Ein Verfahren vor Gericht kann sich nicht jeder leisten
Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nur unter gewissen Voraussetzungen kündigen. Häufig kommt es darüber zu Auseinandersetzungen, die häufig nur von einem Gericht geklärt werden können. Möchte ein Arbeitnehmer gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorgehen, muss er jedoch mit erheblichen Kosten rechnen.
Es fallen sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten an – eine Summe, die sich nicht jeder leisten kann. Damit trotzdem jeder Bürger in Deutschland vor Gericht für sein Recht einstehen kann, gibt es die Gerichtskostenbeihilfe – offiziell Prozesskostenhilfe genannt.
Inhalt
FAQ: Gerichtskostenbeihilfe
Bei der Gerichtskostenbeihilfe handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Prozesskostenhilfe. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung, die Menschen mit geringem Einkommen bei den Kosten für Gerichtsverhandlungen hilft.
Um diese finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Dort wird dann geprüft, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Unter Umständen wird die Gerichtkostenhilfe nur als Darlehen gewährt und Sie müssen diese in Raten zurückzahlen. Mehr dazu hier.
Was ist die Gerichtskostenhilfe?
Die Prozesskostenhilfe (PKH) wird umgangssprachlich oft als Gerichtskostenbeihilfe bezeichnet. Hierbei handelt es sich um staatliche Unterstützung für Menschen, die sich die Kosten für ein Verfahren vor Gericht und die Vertretung durch einen Anwalt nicht leisten können. So stellt der Staat sicher, dass niemand durch seine wirtschaftliche Lage vor Gericht schlechter gestellt wird.
Beachten Sie: Auch wenn Ihr Antrag für Gerichtskostenbeihilfe bewilligt wird, bedeutet das nicht, dass jegliches Kostenrisiko ausgeschlossen ist. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Sie, sollten Sie das Verfahren vor Gericht verlieren, die Kosten der gegnerischen Partei tragen müssen. Ausnahmen bestehen nur bei arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz.
Wer bekommt Gerichtskostenbeihilfe?
Ein Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe ist nur dann erfolgreich, wenn der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese sind in § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt:
- Der Antragsteller kann aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten für das Verfahren vor Gericht nicht, nur teilweise oder lediglich in Raten aufbringen.
- Die Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg. Es muss also davon auszugehen sein, dass das Verfahren zugunsten des Antragstellers ausgeht.
- Das Vorgehen darf nicht mutwillig erscheinen. Das bedeutet, dass die Person auch dann vor Gericht ziehen würde, wenn sie keine Gerichtskostenbeihilfe erhält.
Sonderfall: Gerichtskostenbeihilfe bei einer Scheidung
Die Gerichtskostenhilfe wird in vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten gewährt. Hierzu gehören unter anderem Verfahren im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht. Eine Besonderheit besteht bei Verfahren im Familienrecht. Bei Streitigkeiten bezüglich des Umgangsrechtes oder bei einer Scheidung wird keine Gerichtskostenbeihilfe bzw. PKH bewilligt. Vielmehr lautet der korrekte Name der staatlichen Unterstützung in diesen Fällen Verfahrenskostenhilfe.
Bis auf den Namen gibt es jedoch keine Unterschiede zwischen der Verfahrenskosten- und der Prozesskostenhilfe. Für beide müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden und beide müssen unter gewissen Umständen zurückgezahlt werden.
Wie können Sie einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe stellen?
Möchten Sie für die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten einen Beihilfeantrag stellen, müssen Sie dies bei dem Gericht tun, vor welchem das Verfahren geführt werden soll. Dem Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe ist ein Formular beizufügen, welches offiziell „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ genannt wird.
Dieses für die Beantragung der Gerichtskostenbeihilfe benötigte Formular erhalten Sie beim zuständigen Gericht, Sie können es jedoch auch bequem im Internet herunterladen. Sie müssen unter anderem angeben, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ob Sie anderen Personen gegenüber einen Unterhaltsanspruch haben, wie hoch Ihre Einnahmen sind und über welche Vermögenswerte Sie verfügen.
