Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht: Wenn der Pflichtteil zu Streitigkeiten führt

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 29. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Verstirbt eine Person, ist dies für alle Angehörigen ein schwerer Schlag. Neben der Bewältigung der Trauer müssen sich Betroffene jedoch auch mit formellen Dingen auseinandersetzen. Von großer Bedeutung ist hierbei oft der Nachlass des Verstorbenen, der nicht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führt. Verschiedene Formen der Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht zum Pflichtteil helfen dabei, die anfallenden Kosten zu stemmen.
Streit um den Pflichtteil: Die Prozesskostenfinanzierung kann im Erbrecht helfen.
Streit um den Pflichtteil: Die Prozesskostenfinanzierung kann im Erbrecht helfen.

Wenn Unstimmigkeiten zwischen Erben zum Problem werden

Hat der Verstorbene ein Testament verfasst, lässt sich daraus entnehmen, welche Personen etwas von ihm erben und wer leer ausgehen soll. Viele Betroffene trifft es wie ein Schlag, wenn sie erfahren, dass sie enterbt wurden.

Jedoch gehen bestimmte Angehörige, auch wenn sie vom Erbe ausgeschlossen wurden, nicht völlig leer aus. Sie haben vielmehr Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Hierüber können sich jedoch ernsthafte Auseinandersetzungen zwischen den Erben entwickeln, die nicht selten vor Gericht landen und hohe Kosten verursachen.

Gibt es Formen der Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht, wenn der Pflichtteil zum Streitpunkt wird, welche finanzschwache Betroffene dabei unterstützen können?

FAQ: Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht zum Pflichtteil

Kann ich Prozesskostenhilfe beantragen, um meinen Pflichtteil einzufordern?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, in diesem Fall Prozesskostenhilfe zu erhalten.

Muss ich die Prozesskostenhilfe bei einem Erbe zurückzahlen?

Verändern sich Ihre finanziellen Verhältnisse, kann das Gericht die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe verlangen.

Lohnt sich ein Prozesskostenfinanzierer, um an den Pflichtteil zu gelangen?

Auch gewerbliche Prozesskostenfinanzierer können Ihnen dabei helfen, an den Pflichtteil zu gelangen. Dabei sollten Sie allerdings beachten, dass diese für die finanzielle Unterstützung nach dem gewonnen Prozess eine Erfolgsbeteiligung verlangen.

Informationen für Erben: Was ist der Pflichtteil im Erbrecht?

Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht: Soll der Pflichtteil eingeklagt werden, können hohe Kosten anfallen.
Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht: Soll der Pflichtteil eingeklagt werden, können hohe Kosten anfallen.

Bevor wir uns mit der Prozesskostenfinanzierung bei Fällen im Erbrecht zum Pflichtteil beschäftigen, müssen wir uns zunächst mit den rechtlichen Grundlagen zu diesem besonderen Anspruch auseinandersetzen.

Hat ein Erblasser Angehörige enterbt, steht ihnen trotzdem ein Teil des Erbes zu: Hierbei handelt es sich um den sogenannten Pflichtteil. Die rechtliche Grundlage stellt hierbei § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Jedoch haben nur die nächsten Angehörigen einen Anspruch auf ein solches Erbe. Hierzu gehören:

  1. Kinder,
  2. Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft und
  3. Eltern (jedoch nur, wenn der Erblasser keine Kinder hatte).
Für Betroffene, die sich über die Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht zum Pflichtteil informieren und einen Rechtsanwalt einschalten möchten, ist natürlich auch von Bedeutung, wie hoch ihr Anspruch überhaupt ausfällt. Grundsätzlich liegt die Höhe des Pflichtteils bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Für Informationen zum Pflichtteil beim Erbe für Kinder besuchen Sie diese Seite.

So kommen Sie an Ihren Pflichtteil: Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht

Prozesskostenfinanzierung: Im Erbrecht sorgt der Pflichtteil oft für Streit.
Prozesskostenfinanzierung: Im Erbrecht sorgt der Pflichtteil oft für Streit.

Wurde eine Person im Testament nicht bedacht oder enterbt, hat sie also unter gewissen Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil. Diesen erhalten Pflichtteilsberechtigte jedoch nicht automatisch. Vielmehr müssen sie ihren Anteil bei dem oder den Erben einfordern. Um zu erfahren, welchen Wert der Nachlass hat, kann der Pflichtteilsberechtigte ein sogenanntes Nachlassverzeichnis anfordern.

Reagieren die Erben nicht oder legen die eingeforderten Unterlagen nicht vor, bleibt dem Pflichtteilsberechtigten häufig nur noch die Möglichkeit der Klage.

Für den involvierten Rechtsanwalt sowie das Verfahren fallen jedoch meist hohe Kosten an. Viele Pflichtteilsberechtigte können sich dies jedoch nicht leisten. Eine Möglichkeit zur Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht zum Pflichtteil ist es unter anderem, einen gewerblichen Prozesskostenfinanzierer einzuschalten. Ein solches Unternehmen dient im Rahmen der Prozessfinanzierung als Geldgeber für den Prozess, im Gegenzug erhält es dann eine Erfolgsbeteiligung.

Unter gewissen Umständen kann es dem oder den Erben auferlegt werden, die Kosten für den Anwalt und das Verfahren vor Gericht zu tragen. Hierzu müssen ihnen vom Pflichtteilsberechtigten jedoch im Vorhinein angemessene Fristen zur Erfüllung ihrer Pflichten gesetzt worden sein. Eine Prozessfinanzierung ist dann unter Umständen nicht nötig.

Prozesskostenhilfe bei einer Erbschaft: Den Pflichtteil per Klage einfordern

Sie können Prozesskostenhilfe bei einer Erbschaft erhalten. Der Pflichtteil kann dann eingeklagt werden.
Sie können Prozesskostenhilfe bei einer Erbschaft erhalten. Der Pflichtteil kann dann eingeklagt werden.

Die wichtigste Form der Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht zum Pflichtteil ist wohl die staatliche Prozesskostenhilfe. Diese unterstützt Personen, welche nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für einen Anwalt und einen Prozess vor Gericht zu tragen.

Die Prozesskostenhilfe muss beim zuständigen Gericht beantragt werden. Besonders wichtig ist hierbei die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers. Diese Auflistung soll belegen, dass er sich den Prozess nicht leisten kann.

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Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

2 comments on “Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht: Wenn der Pflichtteil zu Streitigkeiten führt

Axel M.

at 14:26

Sehr geehrte Damen und Herren

mein Sachverhalt:
Ich lebe seit ca.27 Jahren in Phuket.Thailand
Beruf Diplom-Betriebswirt (FH), 2 Soehne mit Studiumabschluss in Bangkok
Meine Mutter,87 Jahre, lebt in Denia,Spanien
also Lebensmittelpunkt Spanien,oertliches spanisches Gericht zustaendig
Im Erbfall ,nach spanischem oder deutschem Recht wird sicher eine Testamentsanfechtung
und Einklage meines Pflichtteils noetig
Wie bzw. wo kann ich staatliche Prozesskostenhilfe beantragen im Erbfall
Besten Dank im voraus
MfG

Reply
Kyra

at 13:50

Vielen Dank für den guten Blog! Ich wusste nicht, dass es zur Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht noch so viel zu wissen gibt. Diese Informationen haben mir sehr weitergeholfen.

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