Die Beratungshilfe unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte
Im deutschen Gesetzesdschungel fühlen sich viele Laien verloren. Oftmals ist äußerst schwer herauszufinden, ob beispielsweise eine Kündigung laut Arbeitsrecht rechtmäßig erfolgte oder der auf den Hartz-4-Antrag folgende Ablehnungsbescheid seine Richtigkeit hat.
In diesen und vielen weiteren Situationen ist die Beratung durch eine rechtskundige Person Gold wert. Wer zu diesem Zweck einen Rechtsanwalt aufsucht, muss dessen Dienste allerdings bezahlen. Für Personen mit niedrigem Einkommen – beispielswiese Geringverdiener und Bezieher von Arbeitslosengeld II – ist dies in der Regel jedoch kaum möglich.
In diesen Fällen springt die sogenannte Beratungshilfe ein. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diese in Anspruch zu nehmen, erfahren Sie in folgendem Ratgeber. Außerdem erklären wir, wie der Antrag auf Beratungshilfe zu stellen ist und ob Sie diese Leistung auch in Strafsachen in Anspruch nehmen können.
Inhalt
FAQ: Beratungshilfe
Durch die Beratungshilfe erhalten einkommensschwache Menschen die Möglichkeit, fachkundigen Rat bei rechtlichen Problemen einzuholen. Die Dienste eines Anwalts können allerdings nur außerhalb von gerichtlichen Verfahren in Anspruch genommen werden. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, können Sie die Prozesskostenhilfe beantragen.
Die Beratungshilfe wird für alle rechtlichen Angelegenheiten gewährt. Dabei ermöglicht der Beratungshilfeschein auch die Beratung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rentenberater.
Ja, Sie müssen eine Beratungshilfegebühr in Höhe von maximal 15 Euro zahlen. Anwaltskosten fallen dafür hingegen nicht man.
Was ist die Beratungshilfe?
Personen, die sich mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sehen, müssen einkalkulieren, dass für das Verfahren Anwalts- sowie Gerichtskosten anfallen. Wenn absehbar ist, dass der Betroffene die anfallenden Kosten und Gebühren nicht tragen kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Prozesskostenfinanzierung.
Es gibt jedoch auch durchaus Situationen, in denen keine Vertretung vor Gericht nötig ist, sondern eine fachkundige Beratung durch einen Anwalt oder einen anderen Experten ausreicht.
Viele Betroffene fragen sich, ob sie auch in einer solchen Situation finanzielle Unterstützung erwarten können. Schließlich berechnet ein Rechtsanwalt auch für eine Beratung Gebühren. Tatsächlich gibt es die Möglichkeit, dass die Kosten für eine Beratung in rechtlichen Dingen vom Staat übernommen werden. Hier springt die sogenannte Beratungshilfe ein. Diese gilt übrigens nicht nur, wenn Sie rechtlichen Rat außerhalb gerichtlicher Verfahren benötigen.
Auch wenn die Vertretung gegenüber Dritten durch einen Rechtsanwalt nötig ist, greift Ihnen die Beratungshilfe unter die Arme. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Anwalt einen Brief an die Person aufsetzt, mit der Sie rechtliche Probleme haben, um den Sachverhalt genauer darzustellen und eine Einigung zu erzielen.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe: Wo liegt der Unterschied?
Die Beratungshilfe gibt Ihnen die Möglichkeit, fachkundigen Rat bei rechtlichen Problemen einzuholen. Dies gilt jedoch nur außerhalb von gerichtlichen Verfahren. Kommt es tatsächlich zu einem Prozess, können Sie die Beratungshilfe nicht in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Wird diese genehmigt, werden die anfallenden Gerichts- sowie Anwaltskosten übernommen.
In welchen rechtlichen Angelegenheiten kann Beratungshilfe beantragt werden?
