Auch Richtern können Fehler unterlaufen. Aus diesem Grund gibt es das Rechtsmittel der Revision, bei der die gerichtliche Entscheidung von einer höheren Instanz auf Rechtsfehler überprüft wird. Wie bei jedem Verfahren fallen auch dafür bestimmte Kosten an. Der folgende Ratgeber erläutert, mit welchen Gerichtskosten Sie bei einer Revision rechnen müssen.
Mit unserem Rechner können Sie die Prozesskosten ermitteln
Gerichtskosten: Auch ein Revisionsverfahren will bezahlt sein
Anders als bei einer Berufung werden bei einer Revision keine neuen Tatsachen oder Beweise vorgelegt. Es werden auch keine Zeugen oder Gutachter mehr angehört. Stattdessen wird lediglich überprüft, ob bei der Entscheidung der vorigen Instanz Rechtsfehler aufgetreten sind, wie zum Beispiel die Verletzung einer Rechtsnorm. Die Revision ist somit häufig die letzte Möglichkeit, ein Urteil anzufechten, ehe es rechtskräftig wird.
Es scheint verlockend, nach diesem Rettungsanker zu greifen, um eine drohende Strafe abzuwenden. Bevor Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen, sollten Sie sich jedoch einer Tatsache bewusst sein: Auch ein Revisionsverfahren verursacht Kosten. Und die müssen Sie möglicherweise aus eigener Tasche bezahlen. Wie teuer es für Sie werden kann, erklären wir im Folgenden.
Inhalt
FAQ: Gerichtskosten bei Revision
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht, da sich Gerichtskosten immer aus verschiedenen Variablen zusammensetzen: zum einen den Auslagen, deren Höhe immer von den individuellen Umständen abhängt, und zum anderen der Gerichtsgebühr, deren Höhe sich aus der Art des Verfahrens und dem Ausgang ergibt.
Fixe Gerichtsgebühren bei einer Revision fallen ausschließlich im Strafrecht an. Eine Übersicht über die möglichen Beträge finden Sie hier.
Die Berechnung von Gerichtsgebühren bei einer Revision erfolgt im Zivilrecht, im Verwaltungsrecht, im Finanzrecht, im Sozialrecht und im Arbeitsrecht sowie bei Offizialverfahren im Strafrecht. Wie diese Berechnung funktioniert erläutern wir an dieser Stelle.
So ergeben sich die Gerichtskosten bei einer Revision!
Die Höhe von Gerichtskosten – egal bei welcher Art von Verfahren – hängt immer von verschiedenen Variablen ab und kann deshalb grundsätzlich nicht pauschal benannt werden. Wir können Ihnen aber zumindest vorrechnen, wie sich die Gerichtskosten bei einer Revision ergeben.
Zunächst müssen Sie wissen, dass sich Gerichtskosten aus zwei wesentlichen Posten zusammensetzen: den Auslagen und der Gerichtsgebühr. Die Höhe der Auslagen ergibt sich immer nach Einzelfall und ist davon abhängig, welchen Aufwand das Gericht betreiben muss, um das Revisionsverfahren durchzuführen. Hier kommt es ganz auf die individuellen Umstände an: Mal fallen nur wenige Euro als Auslagen an, mal sind es mehrere Hundert.
Einfacher ist da die Ermittlung der Gerichtsgebühr, denn deren Höhe lässt sich ganz konkret bestimmen. Je nach Situation erfolgt das über zwei verschiedene Methoden:
- Das Gerichtskostengesetz (GKG) legt für den entsprechenden Fall einen fixen Betrag als Gerichtsgebühr fest.
- Die Gerichtsgebühr wird mittels einer bestimmten Rechenformel berechnet.
Wann sind die Gerichtsgebühren fix?
