Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen
Sie haben ein Auto gekauft, welches sich im Nachhinein als mangelbehaftet herausgestellt hat? Ihr Arbeitsverhältnis wurde unrechtmäßig gekündigt? Sie befürchten, dass sich in Ihrem Hartz-4-Bescheid ein Fehler eingeschlichen hat und Sie nicht die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen?
In diesen und vielen weiteren Situationen ist die Beratung durch einen Anwalt oder eine andere fachkundige Person hilfreich. Damit sich auch wirtschaftlich schwächer gestellte Menschen über ihre Rechte informieren können, gibt es die Beratungshilfe.
Damit diese in Anspruch genommen werden kann, ist in der Regel ein sogenannter Beratungshilfeschein nötig. Wie Betroffene diesen beantragen können und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Beratungshilfeschein
Beim Beratungshilfeschein handelt es sich um den Berechtigungsnachweis für eine Beratungshilfe durch einen Anwalt. Dies ermöglicht eine außergerichtliche Rechtsverfolgung.
Den Beratungsschein können einkommensschwache Menschen in der Regel beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Mehr zu den geltenden Voraussetzungen lesen Sie hier.
Verfügen Sie über einen Beratungsschein, belaufen sich die Anwaltskosten auf 15 Euro.
Wofür benötigen Sie einen Beratungshilfeschein?
Ein Rechtsanwalt verlangt für seine Dienste eine entsprechende Entlohnung. Viele Geringverdiener oder Arbeitslosengeld-2-Empfänger können das Geld hierfür jedoch nur schwer aufbringen – reicht das Gehalt oder die Sozialleistung doch gerade einmal dafür, die herkömmlichen Lebenshaltungskosten tragen zu können.
Ein geringes Einkommen soll jedoch nicht dazu führen, dass die Betroffenen auf rechtlichen Rat verzichten müssen. Unter gewissen Voraussetzungen springt dann die Beratungshilfe ein. Dank dieser staatlichen Unterstützung können sich Betroffene gegen Zahlung einer geringen Gebühr in Höhe von 15 Euro von einem Anwalt oder einer anderen fachkundigen Person beraten lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie einen Beratungshilfeschein vorlegen können.
Die Beratungshilfe umfasst jedoch nicht nur die Beratung. Der Rechtsanwalt kann die Betroffenen auch vertreten, also gegenüber dritten Personen tätig werden. Hierzu gehört es beispielsweise, dass er mit der anderen Partei in Kontakt tritt, um den Sachverhalt zu klären.
Wer darf beratend tätig werden?
Mit einem Beratungshilfeschein können Sie sich übrigens nicht nur an einen Rechtsanwalt wenden. Auch andere Fachleute können Sie unterstützen. Hierzu gehören unter anderem die in Kammern organisierten Rechtsbeistände. Je nachdem, um welches Gebiet es sich handelt, können Ihnen auch die folgenden Personen Hilfe anbieten:
- Rentenangelegenheiten: Rentenberater
- Steuerrechtliche Angelegenheiten: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer
Worin besteht der Unterschied zur Prozesskostenhilfe?
Legen Sie den Beratungshilfeschein einem Anwalt vor, erhalten Sie eine umfassende Rechtsberatung. Der Rechtsanwalt bzw. Rechtsbeistand kann Sie unterstützen, informieren und gegenüber Dritten vertreten. Dies gilt jedoch nur für außergerichtliche Verfahren.
Kommt es tatsächlich zu einem Verfahren vor Gericht, trägt die Beratungshilfe nicht mehr die anfallenden Kosten. In einem solchen Fall müssen Betroffene dann Prozesskostenhilfe beantragen.
Auch diese unterstützt Menschen mit geringem Einkommen.
Im Rahmen der Prozesskostenhilfe werden Anwalts- und Gerichtskosten übernommen.
Müssen Sie für den Beratungshilfeschein gewisse Voraussetzungen erfüllen?
Nicht jede Person kann einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe erhalten. Vielmehr müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden, damit diese finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen werden kann. Hierbei handelt es sich um die gleichen Voraussetzungen wie bei der Prozesskostenhilfe.
Zum einen müssen Sie über ein so geringes Einkommen verfügen, dass Sie die Kosten für eine rechtliche Beratung nicht aufbringen können. Zum anderen muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen und Sie dürfen nicht mutwillig handeln.
Von Mutwilligkeit würde in diesem Zusammenhang abgesehen werden, wenn Sie die Beratung auch dann in Anspruch nehmen würden, wenn Sie die dafür anfallenden Kosten komplett selbst tragen müssten. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie außerdem nur dann, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die für die anfallenden Kosten aufkommen würde.
Beratungsschein beantragen: So müssen Sie vorgehen
Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie nicht automatisch, Sie müssen hierfür einen Antrag stellen. Hierbei haben Sie zwei Optionen. Die erste Möglichkeit besteht darin, dass Sie den Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Hierzu müssen Sie persönlich beim Gericht vorsprechen und Ihr Problem darlegen. Außerdem müssen Sie über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft geben, damit der Rechtspfleger entscheiden kann, ob Sie die nötigen Anforderungen erfüllen, damit die Beratungshilfe gewährt werden kann.
Zu diesem Zweck müssen Sie ein Beratungshilfeformular ausfüllen. In diesem Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe müssen Sie unter anderem Auskunft über Ihre monatlichen Einkünfte, die Wohnkosten, Vermögenswerte sowie Unterhaltspflichten geben. Entsprechende Belege hierfür – beispielsweise Einkommensnachweise oder ähnliche Unterlagen – sind dem Gericht vorzulegen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, kann entweder das Amtsgericht die Beratung direkt vornehmen oder einen Beratungshilfeschein ausstellen, den Sie dann bei einem Rechtsanwalt oder einer anderen Beratungsperson Ihrer Wahl vorlegen können.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass Sie sofort einen Anwalt oder eine andere fachkundige Person aufsuchen und dort um Beratungshilfe bitten. Erst im Anschluss wird dann der Antrag für einen Beratungshilfeschein gestellt.
Beachten Sie, dass Ihr Antrag innerhalb von vier Wochen nach dem Beginn der Beratung eingehen muss. Ansonsten erhalten Sie vom Amtsgericht keinen Beratungsschein.
Beratungsschein für einen Rechtsanwalt: Ausnahmen in manchen Bundesländern
Nicht in allen Bundesländern wird ein Beratungshilfeschein vom Amtsgericht ausgestellt. In Hamburg und Bremen gelten in diesem Zusammenhang Sonderregeln. Hier gibt es keine Beratungshilfe. Vielmehr haben Betroffene die Möglichkeit, eine öffentliche Rechtsberatung zu kontaktieren.
Auch in Berlin gibt es diese öffentlichen Beratungsstellen. Allerdings besteht hier die Option, zwischen dieser Form der Rechtsberatung und der Inanspruchnahme der Beratungshilfe zu wählen.