Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie beim zuständigen Gericht einreichen, wenn Sie Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten. In dem Formular müssen Sie unter anderem angeben, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wie hoch Ihre Einnahmen sind und welches Vermögen Sie besitzen.

In der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie Angaben zu Einkommen und Vermögen machen.
In der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie Angaben zu Einkommen und Vermögen machen.

Vermögen, Einkommen, Unterhaltspflichten: Das Gericht benötigt wichtige Informationen

Die Prozesskostenhilfe – kurz PKH genannt – dient zur Unterstützung von Personen, die über ein geringes Einkommen bzw. wenig Vermögen verfügen und sich deshalb die Kosten für einen Rechtsstreit nicht leisten können.

Um überhaupt Prozesskostenhilfe erhalten zu können, müssen Sie beim zuständigen Gericht einen entsprechenden Antrag stellen. Teil dieses Antrags ist immer auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.

FAQ: Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Wann müssen Sie die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen?

Sie müssen das Formular ausfüllen, wenn Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen möchten. Das Gericht benötigt die Informationen, um entscheiden zu können, ob Sie die Voraussetzungen für die PKH erfüllen.

Wo erhalten Sie das Formular zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse?

Sie erhalten den offiziellen und bundesweit gültigen Vordruck für die Beantragung der Prozesskostenhilfe entweder direkt beim zuständigen Gericht oder online über das Bundesministerium der Justiz.

Welche Unterlagen müssen Sie beim Antrag auf Prozesskostenhilfe zusätzlich einreichen?

Sie müssen das Antragsformular sowie die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einreichen, wenn Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Zusätzlich ist es nötig, dass Sie Belege zu Ihrem Einkommen und Ihren Ausgaben hinzufügen, wie z. B. Einkommensnachweise, Mietvertrag und Heizkostenabrechnungen.

Warum müssen Sie das Formular über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse einreichen?

Den Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten Sie beim Gericht.
Den Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten Sie beim Gericht.

Sie erhalten die Prozesskostenhilfe nur dann, wenn Sie über ein geringes Einkommen und kein Vermögen verfügen. Liegt Ihr einzusetzendes Einkommen – das ist Ihr Bruttoeinkommen abzüglich Steuern, Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, diversen Freibeträgen sowie Wohnkosten – bei weniger als 20 Euro im Monat (Stand Februar 2023), werden Sie völlig von Gerichts- und Anwaltskosten befreit.

Bei einem höheren Einkommen müssen Sie die Prozesskosten in Raten über maximal 48 Monate zurückzahlen.

Damit das zuständige Gericht beurteilen kann, ob Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, müssen Sie bei der Antragstellung ausführliche Angaben zu Ihrer finanziellen Situation machen. Dazu müssen Sie die sogenannte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen.

Nicht nur zur Beantragung der PKH ist die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wichtig. Dem Finanzamt müssen Sie ein ähnliches Formular zukommen lassen, wenn Sie entweder eine Stundung, einen Erlass oder einen Vollstreckungsaufschub bezüglich Ihrer Steuern beantragen möchten.

Wo erhalten Sie das Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe?

Den Antrag auf Prozesskostenhilfe müssen Sie bei dem Gericht stellen, wo der Prozess stattfinden wird. Dort erhalten Sie auch den Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Eine weitere Option besteht darin, das Formular herunterzuladen und auszudrucken. Sie finden es beispielsweise hier über die Website des Bundesministeriums der Justiz.

Formulare auszufüllen ist nicht immer ganz einfach. Was ist mit den Fragen genau gemeint? Welche Angaben müssen Sie zwingend machen? Benötigen Sie beim Ausfüllen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Hilfe, sollten Sie zunächst einen Blick in das Hinweisblatt werfen. Brauchen Sie mehr Unterstützung, können Sie auch einen Anwalt mit der Antragstellung beauftragen.

Das Formular im Überblick: Worüber müssen Sie Auskunft geben?

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse: Als Unterhaltspflichtiger müssen Sie entsprechende Angaben machen.
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse: Als Unterhaltspflichtiger müssen Sie entsprechende Angaben machen.

Es ist wichtig, dass Sie die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse richtig ausfüllen.

Geben Sie beispielsweise aus Versehen ein zu hohes Einkommen an und errechnet das Gericht auf dieser Grundlage die Höhe der zurückzuzahlenden Raten, kann es sein, dass Sie diesen Betrag nicht stemmen können.

Beachten Sie außerdem: Machen Sie Falschangaben, kann die Bewilligung der PKH zurückgenommen werden. Sie müssen dann alle Kosten selbst tragen. Außerdem kann ein Strafverfahren die Folge sein.

