Nicht nur bei Promis, auch in vielen anderen Familien entwickeln sich nach einer Erbschaft ernsthafte Probleme und Auseinandersetzungen. Ist die Situation so verfahren, dass eine Klärung untereinander nicht möglich ist, helfen in der Regel nur noch die Vertretung durch einen Anwalt und der Gang vor Gericht. Welche Formen der Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht können Betroffene in Anspruch nehmen?
Prozesskostenfinanzierung: Das Erbrecht führt häufig zu Auseinandersetzungen, die nur vor Gericht geklärt werden können.
Prozesskostenfinanzierung: Das Erbrecht führt häufig zu Auseinandersetzungen, die nur vor Gericht geklärt werden können.

Was ist zu tun, wenn Sie sich einen Erbstreit nicht leisten können?

Die Familie Wussow zeigt es: Geht es um ein Erbe, sind heftige Auseinandersetzungen zwischen den Angehörigen oftmals an der Tagesordnung. Die beiden Geschwister Barbara Fortelni-Wussow und Alexander Wussow bekamen beide laut Testament das Haus ihrer verstorbenen Mutter. Es entwickelte sich jedoch ein erbitterter Streit, als Barbara das Haus verkaufen, Alexander es jedoch behalten wollte. Der Fall endete schließlich vor Gericht.

Für ein solches Verfahren fallen jedoch mitunter hohe Kosten an. Nicht jeder Erbe ist dazu in der Lage, eine solch hohe Summe zu bezahlen. Betroffene fragen sich deshalb, ob sie die finanzielle Unterstützung durch eine Form der Prozesskostenfinanzierung auch im Erbrecht, etwa bei Streitigkeiten um den Pflichtteil, beanspruchen können.

FAQ: Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht

Wird Prozesskostenhilfe im Erbrecht gewährt?

Grundsätzlich besteht auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Erbrecht die Möglichkeit, eine Prozesskostenhilfe zu erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten für die staatliche Prozesskostenfinanzierung beim Erbrecht?

Zu den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe zählen unter anderem ein geringes Einkommen und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Muss ich die Prozesskostenhilfe bei einer Erbschaft zurückzahlen?

Verbessert sich Ihre finanzielle Situation durch ein Erbe, müssen Sie das Gericht darüber informieren. Abhängig vom Ausmaß der Erbschaft muss ggf. eine Rückzahlung der PKH erfolgen.

Haben Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Streitigkeiten zum Erbrecht?

Die Prozesskostenhilfe kann im Erbrecht beantragt werden.
Die Prozesskostenhilfe kann im Erbrecht beantragt werden.

Ein Prozess vor Gericht bringt immer auch Kosten mit sich, die sich jedoch nicht jeder Betroffene leisten kann. Als wichtigste Form der Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht kann wohl die staatliche Prozesskostenhilfe – kurz PKH – genannt werden.

Die PKH als Möglichkeit der Prozessfinanzierung unterstützt Menschen mit geringem Einkommen und ermöglicht es ihnen, trotz begrenzter finanzieller Mittel ein Verfahren vor Gericht führen und sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen zu können. Die Prozesskostenhilfe kann im Erbrecht, aber auch in vielen anderen Rechtsgebieten in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören etwa das Arbeits-, Sozial- oder Steuerrecht, aber auch das Zivil- oder Verwaltungsrecht.

Damit Betroffene einen Anspruch auf die Prozesskostenhilfe im Erbrecht haben, müssen sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Betroffene ist ohne diese Prozessfinanzierung nicht in der Lage, die Kosten der Prozessführung zu tragen.
  2. Es muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen.
  3. Das Gericht muss zu dem Entschluss kommen, dass das Vorgehen nicht mutwillig erscheint.
Erhalten Sie keine Prozesskostenhilfe, besteht oftmals die Möglichkeit, eine andere Form der Prozesskostenfinanzierung für das Erbrecht in Anspruch zu nehmen. So gibt es unter anderem gewerbliche Prozessfinanzierer, welche Privatleute oder Unternehmen unterstützen und die Kosten für einen Prozess tragen. Im Gegenzug erhält der Geldgeber für die Prozessfinanzierung dann eine Erfolgsbeteiligung.

Müssen Sie die Prozesskostenhilfe zurückzahlen bei einer Erbschaft?

Die Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht ermöglicht wichtige Chancen.
Die Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht ermöglicht wichtige Chancen.

Bezüglich der Prozesskostenhilfe im Erbrecht, aber auch in allen anderen Rechtsgebieten, gilt Folgendes: Verbessert sich Ihre wirtschaftliche Lage wesentlich, müssen Sie dies dem zuständigen Gericht mitteilen. Wird Ihnen nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe etwa eine Erbschaft zuteil, so müssen Sie ungefragt darüber Auskunft geben.

Je nachdem, wie groß das Vermögen ist, das Sie erben, hat dies bestimmte Auswirkungen. Mussten Sie bislang keine Rückzahlung der PKH leisten, kann Ihnen eine Ratenzahlung auferlegt werden.

Begleichen Sie bereits Raten, können diese erhöht werden. Ist das Vermögen sogar so erheblich, dass Sie damit den kompletten Betrag zurückzahlen können, wird eine Einmalzahlung für die Begleichung der Prozesskostenhilfe im Erbrecht fällig.

Beachten Sie: Melden Sie wichtige Veränderungen nicht oder machen Sie vorsätzlich falsche Angaben, kann dies dazu führen, dass die Bewilligung für die PKH aufgehoben wird. In diesem Fall müssten Sie sämtliche Kosten nachzahlen.
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Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.