Fixe Gerichtsgebühren für eine Revision fallen gemäß GKG ausschließlich im Strafrecht an. Wie viel Sie in diesem Fall bezahlen müssen, hängt von dem Verfahren und dessen Ausgang ab:
Gebührentatbestand | Gerichtsgebühr in Euro |
---|---|
Privatklage | |
Revisionsverfahren mit Urteil oder Beschluss nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO | 480 |
Erledigung der Revision ohne Urteil und ohne Beschluss nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO | 320 |
Einziehung und verwandte Maßnahmen | |
Verwerfung der Revision durch Urteil oder Beschluss nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO | 78 |
Erledigung der Revision ohne Urteil und ohne Beschluss nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO | 39 |
Nebenklage | |
Die Revision des Nebenklägers wird durch Urteil oder Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen | 162 |
Aufgrund der Revision des Nebenklägers wird der Angeklagte freigesprochen oder für straffrei erklärt | 162 |
Erledigung der Revision des Nebenklägers ohne Urteil und ohne Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO | 81 |
Hinweis: Wird im Strafrecht bei einem Offizialverfahren Revision eingelegt, sind die Gerichtsgebühren nicht fix. Stattdessen erfolgt hier eine Berechnung, deren Methode wir im nächsten Abschnitt vorstellen.
Gerichtskosten bei Revision: So erfolgt die Gebührenberechnung!
Häufig sind Gerichtsgebühren nicht fix, sondern müssen erst berechnet werden. Dies erfolgt mittels folgender Formel:
Einfache Gerichtsgebühr gemäß Streitwert x Gebührensatz = tatsächliche Gerichtsgebühr
Sie müssen also zunächst die Höhe der einfachen Gerichtsgebühr bestimmen. Diese hängt vom Streitwert ab und ergibt sich aus der Gebührentabelle, die in Anlage 2 des GKG zu finden ist. Einen Auszug aus dieser Tabelle sehen Sie hier:
Streitwert bis … Euro | Gerichtsgebühr in Euro |
---|---|
500 | 38 |
1000 | 58 |
1500 | 78 |
2000 | 98 |
3000 | 119 |
4000 | 140 |
5000 | 161 |
6000 | 182 |
7000 | 203 |
8000 | 224 |
9000 | 245 |
10.000 | 266 |
Der Gebührensatz wiederum ist ein bestimmter Faktor, der mit der einfachen Gerichtsgebühr multipliziert wird. Wie hoch der Gebührensatz ausfällt, hängt wiederum von der Art des Verfahrens und dessen Ausgang ab und ist in Anlage 1 GKG geregelt.
In den meisten Fällen beträgt der Gebührensatz bei einer Revision entweder 1, 3 oder 5. Bei Offizialverfahren im Strafrecht ist auch ein Gebührensatz von 2 möglich, wenn das Revisionsverfahren mit einem Urteil oder einem Beschluss nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO endet. Im Arbeitsrecht wiederum können sich die Gerichtskosten für eine Revision auch aus Gebührensätzen von 0,8; 2,4 oder 4 ergeben.
Beispielrechnung: Gerichtsgebühren bei einer Revision
Beträgt der Streitwert zum Beispiel mehr als 1000 Euro, aber höchstens 1500 Euro, ergibt sich eine einfache Gerichtsgebühr von 78 Euro, wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können. Das ist aber wie bereits erklärt nicht der Betrag, den Sie tatsächlich als Gebühr zahlen müssen.
Denn nun muss noch die Verrechnung mit dem Gebührensatz erfolgen. Um diesen zu ermitteln, müssen Sie einen Blick in die Anlage 1 GKG werfen und den Gebührentatbestand suchen, der für Ihre Situation zutrifft. Wenn Sie zum Beispiel bei einem Zivilverfahren in Revision gehen, welches in einem gerichtlichen Vergleich endet, beträgt der Gebührensatz 3,0.
Das ist der Faktor, mit dem Sie den eben ermittelten einfachen Gebührensatz multiplizieren müssen:
78 Euro x 3 = 234 Euro
In diesem Beispiel fallen also Gerichtsgebühren in Höhe von 234 Euro an. Zusammen mit den individuellen Auslagen ergeben sich die gesamten Gerichtskosten für die Revision.
One comment on “Gerichtskosten bei Revision: Wie hoch fallen sie aus?”
Sebastian
17. Januar 2024 at 8:01
Hallo, habe eine Frage , das Gericht möchte von mir Gerichtskosten per Ratenzahlung haben. Ich selbst beziehe Erwerbsminderungsrente und Wohngeld. Beides soziale Gelder mit denen ich gesamt Einkünfte von ca 1100€ habe. Ist es rechtes das das Gericht Geld von mir möchte. Es geht um Umgangsregelung.