Beauftragen Sie einen Anwalt, bringt dies Kosten mit sich
Ein Anwalt berät bei Rechtsfragen und vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch bei Verfahren vor Gericht. Für seine Arbeit muss er natürlich bezahlt werden. Zusätzlich entstehen ihm noch weitere Kosten, etwa für Fahrten zu Gerichtsterminen sowie Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.
Doch viele Laien fragen sich, wie hoch die Anwaltskosten tatsächlich ausfallen. Wir erklären, was ein Streitwert ist, welche Bedeutung das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat und wie sich die Anwaltskosten berechnen lassen.
Inhalt
FAQ: Anwaltskosten
Die Anwaltskosten zählen zu den außergerichtlichen Kosten und werden in der Regel anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes entsprechend des Streitwertes berechnet.
Bei einem Gerichtsverfahren muss üblicherweise die unterlegene Partei die Prozesskosten tragen. Darüber hinaus kann auch eine Rechtsschutzversicherung oder ein Prozessfinanzierer diese übernehmen.
Anwälte können eine kostenlose Erstberatung anbieten, sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Der Gesetzgeber hat die Kosten für ein solches Beratungsgespräch allerdings gedeckelt. Mehr dazu hier.
Wie lassen sich die Rechtsanwaltskosten berechnen?
Wie hoch die für einen Rechtsanwalt anfallenden Kosten sind, wird vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Ausgangspunkt ist der Streitwert bzw. Gegenstandswert. Dabei handelt es sich um die Summe, um die gestritten wird. Bei einem Rechtsstreit wegen einer Kündigung wird beispielsweise ein Streitwert in Höhe von drei Monatsgehältern festgelegt.
Welche Anwaltskosten anfallen, wird laut RVG mit einem Dezimalsystem bestimmt. Für gewisse Arbeiten des Anwalts wird eine bestimmte Gebühr festgelegt. Für eine außergerichtliche Vertretung kann der Anwalt etwa eine 1,3 Geschäftsgebühr verlangen. Das ist die volle Gebühr zuzüglich 30 Prozent.
Wie hoch die volle Gebühr ist, lässt sich Anlage 2 zu § 13 Absatz 1 Satz 3 RVG entnehmen. Bei einem Streitwertwert von 500 Euro wird beispielsweise eine volle Gebühr von 45 Euro angesetzt. Zusätzlich können dem Anwalt noch weitere Auslagen, etwa für Fahrtkosten, entstehen, welche den Anwaltskosten hinzugerechnet werden.
Grundsätzlich besteht jedoch immer die Möglichkeit, dass eine Vergütungsvereinbarung zwischen Anwälten und Mandanten abgeschlossen wird. Die gesetzlichen Gebühren dürfen dabei nicht unterschritten werden. Das Ansetzen einer höheren Vergütung ist jedoch möglich.
Für Laien ist es oft schwierig, die Berechnung der Anwaltskosten nachzuvollziehen. Aus diesem Grund sollten Mandanten ihren Anwalt im Vorhinein darum bitten, sie umfassend zu den anfallenden Kosten und Gebühren zu beraten.
Wer muss die Anwaltsgebühren tragen?
Grundsätzlich gilt Folgendes: Beauftragen Sie die Beratung durch einen Anwalt, müssen Sie auch die anfallenden Anwaltskosten tragen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn es zu einem Verfahren vor Gericht kommt. In diesem Fall muss der Verlierer sämtliche Kosten des Verfahrens – hierzu zählen unter anderem Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie Ausgaben für Zeugen oder gerichtliche Gutachten – tragen.
Es kann jedoch auch dazu kommen. dass beide Parteien zu einem bestimmten Teil unterliegen. In diesem Fall werden die entstandenen Kosten einer vom Gericht festgelegten Quote gemäß geteilt. Ein Sonderfall hinsichtlich der Anwaltskosten besteht bei Verfahren, die das Arbeitsrecht betreffen. Hier muss jede Partei die anfallenden Gebühren und Kosten für den Anwalt selbst zahlen – egal, wie der Prozess ausgeht.
Für die Erstberatung anfallende Kosten: Muss der Anwalt bezahlt werden?
Hartnäckig hält sich die Annahme, dass für ein erstes Beratungsgespräch keine Kosten vom Anwalt berechnet werden dürfen. Dem ist jedoch nicht so. Zwar können Anwälte eine kostenlose Erstberatung anbieten, sie müssen es aber nicht.
Doch wie hoch können die Anwaltskosten in einer solchen Situation ausfallen? Laut § 34 Abs. 1 RVG gilt für Verbraucher Folgendes:
- Für ein erstes Gespräch zur Beratung darf die Gebühr höchstens 190 Euro netto betragen.
- Für die Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens dürfen Anwälte jeweils höchstens 250 Euro netto verlangen.
Was können Sie tun, wenn Sie sich die Anwaltsgebühren nicht leisten können?
Können Sie sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten? Das bedeutet nicht, dass Sie auf rechtlichen Rat verzichten müssen.
Menschen mit niedrigem Einkommen haben die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Doch wie müssen Betroffene vorgehen? Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Sie beantragen die Beratungshilfe direkt beim zuständigen Amtsgericht. Dieses stellt dann einen Beratungshilfeschein aus, mit dem Sie sich an einen Anwalt wenden können.
- Sie gehen zunächst zum Anwalt, informieren diesen über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und bitten um Beratungshilfe. Nachträglich kann dann der Antrag beim Gericht gestellt werden.
Wenn Sie den Beratungshilfeschein vorlegen, müssen Sie keine Anwaltskosten für die Beratung und eine außergerichtliche Vertretung zahlen. Sie müssen lediglich Gebühren in Höhe von 15 Euro an den Anwalt zahlen. Er kann jedoch auch auf diese Zahlung verzichten.
2 comments on “Anwaltskosten: Was kostet ein Anwalt?”
Noah
29. Mai 2022 at 20:20
Vielen Dank, dass Sie diesen Beitrag geteilt haben. Die Lektüre hat mich auf den neuesten Stand zu Anwaltskosten gebracht. Ich denke, ich habe genug Informationen gefunden.
Dietrich
12. Mai 2022 at 17:19
Ich glaube, dieser Artikel ist der beste, den ich bisher gefunden habe. In der Tat habe ich bisher nur wenige Beiträge zu den Anwaltskosten gefunden. Danke für den Beitrag.