Im Anschluss wird der Antrag für die Prozesskostenhilfe sowie die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom Gericht dahingehend geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllen. Zudem wird beurteilt, welche Erfolgsaussichten bei einem Verfahren vor Gericht bestehen.
Wann müssen Sie die Gerichtskostenhilfe zurückzahlen?
Unter gewissen Voraussetzungen wird die Prozesskostenhilfe nur als Darlehen gewährt. Das bedeutet, dass der Antragsteller die entstandenen Kosten für Anwalt und Gericht in Raten zurückzahlen muss. Doch wann müssen Sie die Gerichtskostenbeihilfe tatsächlich zurückzahlen?
Wenn Sie einen Antrag auf Gerichtskostenhilfe stellen, wird Ihr einzusetzendes Einkommen berechnet. Von Ihrem Bruttoeinkommen werden dabei Vorsorgeaufwendungen, Steuern und Werbungskosten abgezogen. Des Weiteren können je nach Einzelfall zusätzliche Freibeträge abgezogen werden – beispielweise, wenn Sie einer anderen Person zu Unterhalt verpflichtet sind.
Daraus ergibt sich das einzusetzende Einkommen. Unterschreitet dies bei der Gerichtskostenbeihilfe die Einkommensgrenze von 20 Euro und verfügt der Antragsteller über kein ausreichendes Vermögen, so werden die kompletten Kosten übernommen und er muss auch keine Rückzahlungen leisten, insofern sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse in den folgenden vier Jahren nicht wesentlich verbessern.
Liegt das einzusetzende Einkommen bei mindestens 20 Euro, wird eine Ratenzahlung vereinbart. Die Höhe der Raten hängt vom einzusetzenden Einkommen ab. Dieses wird durch zwei geteilt, dieser Betrag stellt dann die Rate dar. Ausnahmen bestehen, wenn das Einkommen eine Summe von 600 Euro überschreitet. In diesem Fall beträgt die Rate 300 Euro plus den Teil der Summe, welcher die 600 Euro übersteigt.
Wie lange muss die Rückzahlung geleistet werden?
Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, müssen Sie maximal 48 Monate lang Zahlungen leisten. Doch auch bei Personen, die zunächst die Gerichtskostenbeihilfe nicht zurückzahlen müssen, kann es dazu kommen, dass nachträglich Raten angesetzt werden.
Das ist der Fall, wenn sich das Einkommen der Person wesentlich – nicht nur einmalig um mehr als 100 Euro – verbessert.
Eine Überprüfung der Einkommenssituation kann gemäß § 120a Abs. 1 ZPO spätestens vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens erfolgen. Wird dabei festgestellt, dass es dem Betroffene zuzumuten ist, Raten für die Gerichtskostenbeihilfe zu zahlen, so muss er diese auch nach Ablauf der vier Jahre maximal noch 48 Monate lang leisten.
13 comments on “Gerichtskostenbeihilfe – Finanzielle Unterstützung bei einem Verfahren vor Gericht”
Lisa
24. Oktober 2021 at 11:28
Habe den Arbeitsgerichts Prozess
Auf Wiedereinstellung gewonnen
Und wurde wieder eingestellt.
Jetzt nach 2 Jahren fordert das
Arbeitsgericht die Kosten der
Beihilfe zurück und will meine wirtschaftliche Lage wissen. Ist das rechtlich in Ordnung. Ich habe den Prozess ja gewonnen.
C.
