Was ist zu tun, wenn Sie sich einen Erbstreit nicht leisten können?
Die Familie Wussow zeigt es: Geht es um ein Erbe, sind heftige Auseinandersetzungen zwischen den Angehörigen oftmals an der Tagesordnung. Die beiden Geschwister Barbara Fortelni-Wussow und Alexander Wussow bekamen beide laut Testament das Haus ihrer verstorbenen Mutter. Es entwickelte sich jedoch ein erbitterter Streit, als Barbara das Haus verkaufen, Alexander es jedoch behalten wollte. Der Fall endete schließlich vor Gericht.
Für ein solches Verfahren fallen jedoch mitunter hohe Kosten an. Nicht jeder Erbe ist dazu in der Lage, eine solch hohe Summe zu bezahlen. Betroffene fragen sich deshalb, ob sie die finanzielle Unterstützung durch eine Form der Prozesskostenfinanzierung auch im Erbrecht, etwa bei Streitigkeiten um den Pflichtteil, beanspruchen können.
Inhalt
FAQ: Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht
Grundsätzlich besteht auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Erbrecht die Möglichkeit, eine Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Zu den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe zählen unter anderem ein geringes Einkommen und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Verbessert sich Ihre finanzielle Situation durch ein Erbe, müssen Sie das Gericht darüber informieren. Abhängig vom Ausmaß der Erbschaft muss ggf. eine Rückzahlung der PKH erfolgen.
Haben Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Streitigkeiten zum Erbrecht?
Ein Prozess vor Gericht bringt immer auch Kosten mit sich, die sich jedoch nicht jeder Betroffene leisten kann. Als wichtigste Form der Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht kann wohl die staatliche Prozesskostenhilfe – kurz PKH – genannt werden.
Die PKH als Möglichkeit der Prozessfinanzierung unterstützt Menschen mit geringem Einkommen und ermöglicht es ihnen, trotz begrenzter finanzieller Mittel ein Verfahren vor Gericht führen und sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen zu können. Die Prozesskostenhilfe kann im Erbrecht, aber auch in vielen anderen Rechtsgebieten in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören etwa das Arbeits-, Sozial- oder Steuerrecht, aber auch das Zivil- oder Verwaltungsrecht.
Damit Betroffene einen Anspruch auf die Prozesskostenhilfe im Erbrecht haben, müssen sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen:
- Der Betroffene ist ohne diese Prozessfinanzierung nicht in der Lage, die Kosten der Prozessführung zu tragen.
- Es muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen.
- Das Gericht muss zu dem Entschluss kommen, dass das Vorgehen nicht mutwillig erscheint.
Müssen Sie die Prozesskostenhilfe zurückzahlen bei einer Erbschaft?
Bezüglich der Prozesskostenhilfe im Erbrecht, aber auch in allen anderen Rechtsgebieten, gilt Folgendes: Verbessert sich Ihre wirtschaftliche Lage wesentlich, müssen Sie dies dem zuständigen Gericht mitteilen. Wird Ihnen nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe etwa eine Erbschaft zuteil, so müssen Sie ungefragt darüber Auskunft geben.
Je nachdem, wie groß das Vermögen ist, das Sie erben, hat dies bestimmte Auswirkungen. Mussten Sie bislang keine Rückzahlung der PKH leisten, kann Ihnen eine Ratenzahlung auferlegt werden.
Begleichen Sie bereits Raten, können diese erhöht werden. Ist das Vermögen sogar so erheblich, dass Sie damit den kompletten Betrag zurückzahlen können, wird eine Einmalzahlung für die Begleichung der Prozesskostenhilfe im Erbrecht fällig.
7 comments on “Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht – Finanzielle Unterstützung bei Erbstreitigkeiten”
Anneli
20. Oktober 2022 at 13:00
Hier findet man zumindest die Informationen, die man benötigt. Endlich werden meine Fragen beantwortet. Ich danke Ihnen für diesen Artikel zur Prozesskostenfinanzierung im Erbrecht.
Mario S.
30. September 2022 at 10:31
Gut zu wissen, dass das Gericht auch zu dem Entschluss kommen muss, dass das Vorgehen nicht mutwillig erscheint. Ich benötige aufgrund eines familiären Streits, der sich nicht anders lösen lässt, nun eine Vertretung. Am besten wende ich mich nächste Woche an einen Anwalt für Erbrecht.
