Was sind alles Kosten des Rechtsstreits? Hierzu zählen sowohl Gerichtskosten als auch außergerichtliche Kosten. Zu Letzteren gehören vornehmlich Rechtsanwaltskosten, die im Zuge des gerichtlichen Verfahrens entstehen.
FAQ zu außergerichtlichen Kosten
Die Prozesskosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten zusammen.
Zu den außergerichtlichen Kosten zählen vor allem Rechtsanwaltsgebühren. Aber auch Fahrt- oder Portokosten können dazugehören.
In der Regel muss die Partei die außergerichtlichen Anwaltskosten zahlen, welche einen Prozess verliert. Bei Fällen vor dem Sozialgericht kann es davon aber Ausnahmen geben, wie Sie hier nachlesen können.
Wie hoch die außergerichtlichen Kosten sind, hängt vor allem vom Streitwert ab. Nach diesem bemisst sich nämlich die Höhe der Vergütung des zuständigen Anwalts.
Prozesskosten setzen sich aus Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten zusammen
Möchten Sie vor Gericht gegen eine andere Person vorgehen, bringt dies immer auch gewisse Kosten mit sich. Die Summe aller entstehenden Kosten sind die sogenannten Prozess- oder Verfahrenskosten. Diese setzen sich wiederum aus zwei Posten zusammen: den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten.
Zu den gerichtlichen Kosten zählt alles, was unmittelbar mit der Arbeit des Gerichts zusammenhängt, also vor allem die gerichtlichen Gebühren und Auslagen. Doch welche Posten umfassen die außergerichtlichen Kosten? Das erklärt der folgende Ratgeber.
Inhalt
Was gehört zu den außergerichtlichen Kosten?
Außergerichtliche Kosten des Beklagten und des Klägers sind vor allem die im Rahmen des Rechtsstreites entstehenden Anwaltskosten. Doch je nach Einzelfall können auch noch unter anderem die folgenden Posten hinzukommen:
- Fahrtkosten
- Auslagen (z. B. Kopie- oder Portokosten)
- möglicher Verdienstausfall
In der Regel trägt diejenige Partei die gesamten Prozesskosten, welche außergerichtliche Gebühren beinhalten, die den Prozess verliert. Ein Gericht kann jedoch auch festlegen, dass beide Parteien einen gewissen Teil der Kosten übernehmen müssen.
Und wer zahlt demgegenüber außergerichtliche Kosten bei einem Vergleich? Beide Parteien können entweder festlegen, wer welche Kosten übernimmt oder aber sie entscheiden, die Kosten gegeneinander aufzuheben. In diesem Fall tragen beide zu gleichen Teilen die Gerichtskosten, während alle weiteren Kosten von dem getragen werden, dem sie entstanden sind.
Ein Kläger hat das Recht, auch im Laufe eines Verfahrens eine Klage zurückzunehmen. Wer muss nun außergerichtliche Kosten bei einer Klagerücknahme zahlen? Grundsätzlich gilt laut § 269 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO), dass der Kläger alle entstandenen Kosten zu tragen hat. Das Gericht kann jedoch auch je nach Einzelfall eine andere Entscheidung treffen.
Wie lassen sich außergerichtliche Kosten berechnen?
Wie wir bereits erwähnt haben, umfassen die außergerichtlichen Kosten vor allem die Rechtsanwaltsgebühren, die im Laufe eines Verfahrens entstehen. Diese werden anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes festgelegt, sofern Anwalt und Mandant keine andere Vereinbarung getroffen haben.
Grundsätzlich bemessen sich außergerichtliche Kosten für den Rechtsanwalt anhand des Streitwertes. Das ist der Betrag, mit dem der Streitgegenstand beziffert werden kann. Je höher dieser Streitwert ist, umso mehr Gebühren kann der Anwalt verlangen.
Möchten Sie die außergerichtlichen Kosten berechnen, müssen Sie zu den Anwaltskosten noch sämtliche weitere Posten, wie etwa Fahrtkosten, hinzurechnen.
Im Rahmen des sogenannten Kostenfestsetzungsverfahrens legt das Gericht fest, welche Summe eine am Verfahren beteiligte Partei der anderen zahlen muss. Dazu muss die anspruchsberechtigte Partei zunächst einen Antrag stellen, um gerichtliche und außergerichtliche Kosten festsetzen zu lassen. Darüber ergeht ein entsprechender Beschluss.
Spezialfall: Außergerichtliche Kosten im Sozialgerichtsverfahren
Vor einem Sozialgericht können Sie sich unter anderem gegen einen falschen Hartz-4-Bescheid wehren. Dabei sollten Sie Folgendes bedenken: Außergerichtliche Kosten vor dem Sozialgericht werden auf besondere Art und Weise behandelt.
Grundsätzlich bleibt das Verfahren für die meisten Personen, die vor einem Sozialgericht klagen, kostenfrei. Das bedeutet, dass sie auch dann oftmals keine Gerichtskosten zahlen müssen, wenn sie den Prozess verlieren. Wer außergerichtliche Kosten im Sozialrecht zahlen muss, legt meist das zuständige Gericht fest. In der Regel muss aber der „Verlierer“ die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.
Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Gilt das auch für außergerichtliche Kosten? Streitigkeiten im Arbeitsrecht zeichnen sich dadurch aus, dass auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten von jeder Partei selbst übernommen werden müssen. Gehen Sie also beispielsweise außergerichtlich gegen Ihren Arbeitgeber vor und beauftragen dafür einen Rechtsanwalt, so müssen Sie die entstehenden Kosten selbst tragen, falls Sie nicht über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen.