Kommt es zum Streit mit dem Vermieter, Arbeitgeber oder beispielsweise einem Autohändler, dann sind viele Betroffene unsicher, welche Rechte und Möglichkeiten sie haben, um für ihre Rechte einzustehen. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und mögliche Handlungsstrategien aufzeigen. In der Regel fallen für eine Erstberatung beim Anwalt kosten an. Wie hoch diese ausfallen dürfen, verraten wir im Folgenden.

Anwalt bei der Erstberatung: Die Kosten müssen Sie meist selbst tragen, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen.
Anwalt bei der Erstberatung: Die Kosten müssen Sie meist selbst tragen, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen.

FAQ: Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?

Ist ein Erstgespräch beim Anwalt kostenlos?

Ein erstes Beratungsgespräch kann zwar in einigen Fällen kostenlos sein, meistens müssen Sie jedoch mit entsprechenden Kosten rechnen. Laut § 34 Abs. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) kostet die Erstberatung maximal 190 Euro. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wer zahlt die Erstberatung?

Grundsätzlich müssen Sie selbst für die für einen Anwalt anfallenden Kosten bei der Erstberatung tragen. Haben Sie jedoch eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese in der Regel die Kosten. Haben Sie keine solche Versicherung und können sich die Erstberatung nicht leisten, haben Sie die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen.

Was gehört zu einer Erstberatung beim Anwalt?

Im Rahme eines ersten Gespräches schildern Sie dem Anwalt Ihre Situation. Dieser prüft dann, ob sich ein rechtliches Vorgehen lohnt und gibt Ihnen Hinweise dazu, was Sie nun unternehmen können. Verfügen Sie nicht über die finanziellen Mittel, um einen Prozess zu bezahlen, kann Sie der Anwalt auch zur Prozesskostenhilfe beraten.

Wie wird ein Anwalt vergütet?

Erstberatung beim Anwalt: Die Kosten liegen bei maximal 190 Euro.
Erstberatung beim Anwalt: Die Kosten liegen bei maximal 190 Euro.

Für Laien sind rechtliche Probleme oft nur schwer zu durchschauen. Hilfe und Beratung durch einen Anwalt sind in einem solchen Falle Gold wert – kosten aber auch Geld, schließlich muss der Anwalt für seine Arbeit entlohnt werden.

Grundsätzlich gilt, dass Anwälte entsprechend der Regelungen des Rechts­anwalts­ver­gü­tungs­gesetzes (RVG) vergütet werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Anwalt und Mandant eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen. In diesem Fall kann die Vergütung auch höher sein als im Gesetz festgelegt.

Erstes Beratungsgespräch beim Anwalt: Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt

Wie hoch sind in diesem Zusammenhang die Kosten für einen Anwalt bei einer Erstberatung? Hier wird der Anwalt schließlich noch nicht außergerichtlich oder gerichtlich tätig, sondern verschafft sich zunächst einen Überblick über die Situation und gibt Ratschläge zum möglichen Vorgehen.

Können Sie die für den Anwalt beim Erstgespräch anfallenden Kosten nicht tragen? Die Beratungshilfe kann helfen!
Können Sie die für den Anwalt beim Erstgespräch anfallenden Kosten nicht tragen? Die Beratungshilfe kann helfen!

Hartnäckig hält sich das Gericht, dass für die Erstberatung beim Anwalt keine Kosten anfallen. Dem ist jedoch nicht in jedem Fall so. Es gibt zwar Fälle, in denen keine Erstberatungsgebühr vom Anwalt verlangt wird, dies ist jedoch nicht unbedingt die Norm.

Eine kostenlose Erstberatung gibt es häufig bei Kanzleien, die sich auf den Verbraucherschutz spezialisiert haben. Verbraucher können beispielsweise über das Internet mit diesen in Kontakt treten und kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob sich ein gerichtliches Vorgehen lohnen könnte.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass Anwaltskosten bei einer Erstberatung anfallen. Diese sind jedoch gesetzlich gedeckelt. Laut § 34 Abs. 1 RVG gilt, dass bei einer Erstberatung vom Anwalt Kosten von maximal 190 Euro (Stand 08/2023) verlangt werden dürfen.

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten für die Erstberatung beim Anwalt. Häufig ist eine schnelle und unkomplizierte Ersteinschätzung über das Telefon möglich.

Was tun, wenn Sie sich die Kosten für ein Erstgespräch beim Anwalt nicht leisten können?

Die Erstberatungsgebühr beträgt laut RVG also maximal 190 Euro. Für viele Menschen ist dies jedoch zu viel Geld. Bedeutet dies, dass Betroffene auf eine rechtliche Einschätzung verzichten müssen?

Können Sie sich die für die Erstberatung beim Anwalt anfallenden Kosten nicht leisten, haben Sie die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Ist Ihr Antrag erfolgreich, werden die Kosten für die Beratung aus der Staatskasse gezahlt. Häufig wird jedoch eine kleine Eigenbeteiligung in Höhe von 15 Euro fällig.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.

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