich vom Landgericht eine Aufforderung, meine Vermögensverhältnisse offen zu legen, um die Rückzahlung zur gewährten Prozesskostenhilfe zu berechnen.
Ich dachte bisher, dass der Angeklagte die Kosten der Nebenklage zu tragen hat. Ist das grundsätzlich nicht so???
prozesskostenfinanzierung.de
3. Januar 2019 at 15:26
Hallo Ingrid,
auch wenn der Anngeklagte verurteilt wird, müssen Sie in der Regel die PKH zurückzahlen. Die entstandenen Kosten können Sie dann meist wiederum beim Gegner einfordern. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de