Damit das Gericht die gemachten Angaben überprüfen kann, müssen Sie entsprechende Belege der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beifügen. Im Formular finden Sie hinter jedem Abschnitt ein Feld, in welches Sie die Nummer des Belegs eintragen müssen. Es empfiehlt sich also, wenn Sie alle Anlagen zuvor korrekt sortieren und durchnummerieren.

Grundsätzliche Angaben: Name, Adresse, bestehende Rechtsschutzversicherung

Die Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse beginnt unter Abschnitt A mit den Angaben zu Ihrer Person. Hier müssen Sie unter anderem Ihren Namen, Ihren Beruf sowie Ihre Anschrift eintragen.

Unter Abschnitt B sind Sie dazu verpflichtet anzugeben, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder Mitglied in einem Verein sind, der die Prozesskosten übernehmen könnte. Wäre dies der Fall, hätten Sie keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Wichtiger Punkt in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse: Müssen Sie Unterhalt zahlen?

In der Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie angeben, ob Sie ein Kfz besitzen.
In der Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie angeben, ob Sie ein Kfz besitzen.

Die Abschnitte C und D befassen sich mit Unterhaltsverpflichtungen. Hier müssen Sie zunächst angeben, ob Sie selbst von einer anderen Person Unterhalt bekommen. Sie müssen außerdem in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als Unterhaltspflichtiger angeben, wem Sie Bar- oder Naturalunterhalt gewähren.

Warum sind diese Angaben wichtig? Sind Sie anderen Personen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, mindert dies Ihr einzusetzendes Einkommen. Damit steigt die Chance, dass Ihr Antrag auf PKH bewilligt wird.

Einnahmen und Abzüge: Warum spielt auch der Ehegatte eine Rolle?

In Abschnitt E der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie Auskunft über Ihre Einnahmen geben. Dabei sollten Sie beachten, dass die Bruttobeträge abgefragt werden – also vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Das Formular gibt mehrere Arten von Einnahmen vor, z. B. aus nichtselbstständiger Arbeit, Kindergeld, Wohngeld oder Elterngeld. Haben Sie noch andere Einnahmequellen, wozu auch einmalige oder unregelmäßige Zahlungen gehören, müssen Sie diese unter Punkt 2 eintragen.

Zusätzlich ist es vonnöten, dass Sie die Einnahmen Ihres Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners angeben. Viele mögen sich nun fragen, warum diese Informationen abgefragt werden. Schließlich ist es so, dass das Einkommen des Partners nicht zu dem des Antragstellers hinzugerechnet wird.

Das ist auch richtig. Trotzdem spielt das Einkommen des Partners eine Rolle. Es verringert nämlich den Freibetrag, der für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner berücksichtigt wird.

Im Abschnitt F des Formulars werden die Abzüge von Ihren Einnahmen abgefragt. Dazu gehören unter anderem Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Fahrtkosten zur Arbeit sowie andere Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

Über welches Vermögen verfügen Sie?

Haben Sie ein ausreichend hohes Vermögen, müssen Sie dieses verwenden, um anfallende Prozesskosten zu tragen. Aus diesem Grund müssen Sie in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft über Ihre Vermögenswerte machen. Dazu gehören unter anderem:

  • Bankkonten
  • Grundeigentum
  • Kraftfahrzeuge
  • Bargeld
  • Wertgegenstände wie Schmuck oder Antiquitäten
  • Lebens- oder Rentenversicherungen

Ihre finanziellen Verpflichtungen: Wohnkosten, sonstige Zahlungsverpflichtungen, besondere Belastungen

Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse: Wie hoch sind Ihre Mietkosten?
Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse: Wie hoch sind Ihre Mietkosten?

Um Ihr einzusetzendes Einkommen zu ermitteln, welches bestimmt, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, benötigt das Gericht auch Angaben zu Ihren Ausgaben. Bei der Berechnung werden Einnahmen und Ausgaben nämlich einander gegenübergestellt.

Zu den relevanten Ausgaben zählen vor allem Ihre Wohnkosten, also etwa die Miete plus Heizungs- und sonstigen Nebenkosten oder Zinsen und Tilgung für einen Immobilienkredit.

Haben Sie weitere Ausgaben, können Sie diese in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Abschnitt I („Sonstige Zahlungsverpflichtungen“) bzw. J („Besondere Belastungen“) angeben.

Haben Sie das Formular ausgefüllt, können Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Gericht einreichen. Dieses wird dann Ihre Unterlagen prüfen und Sie schriftlich darüber informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie die PKH erhalten.

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.

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