Kommt es zu einem Prozess für Gericht, geht dies mit gewissen Kosten einher. Neben Anwaltskosten entstehen unter anderem Gerichtskosten. In vielen Fällen müssen Sie Letztere bereits bezahlen, noch bevor der Prozess beginnt. Das ist der sogenannte Gerichtskostenvorschuss.
Mit unserem Rechner können Sie die Prozesskosten ermitteln
In gewissen Fällen müssen Sie einen Kostenvorschuss ans Gericht leisten
Möchten Sie einen Prozess vor Gericht anstoßen, dann geht dies mit gewissen Kosten einher – den sogenannten Prozesskosten. Schalten Sie einen Anwalt ein, muss dieser bezahlt werden. Zusätzlich entstehen Gerichtskosten für die Arbeit des Gerichtes.
In vielen Fällen müssen Sie schon bei Einreichung der Klage einen sogenannten Gerichtskostenvorschuss leisten. Sie müssen also die anfallenden Gerichtskosten schon im Voraus zahlen. Wird der Gerichtskostenvorschuss nicht gezahlt, dann nimmt das Gericht in vielen Fällen gar nicht erst seine Arbeit auf.
Grundsätzlich muss also der Kläger zunächst den Vorschuss leisten. Doch was geschieht nach dem Verfahren? Kläger werden den Gerichtskostenvorschuss zurückbekommen, wenn sie erfolgreich aus dem Prozess hervorgehen.
Inhalt
FAQ: Gerichtskostenvorschuss
Der Gerichtskostenvorschuss ist eine Zahlung an das Gericht, die erfolgen muss, bevor es überhaupt zu einem Prozess kommt. Der Kläger muss den Vorschuss häufig schon bei Einreichung der Klage leisten. Wie hoch die Gerichtskosten ausfallen, können Sie mit dem Prozesskostenrechner ermitteln.
Der Gerichtskostenvorschuss entspricht der Verfahrensgebühr. Wie diese berechnet wird, erklären wir an dieser Stelle.
Der Kläger zahlt zunächst den Gerichtskostenvorschuss. Gewinnt er den Prozess, erhält er das Geld zurück. Der Verlierer muss nämlich in den meisten Fällen die Gerichtskosten tragen.
In Fällen vor einem Zivilgericht wird das Gericht häufig gar nicht erst tätig. Gut zu wissen: Wurde Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, müssen Sie keinen Vorschuss leisten.
Gerichtskostenvorschuss: Welche Höhe hat dieser?
In welcher Höhe wird der Gerichtskostenvorschuss fällig? Diese Frage werden sich viele Personen stellen, die eine Klage einreichen möchten. Der Betrag fällt nicht in jedem Fall gleich aus. Der Gerichtskostenvorschuss ist vielmehr laut § 6 Abs. 1GKG genauso hoch wie die Verfahrensgebühr.
Für deren Ermittlung benötigen Sie zunächst Streitwert. Dabei handelt es sich um Wert des Streitgegenstandes, der in einer Geldsumme ausgedrückt wird. In der Anlage 2 zu § 34 Abs. 1 S. 3 Gerichtskostengesetz (GKG) können Sie nachschauen, welche einfache Gebühr – auch Grundbetrag genannt – dem entsprechenden Streitwert zugeordnet wird. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro liegt diese beispielsweise bei 161 Euro.
Dem Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GKG) können Sie anschließend entnehmen, welche Gebühr für die verschiedenen Arten von Verfahren im Allgemeinen verlangt wird. Möchten Sie den Gerichtskostenvorschuss berechnen, müssen Sie diesen Wert mit der einfachen Gebühr multiplizieren.
Hier einige Beispiele für den Gerichtskostenvorschuss und seine Berechnung:
- Handelt es sich um einen Zivilprozess, müssen Sie für die Gerichtskosten eine Vorauszahlung von 3,0 Gebühren leisten. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro und einer einfachen Gebühr von 161 Euro beträgt der Gerichtskostenvorschuss damit 483 Euro.
- Der Gerichtskostenvorschuss bei einer Scheidung beträgt 2,0 einfache Gebühren. Bleiben wir bei unserem Beispiel, wären also 322 Euro fällig.
- Möchten Sie den Gerichtskostenvorschuss fürs Verwaltungsgericht berechnen, müssen Sie den Grundbetrag mit dem Wert 3,0 multiplizieren.
Gut zu wissen: In Arbeitsrechtssachen fällt kein Gerichtskostenvorschuss an. Das Arbeitsgericht verlangt in der Regel erst nach Ende des betreffenden Rechtszuges die Zahlung der Kosten.
Gerichtskostenvorschuss bei Prozesskostenhilfe
Personen, die sich einen Prozess vor Gericht nicht leisten können, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Die anfallenden Kosten werden dann teilweise oder komplett vom Staat übernommen. Doch wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit dem Gerichtskostenvorschuss?
Die gute Nachricht lautet: Haben Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt und wurde dieser bewilligt, so müssen Sie keinen Gerichtsvorschuss zahlen.
Möchten Sie wissen, wie hoch die Gerichtskosten in Ihrem Fall ausfallen könnten? Nutzen Sie dafür den oben zu findenden Prozesskostenrechner. Haben Sie alle nötigen Informationen eingegeben, listet dieser alle anfallenden Posten auf – auch die Gerichtskosten.
One comment on “Gerichtskostenvorschuss: Wenn Sie schon bei Einreichung einer Klage zahlen müssen”
Christine A.
12. Januar 2024 at 22:35
Kalge ist beendet … unser Rechtsanwalt hat uns nicht daraufhin gewiesen dass man eine Prozesskostenhilfe beantragen könnte……Kosten sind zu hoch um es bezahlen zu können.
Wo bekomme ich HIlfe?