Ricky
21. Juni 2022 at 11:57
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, meine Schwester und ich, haben einen sehr komplzierten Fall nach dem Tod unseres Vaters (sein Vermögen als auch die Zuwendungen wie Pflegegeld, Rente etc. unseres Vaters sind „verpufft“ mit exzessiven Einkäufen und Schenkungen und Immobilienkäufen-/verkäufe bis zu seinem Tod, unsere Schwester hatte alle Verfügungen), der länderübergreifend ist. Meine Schwester und ich leben in Spanien, unsere andere Schwester lebt in Italien und unser Vater verstarb in Italien (ohne Testament und sein Bankkonto in Deutschland belief sich auf Null und in Italien ohne jeglichen Besitz). Wir sind alle deutsche Staatsbürger. Wir haben bereits erhebliche Beträge investiert für unsere umfassenden Nachforschungen des Erbes. Besteht in diesem Fall für uns beide Schwestern die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe? In welchem Land wäre dieser Antrag zu stellen (es kommt italienisches Erbrecht zum Tragen) für eine Erbschaftsklage in Italien? Schliesslich sind wir Deutsche, aber mit Wohnsitz in Spanien und einem Prozess in Italien. Gibt es andere Möglichkeiten (wie z. B. Prozesskostenfinanzierung), um unsere Kosten abzufangen? Es besteht hohe Aussicht auf Erfolg (ein Anwalt vertritt uns in Deutschland und Italien), aber es wird lange dauern, bis wir einen Erfolg verzeichnen werden können. Wir möchten nicht mehr zuviel Zeit verlieren mit der Erbschaftsklage (obwohl uns noch 9 Jahre zur Klage bzw. Annahme/Ablehnung des Erbes in Italien verbleiben). Was raten Sie uns? Es geht vermeintlich um rund 315.000 Euro, die „verpufft“ sind innerhalb eines Jahres. Wir wären sehr dankbar für Ihren Rat.
Klaus
9. Mai 2022 at 18:56
Hallo ich habe von meinem Onkel eine Wohnung geerbt.Da ich mich in solchen Dingen nicht auskenne hat mir mein anderer Onkel dargeboten diese zu verkaufen er hat aber zuvor das Erbe abgelehnt. Die Wohnung ist seid 2 Jahren verkauft er hat mir mal einen Betrag von 50000euro überwiesen aber den Rest von ca 100000.00euro rückt er nicht raus .Auch ein Schreibem durch den Anwalt nützt nicht .Bei der Polizei habe ich eine Anzeige gemacht wegen Unterschlagung. Diese tritt erst in Kraft wenn ich eine Zivilklage mache .Lebe von Hartz4 .Da ich vor 2 Jahren 50000.00 Euro bekommen habe bekomme ich auch keine prozeskostenhilfe .Ich weiß nicht wie ich noch zu meinem Recht kommen soll.LG klaus
Neeltje
29. April 2019 at 12:31
Interessant, dass einem eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe nach dem Erben auferlegt werden kann. Ich selbst werde durch meine Tante wahrscheinlich bald eine gewisse Menge Geld erben. Vielleicht suche ich lieber eine Erbe-Bratung auf, bevor ich irgendwelche Schritte gehe.
Gerhard Z.
6. Oktober 2018 at 11:33
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich Lebe in Spanien mein Vater ist vor 2 Monaten Verstorben, er hat ein Testament gemacht indem ich mit einem Drittel stehe. Ich habe 2 Stiefschwestern (Kinder meiner Mutter aus erster Ehe) Die haben mir den Zutritt vom haus Verwährt (Schloss ausgewechselt) auch sind sie im Konto Eingetragen was mich Wundert, mein Vater wurde 98 alles ist ab seinem 96 sten Lebensjahr passiert , er hatte Alters Demenz, was man auf dem Testament bei der Unterschrift sehen kann. Ich habe nur eine kleine Rente habe einen Anwalt eingeschaltet kann das aber nicht mehr Bezahlen. Für die Nachforschungen bei der Bank wo ca 80 – 90.000 € waren, die Anscheinend in Sparbücher auf meine Stiefschwestern und deren Kinder geschrieben wurden zwischenzeitlich ab meines Vater 96stem Jahr, er hatte die beiden nie Adobtiert.
Mein Problem ich kann das nicht Bezahlen wie kann ich zu meinem Recht kommen ???
prozesskostenfinanzierung.de
12. Oktober 2018 at 10:38
Hallo Gerhard,
auch wenn Sie im Ausland wohnhaft sind, können Sie die deutsche Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, wenn es zu einem Prozess in Deutschland kommt. Setzen Sie sich am besten mit einem in Deutschland ansässigen Anwalt in Kontakt, um alles weitere zu klären.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de