Wenn Unstimmigkeiten zwischen Erben zum Problem werden
Hat der Verstorbene ein Testament verfasst, lässt sich daraus entnehmen, welche Personen etwas von ihm erben und wer leer ausgehen soll. Viele Betroffene trifft es wie ein Schlag, wenn sie erfahren, dass sie enterbt wurden.
Jedoch gehen bestimmte Angehörige, auch wenn sie vom Erbe ausgeschlossen wurden, nicht völlig leer aus. Sie haben vielmehr Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Hierüber können sich jedoch ernsthafte Auseinandersetzungen zwischen den Erben entwickeln, die nicht selten vor Gericht landen und hohe Kosten verursachen.
Gibt es Formen der Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht, wenn der Pflichtteil zum Streitpunkt wird, welche finanzschwache Betroffene dabei unterstützen können?
Inhalt
FAQ: Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht zum Pflichtteil
Ja, grundsätzlich ist es möglich, in diesem Fall Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Verändern sich Ihre finanziellen Verhältnisse, kann das Gericht die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe verlangen.
Auch gewerbliche Prozesskostenfinanzierer können Ihnen dabei helfen, an den Pflichtteil zu gelangen. Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass diese für die finanzielle Unterstützung nach dem gewonnen Prozess eine Erfolgsbeteiligung verlangen.
Informationen für Erben: Was ist der Pflichtteil im Erbrecht?
Bevor wir uns mit der Prozesskostenfinanzierung bei Fällen im Erbrecht zum Pflichtteil beschäftigen, müssen wir uns zunächst mit den rechtlichen Grundlagen zu diesem besonderen Anspruch auseinandersetzen.
Hat ein Erblasser Angehörige enterbt, steht ihnen trotzdem ein Teil des Erbes zu: Hierbei handelt es sich um den sogenannten Pflichtteil. Die rechtliche Grundlage stellt hierbei § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Jedoch haben nur die nächsten Angehörigen einen Anspruch auf ein solches Erbe. Hierzu gehören:
- Kinder,
- Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft und
- Eltern (jedoch nur, wenn der Erblasser keine Kinder hatte).
Für Informationen zum Pflichtteil beim Erbe für Kinder besuchen Sie diese Seite.
So kommen Sie an Ihren Pflichtteil: Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht
Wurde eine Person im Testament nicht bedacht oder enterbt, hat sie also unter gewissen Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil. Diesen erhalten Pflichtteilsberechtigte jedoch nicht automatisch. Vielmehr müssen sie ihren Anteil bei dem oder den Erben einfordern. Um zu erfahren, welchen Wert der Nachlass hat, kann der Pflichtteilsberechtigte ein sogenanntes Nachlassverzeichnis anfordern.
Reagieren die Erben nicht oder legen die eingeforderten Unterlagen nicht vor, bleibt dem Pflichtteilsberechtigten häufig nur noch die Möglichkeit der Klage.
Für den involvierten Rechtsanwalt sowie das Verfahren fallen jedoch meist hohe Kosten an. Viele Pflichtteilsberechtigte können sich dies jedoch nicht leisten. Eine Möglichkeit zur Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht zum Pflichtteil ist es unter anderem, einen gewerblichen Prozesskostenfinanzierer einzuschalten. Ein solches Unternehmen dient im Rahmen der Prozessfinanzierung als Geldgeber für den Prozess, im Gegenzug erhält es dann eine Erfolgsbeteiligung.
Prozesskostenhilfe bei einer Erbschaft: Den Pflichtteil per Klage einfordern
Die wichtigste Form der Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht zum Pflichtteil ist wohl die staatliche Prozesskostenhilfe. Diese unterstützt Personen, welche nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für einen Anwalt und einen Prozess vor Gericht zu tragen.
Die Prozesskostenhilfe muss beim zuständigen Gericht beantragt werden. Besonders wichtig ist hierbei die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers. Diese Auflistung soll belegen, dass er sich den Prozess nicht leisten kann.
2 Kommentare zu “Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht: Wenn der Pflichtteil zu Streitigkeiten führt”
Axel M.
4. August 2024 um 14:26
Sehr geehrte Damen und Herren
mein Sachverhalt:
Ich lebe seit ca.27 Jahren in Phuket.Thailand
Beruf Diplom-Betriebswirt (FH), 2 Soehne mit Studiumabschluss in Bangkok
Meine Mutter,87 Jahre, lebt in Denia,Spanien
also Lebensmittelpunkt Spanien,oertliches spanisches Gericht zustaendig
Im Erbfall ,nach spanischem oder deutschem Recht wird sicher eine Testamentsanfechtung
und Einklage meines Pflichtteils noetig
Wie bzw. wo kann ich staatliche Prozesskostenhilfe beantragen im Erbfall
Besten Dank im voraus
MfG
Kyra
18. Juli 2022 um 13:50
Vielen Dank für den guten Blog! Ich wusste nicht, dass es zur Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht noch so viel zu wissen gibt. Diese Informationen haben mir sehr weitergeholfen.