14. Mai 2021 at 7:19
In meinem Fall geht es darum, in dem Arbeibsverhältnis befand ich mich noch im 5. Monat der Probezeit.In meinem Arbeitsvertrag wurde vereinbart, das beim Ausscheiden einer Kollegin meine Stundenzahl von 30 auf 40 erhöht wird, was im 4. Monat dann auch geschah. Das Arbeitsklima dort war sehr rau und es wurde auch Mobbing von der Chefin geduldet. Es kam einmal die Aussage der Chefin, wenn ihre Tochter involviert wäre, müsse man damit leben. Wer nicht im Raum war über den wurde hergezogen. Im besgten 5.Monat wurde ich 3 Mal von der Chefin in das Büro gerufen, wo ich irgendwelche Schreiben sofort unterschreiben sollte und diese auch nicht den Raum verlassen durften, eines wurde mir schnell aus den Händen gerissen als ich den Raum verlassen wollte.Ich musste dann aufeinemal bewusst verschiedene Arbeiten ausführen für welche ich keine Ausbildund und auch keine Erfahrung hatte. Obwohl ich diese nicht Qualifikation bereits in der Einstellung angab. Ich wurde vor den Kunden bloß gestellt und in unangenehme Situationen gebracht. Der Ehemann der Chefin, ließ mich eines Nachmittags als nur noch wenig Personal anwesend war in das Büro rufen. Dort sollte ich wieder ein Schreiben unterschreiben, was ich nicht tat, darauf hin wurde er sehr laut und aggressiv . Es vielen die Worte wie ich werde diesen Raum nicht vorher verlassen bis ich unterschrieben habe und er positionierte sich direkt vor die Tür und schrie sehr aggressiv weiter ich solle mich sofort wieder auf den Stuhl setzen. Ich fühlte mich sehr unwohl und hatte Angst was noch passiert und hatte nur einen Gedanken aus diesen Raum irgendwie zu kommen. Ich sagte zu ihm immer wieder ich möchte bitte diesen Raum verlassen. Er schrie weiter, das ich mich sofort auf den Stuhl setzen soll! Ich versuchte weiter ruhig zu bleiben und bat ihn darum mich aus der Tür zu lassen, er grinste und trat nicht beiseite.Ich nahm allen Mut zusammen, ich hatte große Angst was er noch vor hatte und schrie ihn an , ich möchte sofort diesen Raum verlassen.Aufeinmal ging er ein kleines Stück so das ich die Türklinke sehen konnte, er stand aberimmernoch davor und ich mußte direkt an ihm vorbei. Ich lief in die Umkleide und wollte zu meiner Tasche, um das Telefon zu holen, aufeinmal bemerkte ich das er auch in der Tür stand.Ich nahm das Handy und sagte zu ihm er solle mich bitte in Ruhe lassen und den Raum verlassen, sonnst werde ich die Polizei rufen und wählte.Er grinste und verließ den Raum, da Musik spielte hörte ich keine Schritte also sah ich ängstlich vorsichtig nach.Als ich ihn auf dem Gang nicht sah nahm ich schnell ein paar Sachen und meine Tasche und lief schnell den Gang und die Treppe runter.Dann erschrak ich, weil ich ihn direkt vor der Ausgangstür sah, hielt kurz inne und lief dann direkt auf die Tür zu kurz bevor ich dort ankam grinste er und machte er mir die Tür auf und stellte sich in den Rahmen, das ich wieder ziemlich dicht an ihn vorbei mußte. Ich wollte nur von dem Geschäft weg…das mit der Polizei ließ ich dann ,,,,,wie soll ich alles erklären…ich war total fertig ! Dort wollte ich nie wieder hin, also ließ ich mich krankschreiben und dann kam die Kündigung per Post. Nur meinen Lohn erhielt ich bis heute nicht.Ich versuchte mit Mails an die Chefin , um sie aufzufordern mir meinen ausstehenden Lohn und die Urlaubsabgeltung zu zahlen..Aber sie zahlte nicht mit der Begründung ich habe noch Schulungsmaterial über Produkte, sie behält deshalb den vollstandigen Lohn und Urlaub stehe mir in der Probezeit keiner zu.. Nach einer Beratung beim Gericht und fruchtloser Beauftragung eines Anwaltes, legte ich schriftlich Klage beim Amtsgericht ein, welche aber irgendwie nicht weitergeleitet wurde. Dann fand ich einen neuen Job mit einem sehr angenehmen Umfeld und dann auch leider meine schlimme Krebsdiagnose. Ich hinterfragte das Verfahren nicht weiter, hatte es aber immer im Hinterkopf. Durch die sehr aggressive Erkrankung und Behandlung…mit vielen Nebenwirkungen musste ich in die Erwerbsminderunsrente. Nach einer Anfrage beim Gericht , wurde mir gesagt das keine Klage ansessig ist. Nach meinem Drängen und meiner ausführlichen Erklärung beim Gericht kam es zu einer Anhörung beim Gericht in Brandenburg. Wo dann mit einer Vollmacht der Ehemann meiner Exchefin zugelassen wurde.was ich auch nicht verstand. Und das schlimme mir wurde die Prozesskostenhilfe abgelehnt und wenn sich die Unterlagen ohne Aktenzeichen nicht anfinden habe ich keine Chance gegen dieses Unternehmen vorzu gehen….