Alle rechtlichen Grundlagen rund um die Beratungshilfe sind im Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen – kurz Beratungshilfegesetz (BerHG) genannt – festgelegt. § 2 Abs. 2 BerHG besagt Folgendes:
Beratungshilfe nach diesem Gesetz wird in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt.
Dementsprechend wird die Beratungshilfe beispielsweise im Arbeitsrecht gewährt. Kam es zu einer Ihrer Meinung nach ungerechtfertigten Kündigung, können Sie also Rat bei einem Anwalt oder einem anderen Experten einholen.
Auch in den folgenden Rechtsgebieten ist die Beratungshilfe unter anderem möglich:
- Verwaltungsrecht: beispielsweise bei Fragen zum Hochschulrecht
- Zivilrecht: beispielsweise bei Problemen bezüglich Erbstreitigkeiten
- Steuerrecht: beispielsweise bei der Anrechnung des Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz
- Sozialrecht: beispielsweise bei Fragen rund um das Arbeitslosengeld II
Gibt es die Beratungshilfe auch in Strafsachen?
Wie bereits erwähnt, darf der Anwalt bei genehmigter Beratungshilfe nur eingeschränkt tätig werden. Er darf den Betroffenen beraten und ihn vertreten, also gegenüber Dritten tätig werden. Es muss sich außerdem um ein außergerichtliches Verfahren handeln.
Im Beratungshilfegesetz ist des Weiteren Folgendes festgelegt:
In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt. (§ 2 Abs. 2 BerHG)
Wird Ihnen eine Straftat – zum Beispiel Körperverletzung, Meineid, Diebstahl, unterlassene Hilfeleistung oder Betrug – vorgeworfen, besteht in diesem Zusammenhang ein großes Problem.
Im Rahmen der Beratungshilfe darf der Rechtsanwalt keine Akteneinsicht vornehmen. Doch dies ist gerade bei Strafsachen die entscheidende Grundlage für eine umfassende Beratung und Einschätzung der rechtlichen Lage.
Unter Umständen kann es jedoch möglich sein, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird.
Dieser nimmt nicht nur Ihre Akte unter die Lupe, sondern berät Sie auch hinsichtlich strategischer Entscheidungen im Zuge des Strafverfahrens. Außerdem kann dieser Sie auch vor Gericht vertreten und verteidigen.
Beratungshilfe: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Damit Sie die Beratungshilfe in Anspruch nehmen können, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich gilt, dass Sie nur so wenig Geld zur Verfügung haben dürfen, dass Sie nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe erhalten würden, ohne etwas aus dem eigenen Vermögen beisteuern oder Raten aus Ihrem Einkommen zahlen zu müssen.
Die Voraussetzungen für Anspruch auf die Prozesskostenhilfe werden demnach auch für die Beratungshilfe angesetzt.
Hierzu gehören die folgenden Punkte:
- Sie können die Kosten für die Beratung nicht aufbringen.
- Es muss eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen.
- Sie dürfen nicht mutwillig handeln. Aus diesem Grund wird geprüft, ob auch eine Person mit einem höheren Einkommen die Beratung auf eigene Kosten in Anspruch nehmen würde.
- Häufig können auch Gewerkschaften, Mieterverbände oder Behörden beratend tätig werden. Nur wenn diese Möglichkeit nicht besteht oder dem Betroffenen eine Beratung durch diese Stellen nicht zumutbar ist, wird die Beratungshilfe gewährt.
Wo liegt bei der Beratungshilfe die Einkommensgrenze?
Welche Personen Anspruch auf Beratungshilfe haben, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Am wichtigsten ist hierbei die Einkommens- und Vermögenssituation. Wo genau liegt jedoch die Einkommensgrenze?