C.J.
1. Februar 2021 at 10:35
Kann die Prozesskostenbeihilfe nachträglich gekündigt werden, wenn noch eine einvernehmliche Scheidung zu stande kommt und die Scheidung von dem Anwalt des
Ehepartners ohne Prozesskostenbeihilfe übernommen wird ? Danke u mit freundlichen Grüßen
Jeanette
17. Dezember 2020 at 12:50
Hallo eine Frage wenn ich einen Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung oder der gleichen habe bekomme ich dann keine Beihilfe oder wird das nicht angerechnet
Ada
25. November 2020 at 6:14
Hallo mein ex wollte weniger Unterhalt zahlen. Er hat angeklagt. Hat verloren
Ich bekomme wohngeld. Ich habe der Antrag auf beihilfe. Jetzt nach circa 1 jahr mein anwalt sagt das ich 120 euro zahlen muss.
Anne
14. September 2020 at 7:16
In meinem Fall erfolgte eine Leistung, die ich zu 100% bezahlt habe, nicht wie im Vertrag festgelegt.
Da wir uns in den letzten Zügen unseres Hausbau befinden muss ich zur Zeit alles von dem Darlehen bezahlen…Können wir trotz dem Geld des Darlehen die Beihilfe bekommen?
Johann
23. November 2019 at 15:34
Hallo. In meinem Fall liegt eine Anklage gegen mich vor. Ich bin gerade 18 geworden und Vollzeitschüler. Ich bekomme zwar Taschengeld aber habe kein eigenes Einkommen. Ich habe keine Aufsichten auf Gewinn des Prozesses da der Tatvorwurf der Wahrheit entspricht. Bekomme ich trotzdem Prozesskostenhilfe?
Andrew
17. Oktober 2019 at 18:41
Hey ich bin unter 18 und verdiene kein Geld wie sieht es da mit der Beihilfe aus? Muss ich die zahlen wenn ich geld verdiene? oder diese abarbeiten?
Irina
4. Juli 2019 at 12:55
In meinem Fall geht es um Arbeitsrecht. Zur Zeit bin ich auch Arbeitslos und ich habe auch schon einen Anwalt, allerdings dachte ich, ich wäre bei meinem Vater in der Familienversichung mit abgedeckt. (Wohne auch noch Zuhause) Dies ist aber nicht der Fall. Würde alles bei mir mit abgedeckt werden? Der Anwalt den ich schon habe und falls nötig Gerichtskosten?
prozesskostenfinanzierung.de
5. Juli 2019 at 15:46
Hallo Irina,
Informationen über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um Prozesskostenhilfe zu erhalten, finden Sie auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-voraussetzungen/.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Denise
14. Oktober 2020 at 22:50
Hallo, ich habe eine Prozesskostenhilfe erhalten (ohne Betrag). In dem Bescheid steht auch dass ich bei Änderung meiner Wirtschaftlichen Situation von mehr als 100 Euro Bescheid geben muss. Meine Frage ist nun, wie lang muss ich diese Information weitergeben? Auch 4 Jahre oder länger oder kürzer? Es ist dafür im Bescheid keine Frist genannt
Thiel
24. April 2019 at 11:04
Das Gericht gewährt Prozesshilfekosten. Kann das Gericht diese zurücknehmen, wenn sich die Verhältnisse erst am Ende des Prozesses kurzfristig verändern und wenn ja wie?
Muss das Gericht die Rücknahme der Prozesskostenhilfe den Berechtigten mitteilen?
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:08
Hallo,
ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Person wesentlich, so dass ihr eine sofortige Zahlung möglich ist, kann eine Rücknahme erfolgen. Darüber wird der Betroffene informiert.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de