Wichtig sind in diesem Zusammenhang verschiedene Freibeträge, die für Rechtsuchende gültig sind. Diese werden bei der Begutachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Person bedacht. Unter anderem sind im Jahr 2017 die folgenden Freibeträge anzusetzen:
- Einkommensfreibetrag: 473 Euro
- Freibetrag bei Erwerbstätigkeit: 215 Euro
- Unterhaltsfreibetrag für den Ehepartner: 473 Euro
- Unterhaltsfreibetrag für Erwachsene im Haushalt: 377 Euro
- Unterhaltsfreibetrag für Jugendliche (14-17 Jahre): 359 Euro
- Unterhaltsfreibetrag für Kinder (6-13 Jahre): 333 Euro
- Unterhaltsfreibetrag für Kinder (bis 5 Jahre): 272 Euro
Ergibt sich unter Berücksichtigung der Freibeträge ein einzusetzendes Einkommen von weniger als 20 Euro, so hat der Betroffene Anspruch auf Beratungshilfe.
In Hamburg und Bremen gelten besondere Regelungen bezüglich der Beratungshilfe
Beachten Sie, dass in den Bundesländern Bremen und Hamburg Ausnahmeregelungen gelten. Es besteht keine Möglichkeit, im Rahmen der Beratungshilfe einen Anwalt aufzusuchen. Dort haben Betroffene die sogenannte öffentliche Rechtsberatung zu konsultieren. Diese Stellen gibt es auch in Berlin. Dort haben Personen jedoch die Möglichkeit, zwischen der Inanspruchnahme der Beratungshilfe und der öffentlichen Rechtsberatung zu wählen.
So stellen Sie einen Antrag auf Beratungshilfe
Wenn Sie Beratungshilfe beantragen möchten, können Sie auf zwei unterschiedliche Arten vorgehen. Zum einen haben Sie die Möglichkeit, direkt einen Anwalt oder eine andere Beratungsperson aufzusuchen und dort um Beratungshilfe zu bitten.
Sie sollten darlegen können, warum es Ihnen Ihre wirtschaftliche und persönliche Situation nicht möglich macht, die Gebühren für eine Beratung selbst zu tragen. Im Anschluss können Sie dann nachträglich einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht, welches für Ihren Wohnort verantwortlich ist, stellen.
Zum anderen können Sie sich zunächst an das zuständige Amtsgericht wegen der Beratungshilfe wenden. Auch dort müssen Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Kann Ihnen nicht direkt vom Amtsgericht geholfen werden, stellt dieses dann einen sogenannten Berechtigungsschein aus. Mit diesem können Sie im Anschluss einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen.
Es ist nötig, dass Sie für den Antrag auf Beratungshilfe ein spezielles Formular ausfüllen. Dort ist unter anderem einzutragen, über welches Einkommen und Vermögen Sie verfügen und wie hoch Ihre Miete ist. Der zuständige Rechtspfleger im Amtsgericht kann Ihnen beim Ausfüllen des Antragsformulars behilflich sein.
Denken Sie daran, dass Sie wichtige Unterlagen, wie beispielsweise Bescheide über Ihren Arbeitslosengeld-2- oder Sozialhilfebezug, zum Termin mitnehmen. Diese werden benötigt, damit nachvollzogen werden kann, dass Sie die Voraussetzungen für die Beratungshilfe erfüllen.
Welche Kosten entstehen durch die Beratungshilfe?
Sowohl die Ausstellung des Berechtigungsscheins als auch die Beratungshilfe der Amtsgerichte ist kostenlos.
Allerdings müssen Betroffene an den betreffenden Anwalt bzw. die jeweilige Beratungsperson eine Gebühr in Höhe von 15 Euro entrichten. Manche Rechtsanwälte verzichten jedoch auch darauf.
Im Anschluss kann der Rechtsanwalt die Beratungshilfe abrechnen. Er erhält in der Regel eine Vergütung aus der Landeskasse. Gesetzliche Grundlage für den Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe ist das RVG. Hierbei handelt es sich um das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
One comment on “Beratungshilfe – Wenn Sie rechtlichen Rat benötigen”
Ric M.
6. April 2024 at 14:17
ich habe 1500€ Rechung 2 mal Anwaltskosten